Ein Schwerbehindertenausweis ist der bundesweit einheitliche Nachweis über eine Schwerbehinderung. Diese liegt ab einem Grad der Behinderung von 50 vor. Auf dem Ausweis sind der Grad der Behinderung und gegebenenfalls Merkzeichen vermerkt. Welcher Grad der Behinderung bei welcher Krankheit in de Regel vergeben wird, lässt sich zum Beispiel aus eine GdB-Tabelle ablesen.
Wer den Schwerbehindertenausweis vorlegt, kann verschiedene Nachteilsausgleiche wie beispielsweise vergünstigten Eintritt in Museum, Kino oder Theater nutzen. Der Schwerbehindertenausweis wird auf Antrag vom Versorgungsamt ausgestellt.
Um einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen, müssen Sie einen Antrag beim zuständigen Versorgungsamt stellen. Der Antrag kann sowohl schriftlich als auch persönlich gestellt werden. Außerdem ist ratsam, den Antrag sorgfältig auszufüllen und gegebenenfalls ärztliche Unterlagen oder Gutachten beizufügen, um Ihre Behinderung zu dokumentieren. Wird der Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht abgelehnt oder ein zu niedriger Grad der Behinderung erteilt, kann Widerspruch eingelegt werden.
Für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis werden in der Regel ärztliche Unterlagen und Gutachten benötigt, welche die Behinderung und deren Auswirkungen dokumentieren. Dazu können beispielsweise Arztberichte, Befunde, Untersuchungsergebnisse oder Gutachten von Fachärzten zählen. Welche Unterlagen genau benötigt werden und ob bestimmte Krankheitsbilder besondere Nachweise fordern, ist in den aktuellen Leitlinien des zuständigen Versorgungsamtes zu finden.
Schwerbehindertenausweise in Deutschland sind Plastikkarten, die entweder grün oder (wenn Merkzeichen vorhanden sind) orange und grün sind. Der Ausweis enthält den festgestellten Grad der Behinderung, die jeweiligen Merkzeichen und die Gültigkeit des Ausweises beziehungsweise den Vermerk „unbefristet gültig“. Zur Identifizierung der Person sind Name, Vorname und Geburtsdatum des Karteninhabers vermerkt. Außerdem befindet sich auf der Vorderseite ein Lichtbild.
Auf der Rückseite des Schwerbehindertenausweises ist vermerkt, ab wann dieser gültig ist. Das Geschäftszeichen, das bei der Beantragung des Ausweises vergeben wird, und die ausstellende Behörde sind ebenfalls auf dem Ausweis vermerkt.
In Brailleschrift ist auf dem Ausweis die Buchstabenfolge „sch-b-a“, kurz für Schwerbehindertenausweis, eingraviert.
Ein Schwerbehindertenausweis bietet verschiedene Vorteile und Nachteilsausgleiche. Dazu gehören beispielsweise:
Die konkreten Nachteilsausgleiche, die einem Schwerbehindertenausweis-Inhaber zustehen, hängen vom Grad der Behinderung (GdB) und den vergebenen Merkzeichen ab. Eine Übersicht, welche Nachteilsausgleiche mit welchem Grad der Behinderung einhergehen, bietet die GdB-Tabelle der Kanzlei Hopkins.
Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegen.
Ein Schwerbehindertenausweis in Deutschland wird in der Regel unbefristet ausgestellt. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen der Ausweis befristet sein kann, beispielsweise bei vorübergehender Behinderung oder wenn eine regelmäßige Überprüfung des GdB notwendig ist.
Wer einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis hat, kann den öffentlichen Personenverkehr vergünstigt oder unentgeltlich nutzen. Dafür muss ein Beiblatt mit entsprechender Wertmarke beim Versorgungsamt beantragt werden. Die Wertmarke ist Bestandteil des Schwerbehindertenausweises und auch nur zusammen mit diesem gültig.