Aufhebungsverträge (auch: Auflösungsverträge) bieten große Flexibilität bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Dennoch ist es wichtig, alle Fristen genau im Blick zu behalten.
Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung müssen beim Aufhebungsvertrag keine gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen beachtet werden. Beide Parteien, der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, können den Zeitpunkt der Beendigung frei vereinbaren. Es ist theoretisch möglich, dass das Arbeitsverhältnis bereits am Tag der Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags endet.
Möchte ein Arbeitnehmer einen bereits unterschriebenen Aufhebungsvertrag anfechten, gelten bestimmte Fristen:
Wer nach dem Aufhebungsvertrag Arbeitslosengeld beziehen möchte, muss sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden:
Nach einem Aufhebungsvertrag verhängt die Arbeitsagentur häufig eine Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld I. Diese Sperrzeit beträgt in der Regel 12 Wochen und beginnt mit dem Ende der Beschäftigung oder mit der Freistellung.
Es gibt jedoch Verkürzungen der Sperrfrist in folgenden Fällen:
Bei einem Aufhebungsvertrag können die Vertragsparteien jeden beliebigen Beendigungszeitpunkt festlegen, an dem das Arbeitsverhältnis enden soll. Auch in Fällen, in denen das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der üblichen Kündigungsfrist endet. Es gibt weder eine minimale noch eine maximale Beendigungsfrist bei Aufhebungsverträgen.
Ein wesentlicher Vorteil des Aufhebungsvertrags ist, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet werden kann. Dies unterscheidet sich von der ordentlichen Kündigung, bei der stets Kündigungsfristen beachtet werden müssen.
Obwohl keine gesetzliche Pflicht besteht, räumen Arbeitgeber dem Arbeitnehmer in der Praxis oft eine Bedenkzeit ein, bevor der Aufhebungsvertrag unterzeichnet wird. Eine Bedenkzeit von etwa 2 Wochen gilt als angemessen, damit sich der Arbeitnehmer beraten lassen und die Folgen überdenken kann.
Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wurde, sollten Sie die Bedenkzeit nutzen und das Angebot von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen, um die Situation zu Ihren Gunsten zu gestalten. Denn sobald der Aufhebungsvertrag unterschrieben ist, verzichten Sie als Arbeitnehmer auf Ihren gesetzlichen Kündigungsschutz und die Möglichkeit, gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtlich vorzugehen.
Ein Arbeitsrechtsanwalt kann Sie außerdem ausführlich beraten, welche Folgen der Aufhebungsvertrag in Ihrem Fall hinsichtlich Arbeitslosengeld, Sozialversicherung oder Abfindung hat.
➜ Als Arbeitnehmer sollten Sie vor Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags immer rechtlichen Rat einholen. Eine sorgfältige Prüfung und Verhandlung der Vertragsbedingungen kann helfen, die eigenen Interessen zu wahren und finanzielle Einbußen zu vermeiden.