Ist Ihr Bewilligungsbescheid korrekt?

Ist Ihr Bewilligungsbescheid korrekt?

Inhaltsverzeichnis

Bewilligungsbescheid-Checkliste

Was muss im Bewilligungsbescheid vom Jobcenter alles aufgeführt sein? Wo finden sich häufig Fehler im Bescheid? Und wann ist ein Widerspruch möglich? Wir zeigen, worauf Sie achten sollten und welche Rechte und Pflichten zu beachten sind, um die Leistungen zu erhalten, die Ihnen zustehen.

Steht im Bewilligungsbescheid

  1. der richtige Empfänger oder die richtige Empfängerin?
  2. die korrekte Adresse?
  3. alle Personen der Bedarfsgemeinschaft?
  4. die korrekte Unterscheidung von Bedarfsgemeinschaft zu Haushaltsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft?
  5. der exakte Bewilligungszeitraum?
  6. die detaillierte Berechnung der Leistungen?
  7. die Anrechnung des Einkommens?

Wenn Ihr Bewilligungsbescheid Fehler enthält und Sie weniger Leistungen vom Jobcenter erhalten, als Ihnen eigentlich zustehen, sollten Sie sich unbedingt wehren und Widerspruch erheben! Dabei können unsere Anwälte für Sozialrecht Sie unterstützen.

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Bewilligungsbescheid vom Jobcenter

Hier finden Sie nähere Ausführungen zu der oben dargestellten Checkliste. Dabei wurden die häufigsten Fehlerquellen von Bewilligungsbescheiden berücksichtigt. Natürlich kann die Checkliste keine abschließende Liste darstellen, da die wirtschaftliche und persönliche Situation jedes Antragstellers unterschiedlich ist und manchmal nur als Einzelfall betrachtet werden kann.

1. Richtiger Empfänger oder richtige Empfängerin

Als Empfänger des Bescheides gilt in der Regel nur die Person, die den Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt hat. Diese Person vertritt die gesamte Bedarfsgemeinschaft und ist für das zuständige Jobcenter der hauptsächliche Ansprechpartner. Empfänger kann nur eine Person sein, die auch selbst Teil der Bedarfsgemeinschaft ist. Achten Sie darauf, dass Ihr Vorname und Nachname korrekt geschrieben sind.

2. Korrekte Adresse

Dass die Adresse richtig angegeben ist, hat große Bedeutung, denn Sie müssen immer unter dieser zu erreichen sein. Sollten Sie sich einmal nicht in der angegebenen Adresse aufhalten (zum Beispiel bei einem Urlaub oder einem Umzug), muss das dem Jobcenter mitgeteilt werden, da ansonsten Ihr Anspruch auf Bürgergeld beziehungsweise Sozialgeld wegfallen kann.

3. Personen der Bedarfsgemeinschaft

Eine Bedarfsgemeinschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Der Antragsteller oder die Antragstellerin ist immer Teil der Bedarfsgemeinschaft. Hinzukommen können

  • Ehepartner (die nicht dauerhaft getrennt leben),
  • eingetragene Lebenspartner (die nicht dauerhaft getrennt leben),
  • Personen in einer Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft („eheähnliche Gemeinschaft“) oder
  • Kinder, die im Haushalt leben, unter 25 Jahre alt und unverheiratet sind, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen bestreiten.

Aus den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft ergibt sich die Höhe der Leistungen.

Jeder Bedarfsgemeinschaft wird eine BG-Nummer (auch Nummer der Bedarfsgemeinschaft) zugeordnet. Unter dieser Nummer werden alle Vorgänge zu Ihnen und Ihrer Familie beim Jobcenter geführt. Achten Sie darauf, dass Sie auf allen Dokumenten, die Sie vom Jobcenter erhalten, die korrekte Nummer angeben. Auch wenn Sie Dokumente, Anträge oder Schriftverkehr an das Jobcenter senden, muss die Nummer auf alle Fälle richtig angegeben werden.

4. Unterscheidung von Bedarfsgemeinschaft zu Haushaltsgemeinschaft oder Wohngemeinschaft

Zur Haushaltsgemeinschaft gehören alle verwandten oder verschwägerten Personen, die Teil des Haushalts, aber nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft sind. Außerdem müssen sie älter als fünfundzwanzig sein. Das können zum Beispiel Cousinen, Schwiegereltern oder aber auch die eigenen Kinder sein. Die Personen der Haushaltsgemeinschaft müssen in der Anlage zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft aufgeführt seni.

Wenn es zu den Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen keinerlei Verwandtschaft oder Verschwägerung gibt, spricht man von einer Wohngemeinschaft. Personen in einer Wohngemeinschaft sind in der Regel nicht in einer Bedarfsgemeinschaft, können aber alle jeweils eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilden.

Die Unterscheidung zwischen Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft und Wohngemeinschaft ist bei der Berechnung des Bürgergelds (ehemals Arbeitslosengeld II) sehr wichtig, denn sie werden unterschiedlich angerechnet beziehungsweise nicht angerechnet.

5. Der exakte Bewilligungszeitraum

In der Regel werden die Jobcenter-Leistungen immer für einen Zeitraum von zwölf Monaten bewilligt und monatlich im Voraus gezahlt. Unabhängig davon, wie viele Tage der jeweilige Monat tatsächlich hat, geht das Jobcenter immer von dreißig Tagen pro Monat aus.

Die Leistungen gelten immer ab dem ersten des Monats, in dem die Leistungen beantragt werden. Wenn also im Anschluss eines Bewilligungszeitraums einen Folgeantrag stellen möchte, muss das unbedingt rechtzeitig tun und auch eventuelle Schließzeiten des zuständigen Jobcenters mit einplanen. Für einen geschmeidigen Übergang zwischen zwei Bewilligungszeiträumen empfiehlt es sich immer schon zu Anfang des Monats, den Weiterbewilligungsantrag im zuständigen Jobcenter zu stellen.

6. Berechnung der Leistungen

Die Leistungen entsprechen dem Gesamtbedarf. Dieser ergibt sich aus Regelbedarf, Bedarfen für Unterkunft und Heizung und etwaigen Mehrbedarfen (wie etwa bei Alleinerziehenden). Davon abgezogen werden alle etwaigen Einkommen. Für den Mehrbedarf sollten nach Möglichkeit alle relevanten Dokumente beim Jobcenter eingereicht werden, zum Beispiel Rechnungen, Verträge oder Kontoauszüge.

Besonders häufig bringen die angemessenen Kosten der Unterkunft Unstimmigkeiten. Das liegt zum einen daran, dass Städte und Gemeinden unterschiedliche Richtlinien und Fachanweisungen haben, und zum anderen daran, dass es immer wieder Ausnahmeregelungen (zum Beispiel während der Corona-Krise) gibt.

7. Anrechnung des Einkommens

Zum zu berücksichtigenden monatlichen Einkommen gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert. Das kann das Gehalt sein, aber zum Beispiel auch hohe Spenden oder Geldgeschenke. Unter Berücksichtigung bestimmter Freibeträge und absetzbarer Beträge wird das zu berücksichtigende Einkommen vom Gesamtbedarf abgezogen. Die genaue Höhe lässt sich mit einem Freibetragsrechner überprüfen.

Immer wieder kommt es bei Bewilligungsbescheiden auch hier zu fehlerhafter Berechnung, etwa wenn das Brutto-Gehalt angerechnet wird und nicht, wie vorgeschrieben, das Netto-Gehalt berücksichtigt wird. Eine andere häufige Fehlerquelle sind unregelmäßige Einkommen, wie es etwa bei Selbstständigen der Fall sein kann.

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