Was ist das alleinige Sorgerecht?
In Deutschland kann das Sorgerecht für Kinder beiden Elternteilen (gemeinsames/geteiltes Sorgerecht) oder nur einem Elternteil (alleiniges Sorgerecht) zugesprochen werden.
Ein Elternteil, der das alleinige Sorgerecht hat, verfügt über die alleinigen Rechte in Bezug auf das Kind. Das betrifft sowohl die Personensorge (also die Sorge für die Person des Kindes) als auch die Vermögenssorge (also das Vermögen des Kindes). Der andere Elternteil (auch als „nicht sorgeberechtigter Elternteil" bezeichnet) hat kein Sorgerecht. Bis auf wenige Ausnahmen besteht trotzdem das Recht, das Kind zu besuchen, also ein Umgangsrecht. Denn unabhängig vom Sorgerecht ist jeder Elternteil zum Umgang mit dem Kind berechtigt und verpflichtet.
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Wer hat das Sorgerecht?
Bei allen sorgerechtlichen Entscheidungen, die das Familiengericht trifft, stehen das Wohl und die Sicherheit des Kindes im Vordergrund. Grundsätzlich wird aber entsprechend § 1626 BGB davon ausgegangen, dass ein gemeinsames Sorgerecht dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Wenn jedoch ein Elternteil nicht in der Lage ist, für das Kind zu sorgen, wird entschieden, dem anderen Elternteil das alleinige Sorgerecht zuzusprechen.
Sorgerecht nach einer Scheidung
Lassen sich Eltern scheiden, die zuvor das Sorgerecht geteilt haben, behalten in der Regel beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht.
Sorgerecht im Todesfall
Bei Tod eines Elternteils erhält der andere Elternteil automatisch das alleinige Sorgerecht.
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Alleiniges Sorgerecht bei Geburt
Wenn die Eltern bei der Geburt nicht verheiratet sind, hat die Kindsmutter automatisch das alleinige Sorgerecht (§ 1626a BGB). Wollen beide das gemeinsame Sorgerecht, können sie eine Sorgerechtserklärung abgeben. Alternativ wird auch durch Eheschließung oder durch das Familiengericht aus dem alleinigen ein gemeinsames Sorgerecht.
§ 1626a BGB: Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
1. wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2. wenn sie einander heiraten oder
3. soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
Alleiniges Sorgerecht beantragen
Wenn der andere Elternteil zustimmt, kann ein formloser Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt werden, der vom zuständigen Familiengericht bearbeitet wird.
Belege und Beweise für den Sorgerechtsantrag
Falls die Zustimmung nicht vorliegt, müssen jedoch eine ausführliche Begründung und Beweise vorgebracht werden, um das Familiengericht von der Notwendigkeit der Änderung zu überzeugen. Belege wie Aussagen von Familienmitgliedern, Fotos oder Nachrichten können dabei hilfreich sein.
Entscheidung des Familiengerichts
Das Gericht hat hierbei vor allem das Wohl des Kindes im Blick und berücksichtigt dabei Faktoren wie Kontinuität, Förderung und soziale Bindungen. Es kann hierfür auch den anderen Sorgeberechtigten befragen und ein familienpsychologisches Gutachten einholen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.
Erfolgschancen des Antrags auf alleiniges Sorgerecht
Der Antrag auf alleiniges Sorgerecht hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn die Kriterien erfüllt sind und das Gericht von der Notwendigkeit einer Änderung überzeugt werden kann. Wenn dies der Fall ist, wird das Gericht voraussichtlich dem Antrag zustimmen und die Änderung der Sorgerechtsregelung entsprechend vornehmen.
Aufhebung des gemeinsamen Sorgerechts
Der Gesetzgeber regelt in § 1671 Absatz 1 BGB, in welchen Fällen das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben wird, wenn beide Eltern getrennt leben.
- Ein Elternteil erhält das alleinige Sorgerecht, wenn der andere Elternteil dem zustimmt und das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Ein Elternteil erhält das alleinige Sorgerecht, wenn der andere Elternteil zustimmt und das über 14-jährige Kind ebenfalls seine Zustimmung gibt.
- Ein Elternteil erhält das alleinige Sorgerecht, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht.
Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts
Wenn der Mutter nach der Geburt des Kindes das alleinige Sorgerecht zusteht, kann der Vater beim Familiengericht das alleinige Sorgerecht oder das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Kindsmutter (und nach Vollendung des 14. Lebensjahres auch das Kind) zustimmen.
Das Familiengericht kann auch entscheiden, dass das alleinige Sorgerecht auf den Vater übertragen wird, wenn dies für das Kindeswohl am besten ist und eine gemeinsame Sorge beider Eltern ausgeschlossen wird.
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Gründe für alleiniges Sorgerecht
Das alleinige Sorgerecht kann beim zuständigen Familiengericht beantragt werden, wenn beide Eltern damit einverstanden sind oder das Kindeswohl durch den anderen Elternteil gefährdet ist. Bei jeder sorgerechtlichen Entscheidung betrachtet das Familiengericht den Einzelfall und die individuellen Umstände.
Jedoch gibt es eine Reihe von Gründen, die häufig dazu führen, dass das Familiengericht das Wohl des Kindes gefährdet sieht und damit einem Antrag auf alleiniges Sorgerecht zustimmt.
Möglich sind unter anderem folgende Gründe:
- Vernachlässigung des Kindes
- Misshandlung des Kindes
- Gefährdung des Kindeswohls
- Gefährliches Umfeld
- Suchtprobleme eines Elternteils
Fragen zum alleinigen Sorgerecht für Ihr Kind?
Bei Fragen zum Sorgerecht kann Ihnen ein Anwalt für Familienrecht helfen und Sie beraten. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die richtige Sorgerechtsregelung für Sie und Ihr Kind zu finden, sei es das alleinige Sorgerecht oder eine andere Regelung.
Ein Anwalt für Familienrecht wird Sie in Ihrem Sorgerechtsfall mit wertvollen rechtlichen Ratschlägen unterstützen. Er kann Sie durch das komplexe Verfahren vor dem Familiengericht leiten und Sie vorbereiten. Außerdem kann er bei der Vermittlung, Antragstellung und Beweisführung helfen, um das beste Ergebnis für das Kind zu erreichen.