Ein Auflösungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber einvernehmlich. Häufig erhält der Angestellte dabei eine Abfindung. Synonym für Auflösungsvertrag werden auch die Begriffe Aufhebungsvertrag oder Auflösungsvereinbarung verwendet.
Wer einen Auflösungsvertrag angeboten bekommt, kann frei entscheiden, ob er diesen unterschreiben möchte oder nicht. Arbeitgeber können Angestellte nicht dazu zwingen, einem Auflösungsvertrag zuzustimmen.
Im Unterschied zum Auflösungsvertrag ist die Kündigung eine einseitige Erklärung, die auch ohne Zustimmung der Gegenseite wirksam ist. Außerdem müssen bei einer Kündigung die vereinbarten Kündigungsfristen eingehalten werden.
Da ein Auflösungsvertrag sowohl Vorteile als auch Nachteile bringen kann, sollten betroffene Arbeitgeber genau abwägen, ob sie dem Vertrag zustimmen. In so einer Situation kann es auch hilfreich sein, einen Experten für Arbeitsrecht um eine Einschätzung zu bitten. Dieser kann sowohl prüfen, ob die angebotene Abfindung angemessen ist, als auch einschätzen, ob der Arbeitgeber die Möglichkeit hätte, den Aufhebungsvertrag durch eine Kündigung zu ersetzen.
Arbeitnehmer können bei einem Auflösungsvertrag von verschiedenen Chancen profitieren, sollten jedoch auch nicht die Nachteile außer Acht lassen.
Je nach der individuellen Situation kann die Auflösung eines Arbeitsvertrags auch Vorteile für den Arbeitnehmer bieten.
Auflösungsverträge müssen unbedingt in Schriftform vorliegen und unterschrieben werden, damit sie wirksam sind. Auflösungsverträge können weder mündlich noch per Fax, E-Mail oder Whatsapp geschlossen werden.
Des Weiteren sollte der Vertrag den genauen Termin, zu dem das Arbeitsverhältnis beendet werden soll, beinhalten. Häufig wird auch eine widerrufliche oder eine unwiderrufliche Freistellung bis zum Beendigungstermin vereinbart.
Wenn die Zahlung einer Abfindung verhandelt wurde, sollten die genaue Höhe der Abfindung und die Auszahlung (gestückelt, gesamt, als Gehalt) schriftlich im Vertrag festgehalten werden.
In Auflösungsverträgen steht außerdem, wie viele Urlaubstage dem Arbeitnehmer noch zustehen und wie der Resturlaub abgegolten wird. Im Falle einer Freistellung werden die Urlaubstage mitunter angerechnet.
Gesammelte Überstunden müssen entweder vor dem Beendigungszeitpunkt mit Freizeit ausgeglichen werden. Teilweise wird bei einer Freistellung auch die automatische Abgeltung der Überstunden mit vereinbart.
Häufig gibt es auch eine Klausel, wie das Arbeitszeugnis ausfällt. Ob ein Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber ausgestellt werden muss oder nicht, steht nicht zur Debatte: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer am Ende des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte jedoch direkt die Note der Leistungs- und Verhaltensbeurteilung im Auflösungsvertrag festgelegt werden. Da der Arbeitgeber auch zu einer Schlussformel nicht verpflichtet ist, sollte auch dieser Punkt im Auflösungsvertrag geklärt werden.
Meist finden sich noch Regelungen zur Geheimhaltung oder auch zu einem Wettbewerbsverbot. Auch die Rückgabe von Schlüsseln oder Arbeitsmitteln wie einem Diensthandy kann im Auflösungsvertrag stehen.
Der Aufhebungsvertrag erfordert eigenhändige Unterschriften von beiden Seiten. Bei mehreren Seiten muss nicht zwingend jede einzelne Seite unterschrieben werden. Insofern diese eindeutig zusammengefasst sind, reicht es, wenn die Unterschriften auf einer Seite erfolgen.
Bei einem Auflösungsvertrag profitiert der Arbeitgeber von einer schnellen und unkomplizierten Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bietet daher häufig eine Abfindung an. Dennoch haben Arbeitnehmer keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung bei einem Auflösungsvertrag. Alternativ zu einer Abfindung bieten manche Arbeitgeber auch eine Freistellung bei weiterhin vollem Gehalt an.
Wie hoch die Abfindung bei einem Auflösungsvertrag ausfällt, hängt unter anderem vom Verhandlungsgeschick ab. Kriterien wie die finanzielle Lage des Unternehmens, die Dauer der Beschäftigung und der soziale Status des Arbeitnehmers können die Höhe der Abfindung beeinflussen.
Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Unternehmen ganz oder teilweise auf einen neuen Eigentümer übertragen wird. Angestellte müssen dann zu gleichen Konditionen übernommen werden und können nicht einfach gekündigt werden. Soll die Belegschaft im Rahmen des Betriebsübergangs verkleinert werden, bleibt dem Unternehmen nur noch der Auflösungsvertrag.