Ortsübliche Wegstrecken können nicht zu Fuß zurückgelegt werden.
Nachteilsausgleich und Ansprüche bei Merkzeichen G
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (bei ausreichendem Einkommen nur mit einer zusätzlichen Wertmarke, die gegen ein Entgelt von 80,00 € zu erwerben ist)
Das Merkzeichen aG kennzeichnet eine Bewegungsfähigkeit, die so stark beeinträchtigt ist, dass der Schwerbehinderte nur noch wenige Meter ohne Hilfsmittel gehen kann. Man spricht dann auch von einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung.
Beispiele für Krankheitsbilder, die einem Merkzeichen aG entsprechen
Querschnittslähmung
Beidseitige Oberschenkelamputation
Beidseitige Unterschenkelamputation
Einseitige Oberschenkelamputation, wenn das Tragen eines Kunstbeins dauerhaft nicht möglich ist
Einseitige Oberschenkelamputation mit Beckenkorbprothese
Voraussetzungen für das Merkzeichen aG
Dauerhafte Angewiesenheit auf einen Rollstuhl (auch für kurze Strecken)
Ansprüche und Nachteilsausgleiche mit Merkzeichen aG
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (bei ausreichendem Einkommen nur mit einer Wertmarke, die gegen ein Entgelt von 80,00 € zu erwerben ist)
Berechtigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen
Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde möglich
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4.500,00 € steuerlich absetzbar
Merkzeichen Gl – gehörlos
Das Merkzeichen Gl wird bei Schwerbehinderten eingetragen, die gehörlos sind.
Voraussetzungen für das Merkzeichen Gl
Gehörlosigkeit
an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit schwerer Sprachstörung
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Merkzeichen Gl
Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (bei ausreichendem Einkommen nur mit einer Wertmarke, die gegen ein Entgelt von 80,00 € zu erwerben ist)
Kein zusätzlicher Steuerfreibetrag bei Merkzeichen Gl, jedoch haben Menschen mit Gehörlosigkeit in der Regel einen Grad der Behinderung von 100 und Ihnen steht dementsprechend ein Steuerfreibetrag in Höhe von 2.840,00 € zu
Hundesteuer-Befreiung für Assistenzhunde möglich
Behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale in Höhe von 4.500,00 € steuerlich absetzbar
Merkzeichen TBl – taubblind
Das Merkzeichen TBl zeigt auf, dass der Schwerbehinderte im Sehvermögen und Hörvermögen stark eingeschränkt ist.
Voraussetzungen für das Merkzeichen TBI
Störung der Hörfunktion entsprechend einem GdB 70 oder höher
und
Störung der Sehfunktion entsprechend einem GdB 100
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen TBl
Bei einem Merkzeichen H ist der Schwerbehinderte hilflos, also im Alltag dauerhaft auf fremde Hilfe angewiesen.
Beispiele für Krankheitsbilder, die einem Merkzeichen H entsprechen
Querschnittslähmung
Hirnschäden
Ohnhändern
Blindheit
Epilepsie
Voraussetzungen für das Merkzeichen H
Häufige und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Alltag können ohne ständige Hilfe nicht gemeistert werden.
Häufige und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Alltag können ohne ständig bereite Hilfestellung nicht gemeistert werden.
Zu den häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Alltag gehören unter anderem das Ankleiden und Auskleiden, die Nahrungsaufnahme, Körperpflege oder Toilettengänge.
Bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 wird automatisch das Merkzeichen H eingetragen.
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Merkzeichen H
Keine zusätzlichen Beiträge für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
Keine zusätzlichen Beiträge für Kinder bis zum 25. Lebensjahr
Merkzeichen HS
Das Merkzeichen HS kennzeichnet eine hochgradige Sehbehinderung, die jedoch noch keiner Blindheit entspricht (Sehvermögen/Visus) auf beiden Augen nicht besser als 0,05 (1/20)). Dieses Merkzeichen gibt es ausschließlich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
Voraussetzungen für das Merkzeichen HS
Hauptsächlicher Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern
und entweder
auf beiden Augen Sehvermögen höchstens 0,05 (1/20), aber nicht unter 0,02 (1/50)
oder
auf beiden Augen Sehstörung, die einem Sehvermögen von höchstens 0,05 (1/20), aber nicht unter 0,02 (1/50) entspricht
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen HS
Kleines Blindengeld
Merkzeichen T
Das Merkzeichen T im Schwerbehindertenausweis berechtigt zur kostenfreien Nutzung des Sonderfahrdiensts für Menschen mit Behinderung (früher war das Merkzeichen T auch bekannt als Telebus-Berechtigung). Dieses Merkzeichen gibt es ausschließlich im Bundesland Berlin.
Rückerstattung von Taxiquittungen in Höhe von bis zu 125,00 € (bei voller Eigenbeteiligung wird eine 40,00 €-Pauschale abgezogen, bei ermäßigter Eigenbeteiligung wird eine 20,00 €-Pauschale abgezogen)