Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit haben Arbeitnehmer in Deutschland eine starke Position, wenn es um Kündigungsschutz und mögliche Abfindungen geht. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall 6 Monate zum Monatsende. Dies gibt dem Arbeitnehmer bereits eine gewisse Sicherheit und Zeit, sich neu zu orientieren. Auch wenn nach 15 Jahren im Betrieb eine Abfindung in Höhe von 7,5 Monatsgehältern üblich ist, besteht kein automatischer Anspruch auf eine Abfindung.
Wer nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, kann mit einer Abfindung von mindestens 7,5 Monatsgehältern (brutto) rechnen. Dieser Wert entspricht der so genannten Regelabfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Jahr der Beschäftigung, die auch bei Aufhebungsvertrag üblich ist. Die genaue Abfindungshöhe ist individuell und abhängig von verschiedenen Faktoren wie der individuellen Verhandlungsposition, der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und den Gründen für den Aufhebungsvertrag.
Zusätzlich zur Abfindung bieten einige Unternehmen auch weitere Anreize, um Angestellten einen Aufhebungsvertrag „schmackhaft“ zu machen: zum Beispiel eine bezahlte Freistellung oder zusätzliche Zahlungen im Rahmen der Sprinterprämie.
Ein gerichtlicher Vergleich führt häufig zu einer Abfindung, wenn im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer angestrebt wird. Dabei einigen sich die Parteien in der Regel darauf, dass das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird, auch wenn kein gesetzlicher Anspruch auf eine solche Zahlung besteht.
Die Höhe der Abfindung wird im Vergleich individuell ausgehandelt, wobei die Abfindung umso höher ist, je länger die Betriebszugehörigkeit ist.
Eine außergerichtlich verhandelte Abfindung nach 15 Jahren kann sich durchaus lohnen. Hier haben beide Parteien die Möglichkeit, flexibel und ohne den Druck eines Gerichtsverfahrens zu verhandeln. Oft können zusätzliche Leistungen wie ein hervorragendes Arbeitszeugnis oder eine Freistellung bei Lohnfortzahlung vereinbart werden. Die Abfindungshöhe orientiert sich auch hier an der Formel: 0,5 bis 1,5 Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.
Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung nach 15 Jahren besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Dennoch zahlen viele Arbeitgeber in solchen Fällen freiwillig eine Abfindung, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Die Höhe der Abfindung orientiert sich am Paragraphen § 1a des Kündigungsschutzgesetz, der als Richtwert 0,5 Brutto-Monatsgehälter pro Jahr der Betriebszugehörigkeit vorsieht. Im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung nach einer Beschäftigungsdauer von 15 Jahren kann die Abfindung demnach bei 7,5 Monatsverdiensten liegen.
Nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit genießen Arbeitnehmer einen sehr guten Kündigungsschutz. Zu den wenigen Ausnahmen gehören hier beispielsweise Angestellte von Kleinbetrieben. Besteht Kündigungsschutz, muss der Arbeitgeber für eine wirksame Kündigung schwerwiegende Gründe vorweisen können. Bei einer (möglichen) Kündigungsschutzklage haben Arbeitnehmer gute Chancen, entweder ihren Arbeitsplatz zu behalten oder eine Abfindung zu erhalten. Da für die Kündigungsschutzklage eine Frist von nur 3 Wochen gilt, sollte bei Kündigungen immer besonders zügig gehandelt werden – ansonsten versiegt die Chance auf eine Abfindung.
Das Bundesarbeitsgericht hat in mehreren Urteilen die Bedeutung der langen Betriebszugehörigkeit für den Kündigungsschutz betont. So wurde in einem Urteil (BAG, Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 256/04) festgestellt, dass bei der Sozialauswahl im Falle betriebsbedingter Kündigungen die Dauer der Betriebszugehörigkeit besonders zu berücksichtigen ist.
Es gibt Fälle, in denen trotz langer Betriebszugehörigkeit keine Abfindung gezahlt wird:
Auch wenn in diesen Fällen kein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht, besteht trotzdem die Möglichkeit, eine solche zu verhandeln.
Bei Verhandlungen über eine Abfindung nach 15 oder mehr Jahren Betriebszugehörigkeit kann die Unterstützung durch einen spezialisierten Arbeitsrechtsanwalt von großem Vorteil sein. Ein erfahrener Anwalt kennt die aktuellen Rechtsprechungen, kann die individuelle Situation einschätzen und weiß, welche Strategien in Verhandlungen erfolgversprechend sind.
Arbeitsrechtsanwälte können:
Die Kosten für einen Anwalt sollten gegen den potenziellen Mehrwert einer höheren Abfindung abgewogen werden. In den meisten Fällen übersteigt der durch anwaltliche Vertretung erzielte Mehrwert die Anwaltskosten deutlich. Gegebenenfalls übernimmt auch Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Kosten.
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für Abfindungen nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit. Allerdings können Unternehmen in Sozialplänen oder Betriebsvereinbarungen Höchstbeträge für Abfindungen festlegen. Das hatte das Bundesarbeitsgericht 2022 in dem Fall einer Arbeitnehmerin bestätigt, deren Abfindung auf 230.000 Euro brutto gedeckelt wurde (1 AZR 252/21).