Ein Bewilligungsbescheid ist ein schriftlicher Bescheid, der darüber informiert, dass beantragtes Bürgergeld vom Jobcenter gewährt wird. Der Bescheid enthält außerdem Informationen über die bewilligten Leistungen, wie zum Beispiel die Höhe des Bürgergelds und dessen Berechnung.
Ein Bewilligungsbescheid vom Jobcenter enthält in der Regel folgende Informationen:
Der Empfänger des Bescheides ist in der Regel die Person, die den Antrag auf Bürgergeld gestellt hat. An diese Person wird der Bewilligungsbescheid für die gesamte Bedarfsgemeinschaft zugestellt.
Der Bescheid gibt sowohl Auskunft über die Leistungsberechtigung nach § 7 SGB II als auch über die Höhe der bewilligten Leistungen. Wenn der Antrag auf Bürgergeld abgelehnt wird, versendet das zuständige Jobcenter statt eines Bewilligungsbescheids einen Ablehnungsbescheid.
Der Bescheid enthält auch die Höhe des bewilligten Bürgergelds. Besteht die Bedarfsgemeinschaft aus mehreren Personen, ist genau aufgelistet, wem welcher Betrag zusteht.
Der Bewilligungsbescheid gibt auch Auskunft darüber, für welchen Zeitraum die Leistungen bewilligt wurden. In der Regel beträgt die Anspruchsdauer zwölf Monate, kann aber auch kürzer sein. Zum Ende des Bewilligungszeitraums muss ein Weiterbewilligungsantrag gestellt werden, um weiterhin Leistungen vom Jobcenter zu erhalten.
Die Zahlungsmodalitäten der bewilligten Leistung, also wer Zahlungsempfänger ist und auf welches Konto die Zahlungen gehen, sind auch Bestandteil des Bewilligungsbescheids.
Der Bescheid informiert darüber, wie lange und wie gegen die Entscheidung des Jobcenters Widerspruch eingelegt werden kann. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Widerspruchsfrist nach § 66 Abs. 2 SGG auf ein Jahr.
Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen, wird dieser geprüft und Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Monats eine Entscheidung. Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie den Bewilligungsbescheid per Post. Dauert die Antwort des Jobcenters länger als sechs Monate, sollten Sie eine Untätigkeitsklage einreichen, um die Leistungen zu erhalten, die Ihnen zustehen. In dringenden Fällen kann auch ein Eilverfahren vor dem Sozialgericht helfen, den Leistungsanspruch zeitnah durchzusetzen.
Wenn Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch einzulegen. In diesem Fall sollte ein Anwalt oder eine Anwältin für Sozialrecht hinzugezogen werden, um Ihre Interessen zu vertreten.