Immer wieder kommt es vor, dass Versorgungsämter dem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis nicht stattgeben, der Grad der Behinderung zu niedrig eingestuft wird oder dem Schwerbehindertenausweis ein GdB-Merkzeichen fehlt. Der Antragsteller hat jedoch die Möglichkeit, gegen den (mutmaßlich nicht korrekten) Feststellungsbescheid innerhalb eines Monats schriftlich oder zur Niederschrift beim Versorgungsamt Widerspruch einzulegen.
Wir haben 5 Tipps für den GdB-Widerspruch zusammengestellt, damit Sie den Grad der Behinderung erhalten, der Ihnen zusteht:
- Antrag auf Akteneinsicht stellen
- Zeit für eine ausführliche Begründung des GdB-Widerspruchs schaffen
- Mit dem richtigen Schwerpunkt begründen
- Dokumente nachreichen
- Rechtliche Unterstützung für den Widerspruch suchen
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1) Antrag auf Akteneinsicht stellen
Die behinderte Person oder deren Bevollmächtigter kann jederzeit beim Versorgungsamt Akteneinsicht (beispielsweise zur Vorbereitung des Widerspruchs bei Ablehnung der Anerkennung einer Schwerbehinderung) verlangen. Das Versorgungsamt darf die Einsichtnahme gemäß § 25 SGB X nicht verweigern. Alternativ können die Akten auch beim Grundsicherungs- oder Sozialamt eingesehen werden.
Wem dies zu viel ist, der kann die Akteneinsicht über einen Anwalt für Sozialrecht oder einen Behindertenverband einfordern. Auch in einem späteren Klageverfahren ist die Akteneinsicht zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens möglich. Nachdem der Behinderte oder dessen Bevollmächtigter beim Versorgungsamt die Akteneinsicht beantragt hat, verschickt das Amt auf Anforderung Kopien aller Unterlagen (einschließlich der Informationen zum Grad der Behinderung). Die Versandkosten hierfür muss der Antragsteller selbst zahlen.
2) Zeit für eine ausführliche Begründung des GdB-Widerspruchs schaffen
Gut zu wissen ist, dass der Widerspruch und die Widerspruchsbegründung nicht zeitgleich eingereicht werden müssen. Dies verschafft der behinderten Person (beziehungsweise deren Bevollmächtigten) Zeit für die Vorbereitung. So kann fristwahrend Widerspruch erhoben und die Begründung des Widerspruchs anschließend vorbereitet werden.
Nach Möglichkeit sollte die Widerspruchsbegründung immer mit einem oder mehreren Befundberichten untermauert werden. Da gerade die Erstellung medizinischer Gutachten und Stellungnahmen viel Zeit in Anspruch nimmt, ist es ratsam, den Widerspruch erst einmal formlos einzureichen und dann die Widerspruchsbegründung nebst Anlagen nachzureichen, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen.
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3) Mit dem richtigen Schwerpunkt begründen
Damit das Widerspruchsverfahren erfolgreich ist und ein Klageverfahren abgewendet werden kann, sollte in der Widerspruchsbegründung der richtige Schwerpunkt gesetzt werden. Der Fokus sollte nicht auf die Behinderung oder die Erkrankung gelegt werden. Vielmehr sollte darauf hingewiesen werden, dass die Behinderung zu Funktionseinschränkungen und Einschränkungen im Alltag führt.
Viele Erkrankungen können von leichten Beeinträchtigungen bis zu einer vollständigen Störung der Leistungsfähigkeit ganz unterschiedliche Ausprägungen nach sich ziehen. Pauschale Beurteilungen sind daher fehl am Platz. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Einschränkungen im Alltag genau dokumentiert werden. Auch Befundberichte können in diesem Kontext hilfreich sein.
Ob eine Schwerbehinderung festgestellt wird und welcher Grad der Behinderung zugesprochen wird, ist insbesondere von der Intensität der unterschiedlichen Behinderungen abhängig. Je mehr gesundheitliche Probleme miteinander zusammenhängen, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Grad der Behinderung steigt.
4) Dokumente nachreichen
Wurden beim Erstantrag Befunde, Berichte oder Nachweise vergessen, können diese mit der Widerspruchsbegründung nachgereicht werden. Auch wenn es seit dem Antrag neue Untersuchungen gab, sollte hierauf in der Widerspruchsbegründung hingewiesen werden.
Dies gilt auch für weitere Beeinträchtigungen oder Gesundheitsstörungen, die nach dem Erstantrag diagnostiziert wurden. Solange das Widerspruchsverfahren nicht abgeschlossen ist, muss das Versorgungsamt alle neuen und zusätzlichen Informationen bei der Entscheidung berücksichtigen. Der Beurteilungszeitraum erstreckt sich immer bis zum Abschluss des Verfahrens.
5) Rechtliche Unterstützung für den Widerspruch suchen
Durch Krankheiten oder Unfälle kann es zu dauerhaften körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen kommen. Der Grad der Behinderung entscheidet darüber, welche Art von finanziellen Hilfen oder Hilfsmitteln der betroffenen Person zugesprochen wird. Um diese wichtigen Ansprüche sicher und unkompliziert durchzusetzen, ist es empfehlenswert, sich von einem Anwalt für Sozialrecht beraten zu lassen.
Grundsätzlich können Betroffene versuchen, ihre Ansprüche eigenständig einzufordern, jedoch kennt sich ein Anwalt für Sozialrecht mit den rechtssicheren und medizinischen Formulierungen aus, hat viel Erfahrung mit ähnlich gelagerten Widerspruchsverfahren und kann von vornherein die Erfolgsaussichten einschätzen. Im Klageverfahren kann der Anwalt mit fundierten Beweisen und der passenden Strategie das Verfahren im Sinne seiner Mandanten abschließen. Das Versorgungsamt ist im Erfolgsfall dazu verpflichtet, den angestrebten Schwerbehinderungsgrad zu bewilligen.
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