Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat und nicht einverstanden ist, kann diesen mit einem Einspruch anfechten. Das sollte spätestens 2 Wochen nach Zustellung passieren. Der Einspruch gegen den Bescheid muss schriftlich an die zuständige Behörde gesendet werden. Es ist wichtig, den Einspruch rechtzeitig und schriftlich einzureichen, da ein mündlicher Widerspruch nicht ausreichend ist.
Im Einspruch sollte genau angegeben werden, gegen welchen Bußgeldbescheid (Datum des Bescheides und Aktenzeichen) sich dieser richtet. Wenn Sie der Meinung sind, dass der Bescheid fehlerhaft ist oder dass der Verstoß nicht begangen wurde, sollten Sie dies im Einspruch aufführen. Gegebenenfalls sollten auch eine Begründung und Beweise vorgelegt werden.
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann auch zunächst ohne Begründung eingelegt werden, solange die Frist gewahrt wird. Die Begründung an sich kann später in einem gesonderten Schreiben erfolgen.
Mit dem Bußgeldbescheid werden in Deutschland Ordnungswidrigkeiten geahndet. Der Bescheid enthält unter anderem, welche Art von Verstoß vorgeworfen wird, wann und wo er begangen wurde, wie hoch das Bußgeld ist und die Aufforderung, dieses innerhalb einer Frist zu begleichen. Gesetzlich ist außerdem in § 66 (2) 1. OWiG bestimmt, dass der Bußgeldbescheid einen Hinweis auf die Möglichkeit des Einspruchs enthalten muss.
In der Regel sendet die Verwaltungsbehörde Ihnen als Erstes einen Anhörungsbogen mit Details zur Ordnungswidrigkeit zu. Mit diesem Schreiben werden außerdem die Personendaten angefragt. Sollten diese nicht korrekt sein, sollten Sie Ihre richtigen Personendaten angeben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, freiwillig zum Tatvorwurf Stellung zu nehmen. Im Idealfall werden aber bereits durch die Stellungnahme die Vorwürfe fallengelassen und kein Bußgeldbescheid versendet.
Bleibt der Vorwurf der Ordnungswidrigkeit bestehen, wird der Bußgeldbescheid versendet. Der Bescheid enthält Angaben zur beschuldigten Person, zum Tatvorwurf, zu den Beweismitteln und eine Belehrung über die Rechtsfolgen.
Im Einspruch muss die Aktennummer genannt werden und darauf hinweisen, dass es sich um einen Einspruch handelt. Eine Begründung ist möglich, kann aber auch später (auf Rückfrage der Behörde) eingereicht werden. Zur besseren Nachweisbarkeit sollte der Versand per Einschreiben oder per Fax erfolgen. Achten Sie unbedingt darauf, zügig zu handeln: Nur innerhalb eines Zeitraums von 14 Tagen, nachdem der Bescheid zugegangen ist, kann der Bußgeldbescheid angefochten werden.
Nachdem Sie Einspruch eingelegt haben, wird die zuständige Behörde prüfen, ob dieser zulässig ist:
Wenn die Behörde den Bußgeldbescheid nicht zurücknimmt, werden die Akten über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht übermittelt. Zuständig für den Einspruch ist immer das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat,
Das Gericht prüft alle Informationen und hat dann drei Möglichkeiten:
Gegen den Beschluss des Gerichts kann Beschwerde eingelegt werden.
Die individuellen Erfolgsaussichten für einen Einspruch gegen einen fehlerhaften Bußgeldbescheid hängen unter anderem von der Art des Verstoßes, der Beweislage und der Qualität der Argumente ab.
Auch wenn es keine Garantie für einen erfolgreichen Einspruch gibt, helfen folgende Punkte dabei, Ihre Erfolgsaussichten zu optimieren:
Häufig kann ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht dabei helfen, Fehler im Bußgeldbescheid zu entdecken und den Widerspruch rechtssicher einzulegen. Darüber hinaus hat er Erfahrung mit der Argumentationsführung und jahrelanges Verhandlungsgeschick. Ein guter Anwalt wird Sie auch zu Beginn darauf hinweisen, wenn ein Bußgeld-Einspruch keine hohen Erfolgsaussichten hat.