Das Widerrufsrecht ermöglicht es Käufern, einen online oder telefonisch abgeschlossenen Kauf rückgängig zu machen. Dieses Recht wird durch die Rücksendung der gekauften Artikel umgesetzt. Umgangssprachlich ist daher auch der Begriff Rückgaberecht gebräuchlich. Käufer profitieren vom Widerrufsrecht, da sie Waren ohne Begründung zurückgeben und eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen können.
In der Regel haben Käufer ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Diese Frist beginnt frühestens, wenn der Käufer über sein Widerrufsrecht informiert wurde. Wenn beispielsweise der Händler die Widerrufsbelehrung nachträglich bereitstellt, beginnt die 14-tägige Rückgabefrist ab diesem Zeitpunkt. Die maximale Rückgabefrist beträgt 1 Jahr und 14 Tage. Üblicherweise ist die Belehrung zum Widerrufsrecht oder die Rückgabeklausel Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die Widerrufsfrist beginnt zu unterschiedlichen Zeitpunkten, abhängig davon, um welche Art des Kauf es sich handelt.
In Ladengeschäften, dem so genannten stationären Einzelhandel, existiert kein gesetzliches Rückgaberecht. Hier sind freiwillige Kulanzleistungen der Händler gängig, die jedoch individuell gestaltet werden können. Beispielsweise ist häufig eine Rückgabe nur durch die Vorlage des Kassenbons möglich oder eine Auszahlung ausschließlich als Gutschein.
Das gesetzliche 14-tägige Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz gilt unter anderem für Online-Käufe. Mit dem Widerrufsrecht soll ausgeglichen werden, dass Kunden beim Online-Shopping die Ware nicht auf Gefallen und Funktionalität prüfen können. Mit dem Widerrufsrecht kann also mangelfreie Ware ohne jegliche Begründung zurückgegeben werden.
In den meisten Fällen trägt der Kunde die Kosten für die Rücksendung von Waren. Nur wenn der Händler explizit in den Geschäftsbedingungen eine kostenfreie Rückgabe festhält, müssen die Kosten nicht vom Kunden übernommen werden.
Bei Lieferung von mangelhafter Ware hat der Kunde unabhängig vom Widerrufsrecht das Gewährleistungsrecht. Dieses verpflichtet den Händler zur Nacherfüllung, also dazu, den Artikel mit Sachmängeln zu reparieren, auszutauschen oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.
Bei Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene versiegelt sind, besteht oft nur ein eingeschränktes Rückgaberecht. Produkte wie Kosmetik oder Unterwäsche können nur zurückgegeben werden, wenn sie ein intaktes Siegel aufweisen und wieder verkauft werden können.
Für Käufe von privaten Verkäufern besteht kein Widerrufsrecht. Selbstverständlich können private Händler aber ein freiwilliges Rückgaberecht anbieten und diese hinsichtlich Fristen und Kostenübernahme frei gestalten. Besonders auf Portalen wie eBay, Kleinanzeigen oder etsy, auf denen sowohl gewerbliche als auch private Personen verkaufen, ist daher genau auf die Unterscheidung zu achten.
Das Widerrufsrecht besteht nicht beim Kauf von gebrauchten Waren. Allerdings besteht auch hier das Gewährleistungsrecht. Wenn also die Ware sogenannte Sachmängel aufweist, muss der Händler den Mangel beheben oder die Ware zurücknehmen.
Verweigert ein Händler trotz Widerrufsrechts die Rücknahme, kann ein Anwalt für allgemeines Zivilrecht weiterhelfen. Entweder indem er mit einem anwaltlichen Schreiben den Druck auf das Unternehmen erhöht oder indem er juristische Schritte einleitet.