Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen

Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen

Inhaltsverzeichnis

Für wen besteht ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen?

Grundsätzlich besteht ein Alkoholverbot für das Führen von Kraftfahrzeugen während der Probezeit, für Fahrer unter 21 und für Fahrer von Taxis oder Gefahrguttransportern. Diese Regelung ist darauf ausgerichtet, junge und unerfahrene Fahrer sowie Fahrer mit besonderer Verantwortung vor den Gefahren alkoholisierten Fahrens zu schützen.

Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen
Personen, für die ein Alkoholverbot beim Führen von Kraftfahrzeugen gilt

Konsequenzen bei Überschreitung

Fahranfänger begehen bereits ab einem Promillewert von 0,1 eine Verkehrsordnungswidrigkeit. Dies führt zu einem Bußgeld in Höhe von 250,00 € und einem Punkt in Flensburg. Zudem verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre und ein selbst zu bezahlendes Aufbauseminar wird obligatorisch.

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Promillegrenzen und Konsequenzen

Für alle anderen Personengruppen gilt zwar kein Alkoholverbot, jedoch gilt eine Obergrenze für den zulässigen Alkoholspiegel im Blut. Denn bereits geringe Mengen Alkohol können zu verzögerter Reaktion, riskanter Fahrweise sowie zu einer verringerten Hör- und Sehleistung führen.

Die Sanktionen für Alkoholverstöße beim Führen von Kraftfahrzeugen variieren je nach Promillewert und dem Grad der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Außerdem unterscheiden sich die Strafen danach, ob es sich um eine einmalige oder wiederholte Tat handelt.

Was passiert bei Überschreitung der 0,3-Promillegrenze?

Wenn die 0,3-Promille-Grenze überschritten wird, gelten verschiedene Konsequenzen:

  • Ohne Ausfallerscheinung und Unfall: Bei normalem Fahrstil sind in der Regel keine Konsequenzen zu erwarten.
  • Mit Ausfallerscheinung: Kommt es zu alkohol­typischen Ausfall­er­schei­nungen oder Gefähr­dung des Straßen­­verkehrs und es werden 0,3 oder mehr Promille gemessen, muss der Fahrer mit 3 Punkten im FAER, einem Bußgeld und einem Führerschein­entzug für mindestens 6 Monate rechnen.
  • Mit Unfall: Alkoholbedingte Unfälle werden mit bis zu 3 Punkten in Flensburg, einem Führerscheinentzug für 6 oder mehr Monate und einem Bußgeld geahndet.

Was passiert bei Überschreitung der 0,5-Promillegrenze?

Wenn der Alkoholgehalt im Blut mehr als 0,5 Promille bis max. 1,09 Promille beträgt, gelten folgende Konsequenzen in Deutschland:

  • Ohne Ausfallerscheinung und Unfall: Eine Überschreitung der 0,5-Promille-Grenze führt in der Regel zu einem Bußgeld von 500,00 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot.
  • Mit Unfall: Verursacht der Fahrer mit mehr als 0,5 Promille einen Unfall, sind die Konsequenzen 3 Punkte im FAER, ein Bußgeld, der Entzug des Führerscheins für mindestens ein halbes Jahr und möglicherweise sogar eine Freiheitsstrafe.
  • Bei Wiederholung: Bei wiederholten Verstößen gegen die 0,5-Promille-Grenze können die Strafen verschärft werden. Beim zweiten Mal droht ein Bußgeld von 1.000,00 Euro, 2 Punkte in Flensburg und ein 3-monatiges Fahrverbot. Beim dritten Mal erhöht sich das Bußgeld auf 1.500,00 Euro, ebenfalls mit 2 Punkten in Flensburg und einem dreimonatigen Fahrverbot.

Was sind die Folgen bei einem Blutalkohol von mehr als 1,1-Promille?

Wenn der Alkoholgehalt im Blut mehr als 1,1 Promille beträgt, sind die rechtlichen Konsequenzen in Deutschland äußerst ernst:

  • Ohne Unfall und Ausfallerscheinung: Bei einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,1 Promille drohen Geldstrafen von bis zu 3.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe. Außerdem werden drei Punkte oder mehr in Flensburg vergeben. Es erfolgt mindestens ein sechsmonatiger Führerscheinentzug.
  • Mit Unfall: Ein Unfall unter dem Einfluss eines Alkoholgehalts von mehr als 1,1 Promille kann zu denselben rechtlichen Konsequenzen führen: Geldstrafe, 3 Punkten in Flensburg, mindestens 6 Monate Führerscheinentzug und die Notwendigkeit einer MPU.
  • Bei Wiederholung: Bei mehrmaligen Verstößen gegen die 1,1-Promille-Grenze wird in der Regel eine Medizinisch-Psychologischen Unter­such­ung (MPU) verordnet.

Was passiert bei mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut?

Wenn der Alkoholgehalt im Blut mehr als 1,6 Promille beträgt, sind die rechtlichen Konsequenzen in Deutschland äußerst ernst:

  • Ohne Unfall und Ausfallerscheinung: Wird ein Blutalkohol von mehr als 1,6 Promille gemessen, werden 3 Punkte im Fahreignungsregister gespeichert und eine MPU fällt an.
  • Mit Unfall: Eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 oder mehr Promille und ein Unfall unter dem Einfluss von Alkohol führen zu einer Geldstrafe, 3 Punkten in Flensburg und einem Führerscheinentzug für die Dauer von 6 Monaten bis hin zu einem dauerhaften Führerscheinentzug. Außerdem ist die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) erforderlich und eine Freiheits­strafe von bis zu 5 Jahren ist möglich. 
  • Bei Wiederholung: Werden bei Ihnen mehr als einmal mehr als 1,6 Promille gemessen, müssen Sie sich üblicherweise einer MPU unterziehen.

Weitere Folgen und Konsequenzen

Cannabis plus Alkohol

Mischkonsum von Alkohol zusammen mit Cannabis wird mindestens mit einem 1.000 €-Bußgeld geahndet. Bei mehrmaligen Verstößen erhöht sich das Bußgeld jeweils auf bis zu 2.000 €.

Verlust des Arbeitsplatz

Neben den rechtlichen Konsequenzen können Alkoholverstöße auch zu weiteren negativen Folgen führen. Unter anderem sind personenbedingte Kündigungen möglich, wenn der Führerschein für die Arbeit benötigt wird.

Versicherung

Insbesondere wenn es unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall kommt, fordern viele Versicherungen eine Beteiligung an den Kosten des Schadens. Übernimmt Ihre Versicherung (teilweise) Schadenskosten, müssen Sie mit einer Hochstufung der Kfz-Versicherung im nächsten Beitragsjahr rechnen.

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