Was bedeutet Grundsicherung?
Die Grundsicherung ist eine staatliche Sozialleistung in Deutschlandsoll und soll dabei helfen, den Lebensunterhalt zu decken, wenn die eigenen Mittel dafür nicht ausreichend sind. Der Regelbedarf ist ein Teil der Grundsicherung.
Die Grundsicherung setzt sich zusammen aus:
- Regelbedarf,
- Kosten für Unterkunft,
- Kosten für Heizung,
- Mehrbedarfe,
- Beiträge zur Krankenversicherung und
- Beiträge zur Pflegeversicherung.
Was umfasst der Regelbedarf?
Der Regelbedarf ist eine monatliche Leistung, die für ganz Deutschland einheitlich bemessen ist. Als Teil der Grundsicherung soll der Regelbedarf den gesamten, für die Sicherung des Existenzminimums notwendigen, Lebensunterhalt decken.
Wie setzt sich der Regelbedarf 2024 zusammen?
Ergänzend zum Regelbedarf gibt es zusätzliche Bedarfe (zum Beispiel Mehrbedarfe, Bedarfe für Teilhabe oder Bedarfe für Bildung) sowie Bedarfe für Unterkunft und Heizung.
Der Regelbedarf für erwerbsfähige Erwachsene ist in der Regel das Bürgergeld. Bis 2022 war das Arbeitslosengeld II (auch bekannt als Hartz4) der Regelbedarf für volljährige Erwerbsfähige. Für Personen, die nicht erwerbsfähig sind (etwa minderjährige Kinder), wird der Regelbedarf als Sozialgeld ausgezahlt.
Wie wird der Regelsatz 2024 ermittelt?
Der Höhe des Regelbedarfs wird im Jahr 2024 mittels der Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024 (RBSFV 2024) bestimmt. Dieses sieht vor, dass die Regelbedarfshöhe anhand von Preis- und Lohnentwicklung der letzten Monate ermittelt wird.
Vor 2023 wurde der Regelbedarf durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz festgelegt. Auch hier wurde die genaue Höhe des Regelbedarfs jedes Jahr aufs Neue berechnet. Allerdings wurden damals als Rechnungsgrundlage die Regelbedarfshöhe des aktuellen Jahrs, die Preisentwicklung und die Netto-Lohnentwicklung herangezogen.
Wie hoch ist der Regelbedarf 2024?
Die neuen monatlichen Regelbedarfe 2024 nach Stufen, gültig ab dem 1. Januar 2024:
Wie hoch ist der Regelbedarf 2024?
2025 wird der Regelbedarf voraussichtlich bei 563,00 € pro Monat für alleinstehende Erwachsene liegen. Wie auch für die anderen Regelbedarfe sind derzeit keine Erhöhungen geplant. Eine Erhöhung der Regelbedarfe wäre nur durch gesetzgeberischem Handeln möglich.
Welche Neuerungen gibt es noch in der Grundsicherung 2024?
Eine weitere Veränderung in der Grundsicherung im Kalenderjahr 2024 ist eine Erhöhung des „Schulstarterpaket“ oder „Schulgeld“. Im ersten Schulhalbjahr gibt es für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf 130,00 € (statt 116,00 €) und für das zweite Schulhalbjahr 65,00 € (statt 58,00 €).