Was sind Abfindungen in Aufhebungsverträgen?
Mit Abfindungen in Aufhebungsverträgen versuchen Arbeitgeber häufig, Mitarbeitern die Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses schmackhafter zu machen und eine mögliche Anfechtung einer Kündigung zu vermeiden. Abfindungen in Auflösungsverträgen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und können individuell ausgehandelt werden. Dabei ist zu beachten, dass Abfindungszahlungen sowohl das Arbeitslosengeld als auch die Steuerlast beeinflussen können.
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Warum gibt es häufig Abfindungen bei einem Aufhebungsvertrag?
Abfindungen sind häufig in Aufhebungsverträgen enthalten, um den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes zu entschädigen. Sie sollen einen Anreiz für den Arbeitnehmer darstellen, den Vertrag zu unterzeichnen und die Stelle freiwillig aufzugeben.
Möchte der Arbeitgeber ein unbefristetes Arbeitsverhältnis beenden, kann er in der Regel entweder eine Kündigung aussprechen oder einen Aufhebungsvertrag vorschlagen. Eine Kündigung kann jedoch juristische Hürden mit sich bringen und für den Arbeitgeber besteht das Risiko eines langwierigen und kostspieligen Kündigungsprozess. Durch die Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags gibt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz freiwillig auf, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber berechtigt wäre, ihn zu entlassen.
Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?
Die Abfindungshöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sie wird in Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt und kann von Faktoren hinsichtlich der Betriebszugehörigkeit, dem Alter und dem persönlichen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers beeinflusst werden. Neben der monetären Abfindung können im Auflösungsvertrag auch weitere Benefits wie eine bezahlte Freistellung oder die Auszahlung von Resturlaub vereinbart werden.
Wie bekommt man die maximale Abfindung?
Theoretisch ist die Höhe der Abfindung nach oben offen – um die maximale Abfindung bei Aufhebungsverträgen zu erzielen, sind Verhandlungsgeschick, rechtliche Expertise und Durchsetzungskraft wertvoll. Daher lohnt es, die persönliche Situation von einem Experten für Arbeitsrecht, der schon viele Aufhebungsverträge gesehen und verhandelt hat, einschätzen zu lassen.
In einigen Fällen kann die Abfindung auch durch die Vereinbarung einer sogenannten „Sprinterklausel“ aufgestockt werden. Durch die Sprinterklausel erhöht sich die Abfindung, wenn der Arbeitnehmer noch vor dem im Aufhebungsvertrag vereinbarten Datum eine neue Anstellung findet und so das bestehende Arbeitsverhältnis früher beendet wird.
Sowohl bei Erhalt eines Auflösungsvertrags mit als auch ohne Sprinterklausel ist es ratsam, einen Anwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, um die bestmögliche Abfindung zu verhandeln. Dieser kann darüber hinaus auch zu weiteren Punkten des Aufhebungsvertrags beraten, damit dieser in allen Punkten zu Ihren Gunsten gestaltet wird.
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Wie lässt sich bei einem Aufhebungsvertrag die Abfindung berechnen?
Die Höhe der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag ist gesetzlich nicht festgelegt und muss immer individuell ausgehandelt werden. Es gibt dementsprechend auch keine juristisch festgelegte Formel zur Berechnung der Abfindung. Typischerweise kann jedoch eine Abfindungssumme von einem halben bis zu einem vollen Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Anhaltspunkt dienen. Mithilfe von Abfindungsrechnern kann die mögliche Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag einfach und schnell berechnet werden.
Ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag steuerfrei?
Abfindungen im Rahmen eines Aufhebungsvertrags sind nicht steuerfrei. Sie unterliegen der Einkommenssteuer und können unter Umständen nach der Fünftelregelung besteuert werden, die in manchen Fällen zu einer niedrigeren Steuerlast führen kann. Dabei wird die Abfindung so versteuert, als sei sie über einen Zeitraum von fünf Jahren ausgezahlt worden.
Gibt es beim Aufhebungsvertrag mit Abfindung trotzdem Arbeitslosengeld?
Grundsätzlich besteht auch nach einem Aufhebungsvertrag mit Abfindung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Allerdings kann die Zahlung der Abfindung zu einem zeitlich begrenzten Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen. Dies ist der Fall, wenn im Aufhebungsvertrag ein Ausstiegsdatum vereinbart wird, das vor dem Ablauf der gesetzlichen oder tarifvertraglichen Kündigungsfrist liegt. Zudem kann es zu einer Sperrzeit kommen, wenn der Arbeitnehmer bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat oder der Aufhebungsvertrag sogar auf eigenen Wunsch vereinbart wurde.