Vaterschaftsurlaub: Definition, Gesetz und Alternativen

Vaterschaftsurlaub: Definition, Gesetz und Alternativen

Inhaltsverzeichnis

Was ist Vaterschaftsurlaub?

Vaterschaftsurlaub, auch bekannt als Väterzeit oder Partnerfreistellung, ist eine arbeitsrechtliche Auszeit, die Vätern oder Partnern um die Geburt eines Kindes herum ermöglicht wird, um Zeit mit ihrer Familie zu verbringen. Nach aktuellem Stand in Deutschland müssen Arbeitnehmer für diese Zeit üblicherweise Urlaub nehmen oder Elternzeit beantragen, wenn sie keinen finanziellen Verlust erleiden möchten. Das für 2024 angekündigte Familienstartzeitgesetz soll dies ändern: Es sieht eine 2-wöchige Freistellung nach der Geburt bei vollem Lohnausgleich, dem sogenannten Partnerschaftslohn, vor.

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Wann tritt der Vaterschaftsurlaub 2024 in Kraft?

Derzeit ist noch offen, wann das Gesetz zum Vaterschaftsurlaub in Kraft tritt. Bundesfamilienministerin Lisa Paus hat angekündigt, dass die Regelung im Jahr 2024 umgesetzt werden soll.

Gesetz zum Vaterschaftsurlaub

Bisher ist der Vaterschaftsurlaub in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt. Stattdessen gibt es Regelungen zur Elternzeit, die auch Väter in Anspruch nehmen können. Diese Elternzeit ermöglicht es den Eltern, sich um ihr neugeborenes Kind zu kümmern, ohne währenddessen komplett auf ihr Gehalt verzichten zu müssen.

EU-Richtlinie und geplante Änderungen

Gemäß der EU-Richtlinie 4 Abs. 1 Richtlinie (EU) 2019/1158 haben berufstätige Väter Anspruch auf mindestens 10 Arbeitstage Vaterschaftsurlaub. Laut Koalitionsvertrag sollte diese Richtlinie zur bezahlten Freistellung nach der Geburt im Rahmen der ‚Familienstartzeit‘ in Deutschland umgesetzt werden.

Das Gesetz hätte eigentlich bis 2022 umgesetzt werden müssen, um die EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige einzuhalten. Da Deutschland diese Frist nicht eingehalten hat und im Verzug ist, hatte die EU ein Aufforderungsschreiben an die Bundesregierung gesendet. Das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren zum Vaterschaftsurlaub wurde inzwischen eingestellt.

Vaterschaftsurlaub im Familienstartzeitgesetz

Das Familienstartzeitgesetz soll dem Vater ermöglichen, sich für bis zu 10 Arbeitstage direkt nach der Geburt eines Kindes bezahlt freistellen zu lassen, um die neue Familie in dieser wichtigen Anfangsphase zu unterstützen. Entsprechend gilt das Gesetz auch für Partner und Partnerinnen von entbindenden Müttern. Für Alleinerziehende besteht die Möglichkeit, eine andere Person auszuwählen, die diese Zeit mit dem Kind verbringt.

Die wichtigsten Eckpunkte des Familienstartzeitgesetzes umfassen:

  • Angestellte Väter und Partner können sich nach der Geburt eines Kindes bis zu 10 Arbeitstage freistellen lassen.
  • Der Beginn ist der Tag der Geburt oder, wenn dieser kein Arbeitstag ist, der erste darauf folgende Arbeitstag.
  • Es gibt keine Mindestbeschäftigungsdauer, die erfüllt sein muss, um die Freistellung in Anspruch zu nehmen.
  • Der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub kann ohne eine bestimmte Anmeldefrist geltend gemacht werden.
  • Die freigestellte Zeit wird auf den Elternzeitanspruch angerechnet.
  • Freigestellte Väter und Partner haben Anspruch auf Vergütung, den sogenannten Partnerschaftslohn.

Da das Familienstartzeitgesetz derzeit noch nicht verabschiedet wurde, kann sich die Gestaltung des Gesetzes noch ändern.

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Alternativen zum Vaterschaftsurlaub 

Individuelle Regelungen in Arbeits- und Tarifverträgen

Einige Unternehmen haben bereits eigene Regelungen zum Vaterschaftsurlaub eingeführt, obwohl es keine gesetzliche Verpflichtung dazu gibt. Diese individuellen Regelungen können von Unternehmen zu Unternehmen variieren und reichen von zusätzlichen Urlaubstagen bis hin zu finanzieller Unterstützung für die Elternzeit. Steht eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag, haben Elternteile einen Anspruch, den sie vor dem zuständigen Arbeitsgericht geltend machen können.  

Elternzeit

Sowohl Mütter als auch Väter haben Anspruch, bis zu 3 Jahre Elternzeit zu nehmen. Den Eltern steht frei, ob diese Zeit nur von einem Elternteil genommen wird, unter beiden Eltern aufgeteilt wird oder beide gleichzeitig Elternzeit wahrnehmen. 12 Monate der Elternzeit müssen dabei in den ersten drei Jahren nach der Geburt des Kindes genutzt werden. Die restlichen 24 Monate können, in Absprache mit dem Arbeitgeber, bis zum achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden.

Sonderurlaub

Üblicherweise gewähren Unternehmen bei der Geburt eines Kindes 1 bis 3 Tage Sonderurlaub. Dieser Sonderurlaub kann auch vertraglich geregelt sein. Nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes wird bei Geburt des eigenen Kindes ein Tag Sonderurlaub gewährt. An diesem Wert orientieren sich zahlreiche Unternehmen in Deutschland.

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