Fahrverbote werden bei schweren Verkehrsverstößen verhängt. Die Dauer des Verbots ist von der Schwere des Verstoßes abhängig und kann zwischen einem und drei Monaten betragen. Das Fahrverbot ist für viele Personen folgenschwer, da sie beruflich auf ein Fahrzeug angewiesen sind oder keine Mobilitätsalternativen nutzen können. In bestimmten Fällen gibt es jedoch die Möglichkeit, das Fahrverbot zu umgehen, indem es in ein Bußgeld umgewandelt wird.
Im Unterschied zum Führerscheinentzug ist ein Fahrverbot zeitlich begrenzt. Ein Führerscheinentzug hingegen ist dauerhaft und wird bei schweren Straftaten durchgeführt.
Ein Fahrverbot wird verhängt, wenn schwere Verkehrsverstöße begangen werden:
Ein Fahrverbot zu umgehen, ist im Allgemeinen schwierig, da es erzieherische Zwecke verfolgt. Es ist beabsichtigt, dass diese Sanktion für den Betroffenen mit erheblichen Einschränkungen verbunden ist. Nur in Ausnahmefällen und bei nachweislicher unzumutbarer Härte kann das Verbot in ein Bußgeld umgewandelt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldstrafe.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann einschätzen, wie Ihre Chancen stehen, das Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln, und Ihnen selbstverständlich auch bei den rechtlichen Schritten zur Seite stehen. Wer einen Anwalt mandatiert, profitiert nicht nur von dessen fachlicher Expertise, sondern auch von seinem Verhandlungsgeschick und taktischem Vorgehen. Ein guter Anwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen auch bei angrenzenden Rechtsthemen (etwa Kündigung wegen fehlendem Führerschein).
Legen Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein. Wichtig ist, dass Sie zügig handeln, denn für den Einspruch haben Sie nur zwei Wochen Zeit.
Je nach den konkreten Vorwürfen und der Beweislage kann es sinnvoller sein, den Bußgeldbescheid an sich anzufechten (etwa weil er formell fehlerhaft ist) oder in der gerichtlichen Verhandlung eine Härtefallentscheidung anzustreben.
Bei Härtefällen kann von einem Fahrverbot ausnahmsweise abgesehen werden. Dies ist in § 4 Abs. 4 der Bußgeldkatalog-Verordnung vom Gesetzgeber geregelt.
§ 4 BKatV: Regelfahrverbot
4) Wird von der Anordnung eines Fahrverbots ausnahmsweise abgesehen, so soll das für den betreffenden Tatbestand als Regelsatz vorgesehene Bußgeld angemessen erhöht werden.
Als Härtefall gilt beispielsweise, wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind oder Angehörige pflegen müssen. In solchen Fällen kann anstelle eines Fahrverbots eine höhere Geldstrafe verhängt werden.
Bei einer Umwandlung des Fahrverbots müssen Sie mit dem doppelten bis fünffachen Betrag des regulären Bußgelds rechnen.
Das OLG Frankfurt hat im Falle eines Berufskraftfahrers, der außerorts die Geschwindigkeit um 43 km/h überschritten hat, von einem Fahrverbot abgesehen (Az. 3 Ss-OWi 415/22). Das Gericht sah den Verlust des Arbeitsplatzes sowie den drohenden Existenzverlust als unverhältnismäßig hart an und erhöhte stattdessen das Bußgeld von 160,00 € auf 320,00 €.
Ihre Chancen, erfolgreich ein Fahrverbot zu umgehen, steigen, wenn Sie folgende Punkte mit 'ja’ beantworten können:
Das Führen eines Kraftfahrzeugs während eines Fahrverbots ist gemäß § 21 StVG eine Straftat. Diese kann mit einer Geldstrafe geahndet werden oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr zur Folge haben.