Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag?
Aufhebungsverträge können für Arbeitnehmer einige bedeutende Nachteile mit sich bringen:
1.) Verlust des Kündigungsschutzes
Einer der gravierendsten Nachteile des Aufhebungsvertrags ist der Verlust des Kündigungsschutzes. Durch die einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses verzichtet der Arbeitnehmer auf sämtliche Schutzrechte, die ihm bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung zustehen würden. Dazu gehören insbesondere die Möglichkeit, gegen eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht vorzugehen und gegebenenfalls eine Abfindung zu erstreiten.
2.) Sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Das Arbeitsverhältnis endet in der Regel sofort oder zu einem vereinbarten Zeitpunkt, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen. Der Arbeitnehmer verliert dadurch die Zeit, sich in Ruhe nach einem neuen Job umzusehen, während er noch in einem bestehenden Arbeitsverhältnis ist.
3.) Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Es droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer selbst die Initiative zum Aufhebungsvertrag ergriffen hat. Aber auch bei arbeitgeberseitiger Initiative droht eine Sperrzeit, wenn kein wichtiger Grund für die Zustimmung zum Aufhebungsvertrag vorlag.
4.) Verlust von Ansprüchen
Durch den Aufhebungsvertrag können Ansprüche wie Urlaubsabgeltung, Überstundenausgleich oder Bonuszahlungen verloren gehen, wenn sie nicht explizit im Vertrag geregelt sind. Häufig sind diese in Form einer Rückzahlungsklausel oder Stichtagsklausel formuliert.
5.) Nachteilige steuerliche Behandlung von Abfindungen
Abfindungszahlungen können zu einer höheren Steuerlast führen, da sie als außerordentliche Einkünfte gelten und den persönlichen Steuersatz erhöhen können. Außerdem sind Abfindungen nicht steuerfrei – wer das nicht beachtet, ist gegebenenfalls enttäuscht, wenn der überwiesene Betrag dann geringer ist als vorher angenommen.
6.) Schwächere Verhandlungsposition
Der Arbeitnehmer hat bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag in aller Regel eine schwächere Position als bei einer Kündigungsschutzklage, da der Arbeitgeber weiß, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis ohnehin beenden möchte.
7.) Negative Signalwirkung für zukünftige Arbeitgeber
Ein Aufhebungsvertrag kann von zukünftigen Arbeitgebern als negatives Signal gewertet werden, da er auf Konflikte am vorherigen Arbeitsplatz hindeuten kann. Bereiten Sie sich darauf vor, dass Sie im Bewerbungsprozess für eine neue Stelle auch danach gefragt werden, unter welchen Umständen das letzte Arbeitsverhältnis beendet wurde.
8.) Verlust betrieblicher Altersversorgung
Je nach Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung können durch einen vorzeitigen Austritt aus dem Unternehmen Ansprüche verloren gehen oder sich verringern.
9.) Schwierigkeiten bei der Arbeitssuche
Die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann die Arbeitssuche erschweren. Das ist aber natürlich immer auch abhängig von der jeweiligen Branche, den persönlichen Qualifikationen und der Arbeitsmarktlage.
10.) Verlust von Sonderkündigungsschutz
Personen mit besonderem Kündigungsschutz, etwa Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglieder, verlieren diesen Status durch einen Auflösungsvertrag. Für Arbeitgeber ist es außerhalb von Auflösungsverträgen fast unmöglich, das Arbeitsverhältnis mit diesen Personengruppen zu beenden.
11.) Rückzahlungspflichten
Einige Aufhebungsverträge enthalten Rückzahlungsklauseln, die vorsehen, dass der Arbeitnehmer beim Verlassen des Unternehmens zum Beispiel das Weihnachtsgeld oder Fortbildungskosten, die der Arbeitgeber übernommen hat, zurückzahlen muss. Nicht alle Rückzahlungsverpflichtungen sind rechtlich zulässig und sollten im Zweifel von einem Anwalt für Arbeitsrecht überprüft werden.
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Kann ich die Nachteile bei einem Aufhebungsvertrag vermeiden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Nachteile eines Aufhebungsvertrags zumindest teilweise zu vermeiden oder abzumildern. Eine wichtige Maßnahme ist es, den Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls nachzuverhandeln. Dabei sollten folgende Punkte beachtet werden:
- Vereinbarung eines späteren Beendigungszeitpunkts: Dies gibt dem Arbeitnehmer mehr Zeit für die Jobsuche und kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhindern.
- Aushandlung einer angemessenen Abfindung: Diese sollte mindestens dem entsprechen, was bei einer Kündigungsschutzklage zu erwarten wäre.
- Aufnahme einer positiven Arbeitgeberbescheinigung und eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses in den Vertrag.
