Wer hat Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?
Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis haben alle Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (kurz: GdB) von 50 % oder mehr festgestellt wurde. Eine Übersicht über die verschiedenen Stufen finden Sie in einer aktuellen GdB-Tabelle. Darüber hinaus enthält der Schwerbehindertenausweis Merkzeichen, die auf bestimmte gesundheitliche Einschränkungen hinweisen.
Um den Behinderungsgrad feststellen zu lassen, muss ein „Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und von Merkzeichen“ beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden. Wenn dem Antrag stattgegeben wird und der Grad der Behinderung mindestens 20 beträgt, erhält der Antragsteller einen Feststellungsbescheid, in dem der ermittelte Grad der Behinderung und die Funktionsbeeinträchtigungen angegeben sind. Bei Feststellung einer Schwerbehinderung (GdB von mindestens 50) enthält der Bescheid auch den Schwerbehindertenausweis.
An wen richtet sich der Widerspruch bezüglich der Schwerbehinderung?
Nicht immer wird dem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stattgegeben oder die Einstufung des Behinderungsgrades fällt zu niedrig aus. Dann schickt das zuständige Versorgungsamt einen Feststellungsbescheid mit dem ermittelten Grad der Behinderung. Der Antragsteller kann gegen den zu niedrigen GdB und die Ablehnung der Schwerbehinderung Widerspruch einlegen.
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Form des Widerspruchs an das Versorgungsamt
Der Widerspruch bei Schwerbehinderung an das zuständige Versorgungsamt muss immer in schriftlicher Form eingereicht werden. Zum sicheren Nachweis sollte der Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein oder per Telefax verschickt werden.
Widerspruchsfrist
Gegen den Ablehnungsbescheid des Versorgungsamtes kann ab Erhalt einen Monat lang Widerspruch eingelegt werden. Sollte auf dem Bescheid nicht vermerkt sein, dass ein Widerspruch eingelegt werden kann und wo dieser eingelegt werden kann, verlängert sich die Widerspruchsfrist auf ein Jahr ab Zustellung des Bescheids.
Inhalt des Widerspruchs bei Schwerbehinderung
Wenn der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung abgelehnt wird, kann der Widerspruch erst einmal formlos eingereicht werden.
Das Widerspruchsschreiben sollte auf alle Fälle folgende Punkte enthalten:
- Hinweis darauf, dass Widerspruch eingelegt wird,
- Anschrift des Betroffenen,
- das Aktenzeichen und das Datum des Ablehnungsbescheids,
- Bitte um Akteneinsicht,
- Anforderung des Gutachtens in schriftlicher Form,
- Anforderung der Stellungnahme des Versorgungsärztlichen Dienstes in schriftlicher Form.
Abschließend muss der Widerspruch unterschrieben und mit Datum und Ort versehen werden.
Wie lange dauert die Bearbeitung des Widerspruchs?
Das Versorgungsamt sollte nicht länger als drei Monate für die Bearbeitung des Widerspruchs benötigen. Sollte das Versorgungsamt beziehungsweise die Widerspruchsstelle auch dann keine Entscheidung zur Schwerbehinderung getroffen haben, haben Sie die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht einzureichen.
Optionen bei erneuter Ablehnung
Im Idealfall sieht das Versorgungsamt den Widerspruch als begründet an und stellt einen Abhilfebescheid aus. Dieser umfasst die Einstufung des Grads der Behinderung auf 50 oder mehr und den entsprechenden Schwerbehindertenausweis.
Wenn es zu einer erneuten Ablehnung kommt, kann der Antragsteller Klage einreichen oder einen komplett neuen Antrag stellen.
Klage nach abgelehntem Widerspruch Schwerbehinderung
Sollte der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung abgelehnt worden sein und Sie dazu Widerspruch eingelegt haben, ist es möglich, dass das Versorgungsamt auch den Widerspruch ablehnt. Jetzt können Sie gegen die Ablehnung des Widerspruchsbescheids beim zuständigen Sozialgericht Klage einreichen. Bei welchem Sozialgericht die Zuständigkeit liegt, ist im Regelfall dem Widerspruchsschreiben zu entnehmen.
Wenn Sie sich dazu entscheiden, gegen die erneute Ablehnung zu klagen, muss die Frist zur Klageeinreichung von einem Monat unbedingt beachtet werden. Die Frist beginnt, sobald Sie den Widerspruchsbescheid des Versorgungsamtes erhalten haben.
Wer hilft bei einem Schwerbehinderungswiderspruch?
Bei der Anerkennung der Schwerbehinderung kann Ihnen ein Rechtsanwalt helfen. Dieser unterstützt Sie sowohl beim Widerspruch als auch (wenn nötig) bei einer Klage. Um bessere Chancen auf einen Schwerbehindertenausweis zu haben, lohnt es sich in den meisten Fällen, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.