Ein Verschlechterungsantrag, auch als Verschlimmerungsantrag, Änderungsantrag oder Neufeststellungsantrag bekannt, ist ein Antrag auf Erhöhung des Grades der Behinderung (GdB). Die Gesetzesgrundlage für den Verschlechterungsantrag findet sich in § 48 SGB X.
Menschen mit einer anerkannten Behinderung können diesen Antrag stellen, wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat oder neue Erkrankungen hinzugekommen sind. Der offizielle Begriff lautet „Antrag auf Neufeststellung des Grades der Behinderung“.
Der Antrag wird beim zuständigen Versorgungsamt eingereicht. Ziel ist es, einen höheren GdB oder ein zusätzliches Merkzeichen zu erhalten und so weitere Nachteilsausgleiche zu ermöglichen. Ein höherer GdB kann beispielsweise zu einem Schwerbehindertenausweis führen, wenn er auf 50 oder mehr steigt.
Die Entscheidung, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, sollte gut überlegt sein. Es gibt einige wichtige Aspekte zu beachten:
Der Antrag ist nur sinnvoll, wenn sich Ihr Gesundheitszustand so verschlechtert hat, dass sich dies deutlich auf Ihren Alltag oder Ihre berufliche Tätigkeit auswirkt.
Wenn zu Ihrer bestehenden Behinderung weitere Erkrankungen hinzugekommen sind, die Ihre Lebensqualität zusätzlich beeinträchtigen, ist ein Antrag sinnvoll.
Mit einem höheren Grad der Behinderung oder einem zusätzlichen Merkzeichen können verschiedene Vorteile einhergehen. Zum Beispiel wird erst ab einem GdB von 50 einen Schwerbehindertenausweis ausgestellt. Wenn Sie also durch den Verschlimmerungsantrag statt eines GdB 40 einen GdB 50 erhalten, profitieren Sie von zahlreichen Nachteilsausgleichen.
Informieren Sie sich daher vorher genau, welche Nachteilsausgleiche mit dem angestrebten Grad der Behinderung einhergehen. Nicht immer bedeutet eine Erhöhung des GdB spürbar mehr Vorteile. So unterscheiden sich die verschiedenen Schwerbehinderungsgrade ab GdB 50 hauptsächlich in der Höhe der steuerlichen Pauschbeträge. Wer also einen Verschlimmerungsantrag stellt, um statt eines GdB 50 einen GdB 60 zu erhalten, jedoch keine Steuererklärung einreicht, dem nutzt der höhere Grad der Behinderung kaum etwas.
Es sollten mindestens 6 Monate vergangen sein, seitdem Sie das letzte Mal einen Feststellungsbescheid erhalten haben, bevor Sie einen neuen Antrag stellen. In dieser Zeit muss sich Ihr Zustand merklich verändert haben.
Kurz vor dem Renteneintritt kann eine Erhöhung des GdB besonders vorteilhaft sein, da sie möglicherweise zu einem niedrigeren Renteneintrittsalter führt. Allerdings ist hier besondere Vorsicht geboten, da eine Neubewertung auch zu einer Herabstufung des Behinderungsgrades führen könnte.
Verschlimmerungsanträge sollten sorgfältig abgewogen werden. Es besteht – im Gegensatz zum Überprüfungsantrag – das Risiko, dass bei einer Neubeurteilung der GdB sogar herabgestuft wird. Werden Sie also nur dann aktiv, wenn Sie von einer tatsächlichen Verschlechterung Ihres Zustandes überzeugt sind und sich dies medizinisch belegen lässt. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich zu den Chancen und Risiken von einem Anwalt mit Spezialisierung auf Behindertenrecht beraten lassen.
Um einen Verschlechterungsantrag zu stellen, gehen Sie wie folgt vor:
Einige Versorgungsämter bieten auch an, den Verschlechterungsantrag direkt online auszufüllen (zum Beispiel Versorgungsamt Berlin) oder stellen ein ausfüllbares PDF zur Verfügung.
Wird Ihr Verschlechterungsantrag abgelehnt, haben Sie folgende Möglichkeiten: