Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung

Verschlimmerungsantrag Schwerbehinderung

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Was ist ein Verschlimmerungsantrag?

Ein Verschlechterungsantrag, auch als Verschlimmerungsantrag, Änderungsantrag oder Neufeststellungsantrag bekannt, ist ein Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB). Die Gesetzesgrundlage für den Verschlechterungsantrag findet sich in § 48 SGB X

Menschen mit einer anerkannten Behinderung können diesen Antrag stellen, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat oder neue Erkrankungen hinzugekommen sind. Der offizielle Begriff lautet „Antrag auf Neufeststellung des Grades der Behinderung“. 

Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht. Ziel ist es, einen höheren GdB oder ein zusätzliches Merkzeichen zu erhalten und so weitere Nachteilsausgleiche zu ermöglichen. Ein höherer GdB kann beispielsweise zu einem Schwerbehindertenausweis führen, wenn er auf 50 oder mehr steigt.

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Wann ist es sinnvoll, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen?

Die Entscheidung, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, sollte gut überlegt sein. Es gibt einige wichtige Aspekte zu beachten:

1.) Ihr Gesundheitszustand hat sich verschlechtert

Der Antrag ist nur sinnvoll, wenn sich Ihr Gesundheitszustand so verschlechtert hat, dass sich dies deutlich auf Ihren Alltag oder Ihre berufliche Tätigkeit auswirkt. 

2.) Sie haben eine neue Erkrankung

Wenn zu Ihrer bestehenden Behinderung weitere Erkrankungen hinzugekommen sind, die Ihre Lebensqualität zusätzlich beeinträchtigen, ist ein Antrag sinnvoll.

3.) Sie hätten durch einen höheren GdB deutlich mehr Vorteile

Mit einem höheren Grad der Behinderung oder einem zusätzlichen Merkzeichen können verschiedene Vorteile einhergehen. Zum Beispiel wird erst ab einem GdB von 50 einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Wenn Sie also durch den Verschlimmerungsantrag statt eines GdB 40 einen GdB 50 erhalten, profitieren Sie von zahlreichen Nachteilsausgleichen. 

Informieren Sie sich daher vorher genau, welche Nachteilsausgleiche mit dem angestrebten Grad der Behinderung einhergehen. Nicht immer bedeutet eine Erhöhung des GdB spürbar mehr Vorteile. So unterscheiden sich die verschiedenen Schwerbehinderungsgrade ab GdB 50 hauptsächlich in der Höhe der steuerlichen Pauschbeträge. Wer also einen Verschlimmerungsantrag stellt, um statt eines GdB 50 einen GdB 60 zu erhalten, jedoch keine Steuererklärung einreicht, dem nutzt der höhere Grad der Behinderung kaum etwas. 

4.) Ihr letzter Antrag liegt länger als 6 Monate zurück. 

Es sollten mindestens 6 Monate vergangen sein, seitdem Sie das letzte Mal einen Feststellungsbescheid erhalten haben, bevor Sie einen neuen Antrag stellen. In dieser Zeit muss sich Ihr Zustand merklich verändert haben.

5.) Sie stehen kurz vor der Altersrente 

Kurz vor dem Renteneintritt kann eine Erhöhung des GdB besonders vorteilhaft sein, da sie möglicherweise zu einem niedrigeren Renteneintrittsalter führt. Allerdings ist hier besondere Vorsicht geboten, da eine Neubewertung auch zu einer Herabstufung des Behinderungsgrades führen könnte. 

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Lohnt sich der Verschlimmerungsantrag?

Verschlimmerungsanträge sollten sorgfältig abgewogen werden. Es besteht – im Gegensatz zum Überprüfungsantrag – das Risiko, dass bei einer Neubeurteilung der GdB sogar herabgestuft wird. Werden Sie also nur dann aktiv, wenn Sie von einer tatsächlichen Verschlechterung Ihres Zustandes überzeugt sind und sich dies medizinisch belegen lässt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich zu den Chancen und Risiken von einem Anwalt mit Spezialisierung auf Behindertenrecht beraten lassen.
 

Wie stelle ich einen Verschlechterungsantrag?

Um einen Verschlechterungsantrag zu stellen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Fordern Sie das Antragsformular bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt an oder nutzen Sie die PDF-Versionen des Verschlechterungsantrags Ihres Bundeslandes. In einigen Bundesländern ist es auch möglich, den Antrag direkt online auszufüllen. 
  2. Füllen Sie das Formular sorgfältig aus. Kreuzen Sie bei der Antragsart „Änderungsantrag” oder „Verschlimmerungsantrag” an.
  3. Geben Sie detailliert an, welche Gesundheitsstörungen sich verschlimmert haben oder neu hinzugekommen sind.
  4. Fügen Sie aktuelle Arztberichte, Befunde und Atteste bei, die Ihre Verschlechterung belegen.
  5. Senden Sie den ausgefüllten Antrag mit allen Unterlagen an das Versorgungsamt.
  6. In der Regel erfolgt eine erneute Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst des Versorgungsamtes. 

Einige Versorgungsämter bieten auch an, den Verschlechterungsantrag direkt online auszufüllen (zum Beispiel Versorgungsamt Berlin) oder stellen ein ausfüllbares PDF zur Verfügung.

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Verschlimmerungsanträge nach Bundesland

Was kann ich tun, wenn der Verschlechterungsantrag abgelehnt wird?

Wird Ihr Verschlechterungsantrag abgelehnt, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte begründet werden und neue oder ergänzende medizinische Unterlagen enthalten.
  • Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie innerhalb eines Monats Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Hier ist die Unterstützung eines Anwalts für Sozialrecht ratsam.
  • Alternativ können Sie nach einer gewissen Zeit (in der Regel 6 Monate) einen komplett neuen Antrag stellen. Dies kann sinnvoll sein, wenn sich Ihr Zustand weiter verschlechtert hat oder neue Erkrankungen hinzugekommen sind.
  • Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Schwerbehindertenrecht unterstützen. Dieser kann Ihnen sowohl bei der Einschätzung Ihrer Situation helfen als auch bei allen weiteren Schritten. 
  • Fordern Sie das Gutachten an, auf dem die Ablehnung basiert, und lassen Sie es von Ihrem behandelnden Arzt überprüfen.
  • Wenn Sie neue relevante medizinische Befunde haben, können Sie diese auch nach der Antragstellung noch einreichen, solange noch keine Entscheidung getroffen wurde.

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