- Vereinbarung über die Auszahlung noch offener Ansprüche wie Überstunden, Resturlaub oder Boni.
- Aufhebung möglicher nachvertraglicher Pflichten wie Wettbewerbsverbote.
Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden, sollte der Aufhebungsvertrag so gestaltet werden, dass er als vom Arbeitgeber initiiert erscheint. Zudem sollte ein wichtiger Grund für die Zustimmung des Arbeitnehmers erkennbar sein, etwa eine angedrohte betriebsbedingte Kündigung.
Es empfiehlt sich in jedem Fall, vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags fachkundigen Rat bei einem Anwalt für Arbeitsrecht einzuholen. Diese können Ihnen dabei helfen, die individuellen Vor- und Nachteile abzuwägen und den Vertrag zu Ihren Gunsten zu gestalten.
Wann sollte ich auf keinen Fall einem Aufhebungsvertrag zustimmen?
Es gibt einige Situationen, in denen Arbeitnehmer auf keinen Fall einem Aufhebungsvertrag zustimmen sollten. Dazu gehört insbesondere der Fall, dass der Arbeitgeber ohnehin eine Kündigung aussprechen möchte, die aber offensichtlich unwirksam wäre. Hier wäre es für den Arbeitnehmer nachteilig, auf seinen Kündigungsschutz zu verzichten. Stattdessen sollte er die Kündigung abwarten und dann gegebenenfalls dagegen vorgehen.
Auch wenn der Arbeitnehmer besonderen Kündigungsschutz genießt, etwa als Schwangere, Schwerbehinderte oder Betriebsratsmitglied, sollte er sehr vorsichtig mit Aufhebungsverträgen sein. Der besondere Schutz würde durch die einvernehmliche Vertragsaufhebung umgangen.
Generell gilt: Wer sich unsicher ist, ob ein Aufhebungsvertrag für ihn nachteilig ist, sollte nicht vorschnell unterschreiben. Es empfiehlt sich, zunächst Bedenkzeit zu erbitten und sich fachkundigen Rat, etwa bei einem Anwalt für Arbeitsrecht, einzuholen.
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Kann ich meine Unterschrift unter dem Aufhebungsvertrag rückgängig machen?
- Die Möglichkeiten, einen einmal unterschriebenen Aufhebungsvertrag rückgängig zu machen, sind sehr begrenzt. Anders als bei anderen Verträgen gibt es beim Aufhebungsvertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht. Der Vertrag ist mit der Unterschrift beider Parteien wirksam und bindend.
- In Ausnahmefällen kann ein Aufhebungsvertrag jedoch angefochten werden. Dies ist möglich, wenn der Arbeitnehmer bei Vertragsschluss einem Irrtum unterlag oder vom Arbeitgeber getäuscht oder unter Druck gesetzt wurde. Die Anfechtung muss allerdings unverzüglich erfolgen, sobald der Anfechtungsgrund erkannt wird.
- 2019 hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil entschieden, dass ein Aufhebungsvertrag unwirksam sein kann, wenn er unter Ausnutzung einer Überrumpelungssituation zustande gekommen ist. Im konkreten Fall hatte der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin in einem überraschenden Gespräch zur sofortigen Unterschrift gedrängt (6 AZR 75/18).
Hat der Arbeitgeber Nachteile, wenn ich den Aufhebungsvertrag unterschreibe?
- Für den Arbeitgeber überwiegen in der Regel die Vorteile eines Aufhebungsvertrags.
- Er kann das Arbeitsverhältnis schnell und rechtssicher beenden. Weder muss er Kündigungsfristen einhalten und einen Kündigungsgrund nachweisen, noch hat er das Risiko einer Kündigungsschutzklage.
- Nachteilig kann für den Arbeitgeber sein, dass er in vielen Fällen eine Abfindung zahlen muss, die bei einer Kündigung nicht zwingend fällig wäre. Zudem verliert er möglicherweise einen wertvollen Mitarbeiter früher als geplant, was zu Problemen im Betriebsablauf führen kann.
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Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibe?
Wenn ein Arbeitnehmer einen vom Arbeitgeber vorgeschlagenen Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt, bleibt das Arbeitsverhältnis unverändert bestehen. Der Arbeitnehmer behält alle seine Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsvertrag. Allerdings muss der Arbeitnehmer in dieser Situation damit rechnen, dass der Arbeitgeber andere Wege sucht, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Dies kann eine ordentliche oder, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, eine außerordentliche Kündigung sein. Gegen eine solche Kündigung kann der Arbeitnehmer dann jedoch mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber versucht, den Arbeitnehmer durch Versetzung, Änderung der Arbeitsbedingungen oder ähnliche Maßnahmen zum freiwilligen Ausscheiden zu bewegen.