THC-Grenzwert im Straßenverkehr
Am Steuer gelten nicht nur Höchstwerte für Alkohol im Blut, sondern ebenso für THC. Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes wurden auch die THC-Grenzwerte für Teilnehmer des Straßenverkehrs angepasst.
Die neuen Cannabisgrenzwerte für den Straßenverkehr gelten seit dem 22. August 2024 deutschlandweit. Die Änderungen beziehen sich sowohl auf den Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (12.4 BKat 2024) als auch auf die Straßenverkehrsordnung (§ 24a StVG). Zuvor galt eine THC-Grenze von 1,0 ng/ml. Ausgenommen von der Regelung sind weiterhin alle Verkehrsteilnehmer, die THC als für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenes Arzneimittel einnehmen (Medizinalcannabis).
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Straßenverkehrsgesetz für die Fahrtüchtigkeit nach Cannabiskonsum
THC-Grenzwerte für Autofahrer
- THC-Grenze liegt bei 3,5 ng/ml
- 500 € Bußgeld und 1 Monat Fahrverbot drohen bei erstmaliger Überschreitung der THC-Grenze
- Bei mehr als einem Verstoß steigt das Bußgeld auf 1.000 €, beziehungsweise 1.500 € bei mehr als 2 Verstößen, und es werden 3 Monate Fahrverbot verhängt.
- 1.000 € Bußgeld können bei Mischkonsum fällig werden: Nach dem Cannabis-Konsum gilt ein komplettes Alkoholverbot, da der Mischkonsum besondere Risiken mit sich bringt. Bei mehrmaligen Verstößen sind Bußgelder bis zu 2.000 € plus ein 3-monatiges Fahrverbot möglich.
THC-Grenzwert für junge Menschen
- Es gilt ein THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml für junge Menschen unter 21 Jahren.
- Bei Überschreitung droht ein Bußgeld in Höhe von 250 €
THC-Grenzwert für Fahranfänger
- Für Fahranfänger in der Probezeit gilt der THC-Grenzwert von 1,0 ng/ml.
- Bei einem Verstoß ist mit 250 € Bußgeld zu rechnen.
Messung der THC-Grenzwerte
Gemessen wird beim Verdacht auf übermäßigen Cannabis-Konsum die Konzentration von Tetrahydrocannabinol (THC) in Nanogramm je Milliliter Blutserum.
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Führerscheinrückgabe ohne MPU bei Cannabis-Verstößen
Cannabis-Legalisierung: Gibt es jetzt den Führerschein ohne MPU zurück?
Cannabis-Konsumenten haben mit der neuen Fahrerlaubnis-Verordnung (§ 13a FeV) unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Führerschein-Amnestie. Sie können also Ihren Führerschein auch ohne eine MPU zurückerhalten. Juristisch gesehen handelt es sich bei der Rückgabe des Führerscheins ohne MPU bei Cannabis-Verstößen um die Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts gemäß § 48 VwVfG.
Unter welchen Voraussetzungen gibt es ohne MPU die Fahrerlaubnis zurück?
Die Chancen, Ihren Führerschein auch ohne MPU zurückzuerhalten, stehen gut, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:
- Der Führerschein wurde aufgrund des alten THC-Grenzwerts von 1 Nanogramm THC pro Milliliter Blut entzogen.
- Der gemessene Wert lag unter 3,5 ng THC/ml Blutserum (seit dem 1. Juli 2024) oder unter 1,5 ng THC/ml Blutserum (vor dem 1. Juli 2024).
- Es handelt sich um einen einmaligen Verstoß.
- Beim Verstoß wurde kein Mischkonsum (Cannabis und Alkohol) festgestellt.
- Es liegen keine Hinweise auf Missbrauch oder Abhängigkeit von Cannabis vor.
Wie bekommt man den Führerschein zurück?
Wie die Rückgabe des Führerscheins ohne MPU konkret abläuft, hängt von der individuellen Situation ab:
- Wenn Sie Ihre Fahrerlaubnis noch haben, aber die MPU oder ein ärztliches Gutachten bereits angeordnet wurden, gibt es oftmals die Möglichkeit, die MPU-Anordnung aufzuheben. Das Eignungsverfahren wird eingestellt und der Führerschein bleibt erhalten.
- Wurde Ihnen der Führerschein bereits entzogen und die zuständige Behörde bearbeitet Ihren Widerspruch, muss diese die neue Rechtslage berücksichtigen und im Rahmen des Widerspruchsverfahrens den Führerschein zurückgeben. Die Fahrerlaubnis muss in diesem Fall nicht neu beantragt und erteilt werden.
- Wurde der Führerschein entzogen und die Behörde hat das Verfahren abgeschlossen, kann eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden. In diesem Fall wird keine neue Begutachtung angeordnet und Sie erhalten Ihren Führerschein ohne erneute MPU zurück.
Anwalt für Verkehrsrecht
Da jeder Fall individuell betrachtet wird und viele Faktoren eine Rolle spielen, ist es ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen. Dieser kennt sich nicht nur mit den gesetzlichen Regelungen bestens aus, sondern übernimmt selbstverständlich auch für Sie den Widerspruch und die Auseinandersetzung mit den Behörden.
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