Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Inhaltsverzeichnis

Wird eine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Viele Arbeitnehmer fragen sich, ob sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie eine Abfindung bekommen haben. Die Antwort fällt unterschiedlich aus: Je nach den individuellen Umständen der Kündigung kann es sein, dass die Abfindung keinen Einfluss auf das Arbeitslosengeld hat oder dass die Agentur für Arbeit die Abfindung mit dem ALG-1-Anspruch verrechnet. 

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So wirkt die Abfindung sich nicht auf das Arbeitslosengeld aus

Abfindung bei Kündigung

Damit die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird, muss das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung ordnungsgemäß beendet worden sein und die Kündigungsfrist darf nicht verkürzt worden sein. Die gültige Kündigungsfrist ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, dem Tarifvertrag oder es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Abfindung bei Aufhebungsvertrag

Auch bei Aufhebungsverträgen, die eine Abfindungsklausel enthalten, ist es wichtig, dass die ordentliche Kündigungsfrist nicht verkürzt wird. Bei einer kürzeren Kündigungsfrist wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Auswirkung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld

Die Abfindung wird nicht voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet: In den meisten Fällen wird die gesamte Abfindungssumme auf einen Zeitraum von drei Monaten aufgesplittet und dann zu einem bestimmten Prozentsatz (zwischen 25 % und 60 %) verrechnet (§ 158 SGB III).

Der Prozentsatz, zu dem die Abfindung angerechnet wird, ist abhängig vom Alter und der Betriebszugehörigkeit zum Kündigungszeitpunkt.

In welcher Höhe wird die Abfindung auf Arbeitslosengeld angerechnet?

In welcher Höhe die Abfindung auf fas Arbeitslosengeld angerechnet wird, zeigt folgende Tabelle:

Anrechnung Abfindung auf Arbeitslosengeld
Abfindung: Anrechnung auf das Arbeitslosengeld

Wie vermeide ich, dass meine Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird?

Eine vollständige Anrechnung der Abfindung auf Arbeitslosengeld ist in den meisten Fällen unvermeidbar, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht gewahrt wurde. Es gibt jedoch Möglichkeiten zur Minimierung der Anrechnung:

  • Abfindung über längeren Zeitraum verteilen
  • Abfindung für betriebliche Altersvorsorge verwenden, da diese nicht auf Arbeitslosengeld angerechnet wird

Abfindung und Bürgergeld

Wenn in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich eine Abfindung vereinbart wurde und der Arbeitnehmer zu diesem Zeitpunkt bereits Bürgergeld erhält, wird die Abfindung als Vermögen angerechnet. Dadurch wird der Anspruch auf Sozialleistungen reduziert.

Im Gegensatz zum Arbeitslosengeld I wird beim Bürgergeld vorhandenes Vermögen des Empfängers angerechnet. Dies gilt auch für Abfindungszahlungen. Eine Abfindung muss bei der Arbeitsagentur gemeldet werden und reduziert bis zu einem bestimmten Freibetrag den Anspruch auf Sozialleistungen.

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