Das Bundesarbeitsgericht ist die oberste Instanz in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und gehört zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem Revisionen und Rechtsbeschwerden der Landesarbeitsgerichte. Außerdem trägt das Bundesarbeitsgericht zur Fortbildung des Rechts bei, wenn der Gesetzgeber bisher keine abschließende Regelungen getroffen hat oder die nähere Ausgestaltung dem Gericht überlassen hat.