Aufhebungsverträge können für Arbeitnehmer einige bedeutende Nachteile mit sich bringen:
Einer der gravierendsten Nachteile des Aufhebungsvertrags ist der Verlust des Kündigungsschutzes. Durch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses verzichtet der Arbeitnehmer auf sämtliche Schutzrechte, die ihm bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung zustehen würden. Dazu gehören insbesondere die Möglichkeit, gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht vorzugehen und gegebenenfalls eine Abfindung zu erstreiten.
Das Arbeitsverhältnis endet in der Regel sofort oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen. Der Arbeitnehmer verliert dadurch die Zeit, sich in Ruhe nach einem neuen Job umzusehen, während er noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist.
Es droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer selbst die Initiative zum Aufhebungsvertrag ergriffen hat. Aber auch bei arbeitgeberseitiger Initiative droht eine Sperrzeit, wenn kein wichtiger Grund für die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag vorlag.
Durch den Aufhebungsvertrag können Ansprüche wie Urlaubsabgeltung, Überstundenausgleich oder Bonuszahlungen verloren gehen, wenn sie nicht explizit im Vertrag geregelt sind. Häufig sind diese in Form einer Rückzahlungsklausel oder Stichtagsklausel formuliert.
Abfindungszahlungen können zu einer höheren Steuerlast führen, da sie als außerordentliche Einkünfte gelten und den persönlichen Steuersatz erhöhen können. Außerdem sind Abfindungen nicht steuerfrei – wer das nicht beachtet, ist gegebenenfalls enttäuscht, wenn der überwiesene Betrag dann geringer ist als vorher angenommen.
Der Arbeitnehmer hat bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag in aller Regel eine schwächere Position als bei einer Kündigungsschutzklage, da der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohnehin beenden möchte.
Ein Aufhebungsvertrag kann von zukünftigen Arbeitgebern als negatives Signal gewertet werden, da er auf Konflikte am vorherigen Arbeitsplatz hindeuten kann. Bereiten Sie sich darauf vor, dass Sie im Bewerbungsprozess für eine neue Stelle auch danach gefragt werden, unter welchen Umständen das letzte Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Je nach Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung können durch einen vorzeitigen Austritt aus dem Unternehmen Ansprüche verloren gehen oder sich verringern.
Die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die Arbeitssuche erschweren. Das ist aber natürlich immer auch abhängig von der jeweiligen Branche, den persönlichen Qualifikationen und der Arbeitsmarktlage.
Personen mit besonderem Kündigungsschutz, etwa Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder, verlieren diesen Status durch einen Auflösungsvertrag. Für Arbeitgeber ist es außerhalb von Auflösungsverträgen fast unmöglich, das Arbeitsverhältnis mit diesen Personengruppen zu beenden.
Einige Aufhebungsverträge enthalten Rückzahlungsklauseln, die vorsehen, dass der Arbeitnehmer beim Verlassen des Unternehmens zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Fortbildungskosten, die der Arbeitgeber übernommen hat, zurückzahlen muss. Nicht alle Rückzahlungsverpflichtungen sind rechtlich zulässig und sollten im Zweifel von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüft werden.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Nachteile eines Aufhebungsvertrags zumindest teilweise zu vermeiden oder abzumildern. Eine wichtige Maßnahme ist es, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls nachzuverhandeln. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:
Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, sollte der Aufhebungsvertrag so gestaltet werden, dass er als vom Arbeitgeber initiiert erscheint. Zudem sollte ein wichtiger Grund für die Zustimmung des Arbeitnehmers erkennbar sein, etwa eine angedrohte betriebsbedingte Kündigung.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags fachkundigen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Diese können Ihnen dabei helfen, die individuellen Vor- und Nachteile abzuwägen und den Vertrag zu Ihren Gunsten zu gestalten.
Es gibt einige Situationen, in denen Arbeitnehmer auf keinen Fall einem Aufhebungsvertrag zustimmen sollten. Dazu gehört insbesondere der Fall, dass der Arbeitgeber ohnehin eine Kündigung aussprechen möchte, die aber offensichtlich unwirksam wäre. Hier wäre es für den Arbeitnehmer nachteilig, auf seinen Kündigungsschutz zu verzichten. Stattdessen sollte er die Kündigung abwarten und dann gegebenenfalls dagegen vorgehen.
Auch wenn der Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz genießt, etwa als Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglied, sollte er sehr vorsichtig mit Aufhebungsverträgen sein. Der besondere Schutz würde durch die einvernehmliche Vertragsaufhebung umgangen.
Generell gilt: Wer sich unsicher ist, ob ein Aufhebungsvertrag für ihn nachteilig ist, sollte nicht vorschnell unterschreiben. Es empfiehlt sich, zunächst Bedenkzeit zu erbitten und sich fachkundigen Rat, etwa bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, einzuholen.
Wenn ein Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt, bleibt das Arbeitsverhältnis unverändert bestehen. Der Arbeitnehmer behält alle seine Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsvertrag. Allerdings muss der Arbeitnehmer in dieser Situation damit rechnen, dass der Arbeitgeber andere Wege sucht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies kann eine ordentliche oder, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, eine außerordentliche Kündigung sein. Gegen eine solche Kündigung kann der Arbeitnehmer dann jedoch mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber versucht, den Arbeitnehmer durch Versetzung, Änderung der Arbeitsbedingungen oder ähnliche Maßnahmen zum freiwilligen Ausscheiden zu bewegen.