Die GdB-Tabelle bietet eine Orientierung hinsichtlich des Behinderungsgrades bei verschiedenen Krankheiten, sowie den damit verbundenen Vorteilen, Ansprüchen und Ausgleichen. Beachten Sie, dass die Zuordnung der Krankheitsbilder individuell von Fall zu Fall neu bewertet wird und daher keine endgültige Zuordnung darstellt.
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Grad der Schwerbehinderung
Eine Schwerbehinderung kann bei einer einzelnen Erkrankung (Einzel-GdB von wenigstens 50) oder mehreren Krankheiten vorliegen, die insgesamt einen GdB von wenigstens 50 vorweisen (mindestens ein Gesamt-GdB 50). Daher findet man auch die Bezeichnung GdS-Tabelle (Grad der Schwerbehinderung-Tabelle) synonym zur GdB-Tabelle.
GdB 50
GdB 50: Welche Krankheiten und Diagnosen?
Zu den Krankheiten, die einem GdB 50 entsprechen, gehören unter anderem:
- Schlafapnoe-Syndrom
- Verlust einer kompletten Hand
- Verlust des Penis
- Schwer einstellbarer Diabetes Mellitus Typ 1 (auch bekannt als Brittle Diabetes)
- Vollständige Harninkontinenz
- Massive Entstellung des Gesichts
- Gänzlicher Verlust der Nase
- Tinnitus (mit schweren psychischen Störungen und sozialen Einschränkungen)
- Artikulationsstörung mit Unverständlichkeit der Sprache
- Kleinwuchs zwischen 120 cm und 130 cm
- Endoprothesen mit beidseitiger Prothese im Kniegelenk
- Echte Migräne in schwerer Verlaufsform, lang andauernde Migräneanfälle mit stark ausgeprägten Begleiterscheinungen und Anfallspausen von nur wenigen Tagen (GdB 50 - GdB 60)
- Schwere Endometriose (GdB 50 - GdB 60)
- Migräne mit schweren Verläufen (GdB 50 - GdB 60)
- Schwere Persönlichkeitsstörungen wie Borderline mit mittelgradigen sozialen Anpassungsschwierigkeiten (GdB 50 - GdB 70)
- Erhebliche Gleichgewichtsstörungen mit Schwindel und Unterstützung durch Gehhilfen (GdB 50 - GdB 80)
- Ausgeprägte Depressionen mit sozialen Anpassungsschwierigkeiten
- Hämophilie mit stark ausgeprägte Blutungen (GdB 50 - GdB 80)
- HIV-Infektion mit stärkerer Leistungsbeeinträchtigung wie beispielsweise ARC (GdB 50 - GdB 80)
- COPD GOLD 3 (GdB 50 - GdB 70)
Vorteile und Ansprüche bei GdB 50
- Schwerbehindertenausweis
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erschwerte Voraussetzung für die Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von einer Woche
- Freistellung von Mehrarbeit
- Bevorzugte Einstellung und Beschäftigung
- Besondere Fürsorge im öffentlichen Dienst
- Anspruch auf begleitende Hilfe im Arbeitsleben
- In einigen Fällen: Altersrente für Schwerbehinderte mit 63 beziehungsweise 65 Jahren
- Häufig wird eine Fahrpreisermäßigung bei Schwerbehinderung mit GdB 50 von den ÖPNV angeboten
GdB 50: Steuerliche Ansprüche
Bei einem GdB von 50 entstehen folgende steuerliche Ansprüche
- steuerlicher Pauschbetrag in Höhe von 1.140,00 €
GdB 60
Krankheitsbilder bei einem GdB von 60
Beispiele für Krankheitsbilder, die einem GdB von 60 entsprechen:
- Ausfall der Gesichtsfeldhälften
- Vollständiger Nervenausfall
- Epileptische Anfälle (bei häufigen epileptischen Anfällen GdB 90)
- Affektive Psychose mit häufigeren mehrwöchigen Phasen (GdB 60 - GdB 100)
- Fehlen oder Ausfall einer Niere mit Beeinträchtigung der zweiten Niere (GdB 60 - GdB 80)
- Verlust der Gebärmutter oder Sterilität ab Stadium T2b NO MO (GdB 60 - GdB8 0)
- Hodgin-Krankheit, bei sechs oder mehr Monate andauernder Therapie (GdB 60 - GdB 100)
- Kleinwuchs bis 120 cm Körpergröße (GdB 60 - GdB 100)
- Dauerhaft hormonbehandelter Prostatakrebs (mindestens GdB 60)
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei GdB 60
Bei einem Grad der Behinderung von 60 hat der Schwerbehinderte diese Ansprüche und Nachteilsausgleiche:
- Schwerbehindertenausweis
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erschwerte Voraussetzung für die Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von einer Woche
- In einigen Fällen: Altersrente für Schwerbehinderte mit 63 oder 65 Jahren
GdB 60: Steuerliche Ansprüche
Außerdem entstehen diese steuerlichen Ansprüche:
- steuerlicher Pauschbetrag in Höhe von 1.440,00 €
GdB 70
Krankheitsbilder GdB 70
Krankheiten, die einem Grad der Behinderung von 70 entsprechen:
- Hüftkopfnekrose
- Verlust des Kehlkopfes
- Verlust eines Armes im Oberarm oder im Ellenbogengelenk
- Schäden der Wirbelsäule mit besonders schweren Auswirkungen, z.B. wenn Milwaukee-Korsett benötigt wird (GdB 70 - GdB 100)
- Schwere Skoliose, ab ca. 70° nach Cobb (GdB 70 - GdB 100)
- Schwere Hirnschäden mit psychischen Störungen (GdB 70 - GdB 100)
- Crohn-Krankheit mit schwerster Auswirkung (GdB 70 - GdB 80)
Ansprüche, Vorteile und Nachteilsausgleiche bei einem GdB von 70
Bei einem GdB 70 entstehen folgende Nachteilsausgleiche und Ansprüche für den Schwerbehinderten:
- Schwerbehindertenausweis
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erschwerte Voraussetzung für die Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von einer Woche
- In einigen Fällen: Altersrente für Schwerbehinderte mit 63 oder 65 Jahren
GdB 70: Steuerliche Ansprüche
Steuerliche Ansprüche:
- steuerlicher Pauschbetrag in Höhe von 1.780,00 €
GdB 80
Krankheitsbilder GdB 80
Zu den Krankheitsbildern, die einem Grad der Behinderung von 80 entsprechen, zählen beispielsweise:
- Verlust beider Beine (Unterschenkel)
- Versteifung der Kniegelenke
- Verlust eines Armes im Schultergelenk
- Nierenfunktionseinschränkungen schweren Grades
- Lymphödem bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße
- Mukoviszidose (GdB 80 - GdB 100)
- Versteifung der Hüftgelenke (GdB 80 - GdB 100)
- Schwere Persönlichkeitsstörungen wie beispielsweise schwere Zwangskrankheit mit schweren sozialen Anpassungsstörungen (GdB 80 - GdB 100)
- Rheuma mit irreversiblen Funktionseinbußen und hochgradiger Progredienz (GdB 80 - GdB 100)
- COPD GOLD 4 (GdB 80 - GdB 100)
- Maligner Tumor wieAstrozytom III, Glioblastom oder Medulloblastom (GdB 80 - GdB 100)
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem GdB von 80
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Grad der Behinderung von 80:
- Schwerbehindertenausweis
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erschwerte Voraussetzung für die Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von einer Woche
- In einigen Fällen: Altersrente für Schwerbehinderte mit 63 oder 65 Jahren
GdB 80: Steuerliche Ansprüche
Steuerliche Ansprüche
- steuerlicher Pauschbetrag in Höhe von 2.120,00 €
GdB 90
Krankheitsbilder GdB 90
Krankheitsbilder unter anderem:
- Einschränkung der Lungenfunktion nach einer Lungentransplantation (GdB 90 - GdB 100)
- Schwere Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen zum Beispiel bei globaler Aphasie (GdB 90 - GdB 100)
- Muskelkrankheiten mit schweren Auswirkungen
- Häufige epileptische Anfälle (GdB 90 - GdB 100)
- Reizlose Tracheostoma, beispielsweise Tracheitis oder Bronchitis
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem GdB von 90
Ansprüche und Nachteilsausgleiche:
- Schwerbehindertenausweis
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erschwerte Voraussetzung für die Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von einer Woche
- In einigen Fällen: Altersrente für Schwerbehinderte mit 63 oder 65 Jahren
GdB 90: Steuerliche Ansprüche
Aus dem GdB 90 entstehende steuerliche Ansprüche
GdB 100
Krankheitsbilder GdB 100
Krankheitsbilder bei GdB 100 sind unter anderem:
- Verlust beider Hände oder Arme
- Verlust eines Armes und eines Beines
- Lungentuberkulose
- Leukämie
- Rückenmarkschäden (vollständige Halsmarkschädigung mit gänzlicher Lähmung beider Arme und Beine sowie Störungen der Blasenfunktion und Mastdarmfunktion)
- LKG-Spalte (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) mit Beeinträchtigung der Atmung durch die Nase und Beeinträchtigung des Hörens
- HIV-Infektion mit stärkerer Leistungsbeeinträchtigung (AIDS-Vollbild)
- Taubheit
- Bauchspeicheldrüsenkrebs
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem GdB von 100
Ansprüche und Nachteilsausgleiche bei einem Grad der Behinderung von 100:
- Schwerbehindertenausweis
- Besonderer Kündigungsschutz
- Erschwerte Voraussetzung für die Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Anspruch auf einen bezahlten Zusatzurlaub von einer Woche
- In einigen Fällen: Altersrente für Schwerbehinderte mit 63 oder 65 Jahren
GdB 100: Steuerliche Ansprüche
Steuerliche Ansprüche
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Was ist der Grad der Behinderung?
Als Schwerbehinderung gelten in Deutschland alle Behinderungen, deren Grad der Behinderung (GdB) wenigstens 50 beträgt. Je nach Ausprägung und individuellem Gesundheitszustand, bemisst das Versorgungsamt den Grad der Behinderung und vergibt gegebenenfalls Merkzeichen. Dafür muss ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung und von Merkzeichen gestellt werden. Das Versorgungsamt ist außerdem auch dafür zuständig den Schwerbehindertenausweis auszustellen.
Das Bundesversorgungsgesetz definiert den Grad der Behinderung so:
[Der] GdB [ist] ein Maß für die körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Auswirkungen einer Funktionsbeeinträchtigung aufgrund eines Gesundheitsschadens.
Sollte das Versorgungsamt Ihrer Meinung nach Ihre Beeinträchtigung zu niedrig eingeschätzt haben, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch gegen den GdB-Bescheid einzulegen. Auch einer generellen Ablehnung Ihres GdB-Antrags können Sie widersprechen.