Definition: Nahtlosigkeitsregelung
Die Nahtlosigkeitsregelung sichert Versicherte ab, die den Anspruch auf Krankengeld ausgeschöpft haben und deren Erwerbs(un)fähigkeit vom Rentenversicherungsträger geprüft wird. Nach Paragraph 145 SGB III wird der Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I) auch dann ermöglicht, wenn Versicherte weniger als 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind. Bei fortbestehender Krankmeldung kann durch diese Regelung Arbeitslosengeld beantragt werden, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.
§ 145 SGB III: Minderung der Leistungsfähigkeit
(1) Anspruch auf Arbeitslosengeld hat auch eine Person, die allein deshalb nicht arbeitslos ist, weil sie wegen einer mehr als 6-monatigen Minderung ihrer Leistungsfähigkeit versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigungen nicht unter den Bedingungen ausüben kann, die auf dem für sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung der Minderung der Leistungsfähigkeit üblich sind, wenn eine verminderte Erwerbsfähigkeit im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung nicht festgestellt worden ist.
Zweck der Nahtlosigkeitsregelung ist es also, bei angenommener Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers eine Versorgungslücke bis zu dessen Entscheidung über die Erwerbsminderung zu schließen.
Überbrückung der Wartezeit
Die Nahtlosigkeitsregelung dient dazu, die Wartezeit bis zur Entscheidung der Rentenversicherung zu überbrücken. Während dieser Zeit wird Arbeitslosengeld gezahlt, auch wenn Versicherte nicht über 3 Stunden täglich erwerbsfähig sind.
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Unterschiedliche Einschätzungen der Erwerbsfähigkeit
Durch die Nahtlosigkeitsregelung wird verhindert, dass Versicherte aufgrund unterschiedlicher Einschätzungen der Rentenversicherung und der Agentur für Arbeit gar keine Leistungen erhalten. Wenn die Rentenversicherung feststellt, dass keine volle Erwerbsminderung vorliegt, darf die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld nicht ablehnen.
Voraussetzungen für den Bezug von ALG I
Nur wenn die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllt werden, kann die Nahtlosigkeitsregelung greifen.
Nach § 136 ff SGB III sind die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld:
- Keine festgestellte Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung.
- Verminderte Leistungsfähigkeit von mehr als 6 Monaten, die eine Beschäftigung von 15 Wochenstunden auf dem Arbeitsmarkt unmöglich macht.
- Beschäftigungslosigkeit (keine Beschäftigung von 15 Wochenstunden oder mehr) oder ein Arbeitsverhältnis, das aufgrund von Krankheit oder Behinderung seit mindestens 6 Monaten nicht ausgeübt werden konnte.
- Erfüllte Anwartschaftszeit (versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis innerhalb der letzten 30 Monate vor der Arbeitslosmeldung).
- Laufender Antrag auf Erwerbsminderungsrente, berufliche Reha oder medizinische Reha.
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Dauer des Arbeitslosengelds
Das Arbeitslosengeld wird im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bis zur rechtskräftigen Feststellung einer Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung oder bis zum Ende des Arbeitslosengeldanspruchs gezahlt.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld bei der Nahtlosigkeitsregelung?
Die Höhe des Arbeitslosengelds richtet sich nach dem tatsächlich verdienten Einkommen im Bemessungszeitraum. Es wird nicht berücksichtigt, was die Person aufgrund ihrer eingeschränkten Leistungsfähigkeit verdienen könnte. Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Arbeitsagentur können Sie die Höhe der Leistungen bei greifender Nahtlosigkeitsregelung berechnen.
Nahtlosigkeitsregelung nach Feststellung der Erwerbsfähigkeit
Wenn die Rentenversicherung feststellt, dass eine Person mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig ist, wendet die Agentur für Arbeit häufig nicht mehr die Nahtlosigkeitsregelung an. In diesem Fall müssen sich Versicherte dem Arbeitsmarkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung stellen, um Arbeitslosengeld zu erhalten.
Unfähigkeit zu arbeiten trotz Annahme der Arbeitsfähigkeit
Manche Menschen können aus gesundheitlichen Gründen nicht auf dem ersten Arbeitsmarkt arbeiten, obwohl die Agentur für Arbeit sie für mindestens 15 Wochenstunden erwerbsfähig hält. Sie müssen sich dennoch für eine leidensgerechte Tätigkeit zur Verfügung stellen, um Arbeitslosengeld zu beziehen.
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