In welchen Fällen bekommen schwerbehinderte Arbeitnehmer eine Abfindung?
Beendet der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer, werden häufig Abfindungen gezahlt. Auch wenn es eigentlich keinen rechtlichen Anspruch auf eine Abfindungszahlung gibt.
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Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag
Bei einem Aufhebungsvertrag stimmen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beide der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu. Als Anreiz dafür, auf den besonderen Kündigungsschutz zu verzichten, bieten die meisten Arbeitgeber eine Abfindung an. Es gibt jedoch keine Pflicht, dem Angebot des Arbeitgebers zuzustimmen.
Abfindung bei Kündigung
Auch bei einer Kündigung, der das Integrationsamt zugestimmt hat, kann eine Abfindung ausgehandelt werden, insbesondere wenn der Arbeitnehmer die Rechtmäßigkeit der Kündigung anzweifelt und eine Kündigungsschutzklage in Betracht zieht. Die Abfindung ist dann Teil eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs.
Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung
Bei betriebsbedingten Kündigungen steht Arbeitnehmern mit und ohne Schwerbehinderung eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr zu (§ 1a Abs. 2 KSchg.). Es lohnt sich, die Kündigung durch einen Anwalt prüfen zu lassen oder die mögliche Abfindung mit einem Abfindungsrechner gegenzuprüfen, auch wenn dieser automatische Abfindungsanspruch bequem scheint: Oftmals sind auch höhere Abfindungen möglich.
Abfindung bei Kündigungen mit Sozialplan
Erfordert eine hohe Anzahl an Kündigungen einen Sozialplan, sind dort oftmals spezielle Zusatzbeiträge für Schwerbehinderte vorgesehen. Nach aktueller Rechtsprechung dürfen Sozialpläne keine Kappungsgrenzen beinhalten, die nur Schwerbehindertenzuschläge betreffen (Bundesarbeitsgericht: 11.10.2022, Az. 1 AZR 129/21)
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Wie hoch ist die Abfindung bei Kündigung eines Schwerbehinderten?
Bei Kündigungen von schwerbehinderten Arbeitnehmern gibt es keine festgelegte Standardhöhe für Abfindungen. Die Abfindungshöhe hängt von verschiedenen Faktoren ab und wird in der Regel individuell verhandelt. Schwerbehinderte haben gute Chancen auf eine Abfindung, sollten aber unbedingt fachkundige rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen, um Ihre Position optimal zu nutzen.
Rechtliche Grundlage
Der besondere Kündigungsschutz für Schwerbehinderte ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verankert. § 168 SGB IX regelt, dass Arbeitgeber vor der Kündigung die Zustimmung des Integrationsamts einholen müssen. Zudem gilt für Schwerbehinderte nach § 178 SGB IX eine verlängerte Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen. Diese gesetzlichen Bestimmungen stärken die Verhandlungsposition bei Abfindungen erheblich.
Rolle des Integrationsamts
Das Integrationsamt spielt eine zentrale Rolle bei Kündigungen von Schwerbehinderten. Es prüft, ob die Kündigung gerechtfertigt ist und ob Alternativen zur Kündigung bestehen. Der Entscheidungsprozess umfasst in der Regel:
- Anhörung des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Arbeitnehmers
- Prüfung von Unterlagen und Stellungnahmen
- Gegebenenfalls Einholen von Gutachten
- Entscheidung über Zustimmung oder Ablehnung der Kündigung
Die Entscheidung des Integrationsamts kann die Verhandlungsposition bei Abfindungen maßgeblich beeinflussen.
Widerspruch gegen Zustimmungsbescheid des Integrationsamts
Neben der Klage kann auch Widerspruch gegen den Zustimmungsbescheid des Integrationsamts eingelegt werden. Bei Erfolg wird die Kündigung rückwirkend unwirksam, was zu Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung führen kann.
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Wie viel Abfindung erhalten schwerbehinderte Arbeitnehmer?
Auch wenn schwerbehinderte Arbeitnehmer aufgrund ihres besonderen Kündigungsschutzes oft gute Chancen auf eine hohe Abfindung haben, gibt es keine festgelegte Abfindungshöhe. Die Abfindungssumme wird in der Regel individuell verhandelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Abfindungsrechner bieten eine gute erste Orientierung, wie hoch die Abfindung ausfallen wird. Für eine fundierte Berechnung und Verhandlung sollten Sie jedoch professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen, um Ihre Interessen zu vertreten und die bestmögliche Abfindung auszuhandeln.
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Durchschnittliche Abfindungshöhe
Als Faustregel wird oft ein halbes bis ganzes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr angesetzt. Schwerbehinderte erzielen aufgrund ihrer stärkeren Verhandlungsposition häufig höhere Abfindungen als nicht schwerbehinderte Arbeitnehmer.
Einflussfaktoren auf die Abfindungshöhe
Die konkrete Höhe der Abfindungssumme kann unter anderem von diesen Faktoren abhängen:
- Dauer der Betriebszugehörigkeit
- Alter des Arbeitnehmers
- Höhe des Gehalts
- Grad der Behinderung
- Kündigungsgrund
- Verhandlungsgeschick beziehungsweise anwaltliche Vertretung
Wichtige Fristen
Bei Kündigungen und Abfindungsverhandlungen sind folgende Fristen zu beachten:
- Kündigungsschutzklage: Innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung
- Widerspruch gegen Zustimmungsbescheid des Integrationsamts: 1 Monat nach Zustellung
- Annahme eines Abfindungsangebots nach § 1a KSchG: Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist