Probearbeiten

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Definition: Probearbeiten

Während des Probearbeitens bekommt der Bewerber einen Einblick in den Arbeitsalltag, und der Arbeitgeber hat die Möglichkeit herauszufinden, ob der Bewerber gut in die ausgeschriebene Stelle passt. Bei der Probearbeit handelt es häufig nicht um ein Arbeitsverhältnis, sondern um ein Einfühlungsverhältnis. Meistens wird ein Probearbeitstag nach den Bewerbungsgesprächen und vor der finalen Vertragsunterzeichnung vereinbart.

Vertrag über das Probearbeiten

Häufig gibt es eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Bewerber, in der die Details des Probearbeitens festgehalten werden. Im Gegensatz zur Probezeit wird beim Probearbeiten jedoch kein fester Arbeitsvertrag abgeschlossen. 

Nach Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz liegt der tragende Unterschied zwischen Arbeitsverhältnis und Probearbeiten besonders darin, dass der potentielle Arbeitnehmer während des Probearbeitens keine Pflichten, auch keine Arbeitspflicht hat, übernimmt und nicht dem Direktionsrecht oder Weisungsrecht des potentiellen Arbeitgebers unterliegt. 

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Probearbeiten trotz Arbeitsverhältnis

Wer einen befristeten Arbeitsvertrag hat oder ordentlich gekündigt wurde, muss vom (ehemaligen) Arbeitgeber für das Probearbeiten freigestellt werden. Denn dieser ist nach § 2 Abs. 2 S. 2 Ziff. 3 SGB III verpflichtet, dem Angestellten eine angemessene Zeit zum Aufsuchen eines anderen Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

Arbeitnehmer die trotz Krankmeldung heimlich Probearbeiten, müssen mit arbeitsrechtliche Konsequenzen rechnen. Im schlimmsten Fall rechtfertigt „blau machen” sogar eine fristlose Kündigung. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist also davon abzuraten, während einer Krankmeldung in einem Unternehmen zur Probe zu arbeiten. Auch während des Urlaubs ist Probearbeiten nicht unbedingt zu empfehlen. Denn diese Zeit soll explizit der Erholung dienen.

Bezahlung während des Probearbeitens

Beim Probearbeiten handelt es sich um eine Form der Arbeitsleistung, für die der Arbeitgeber dem Bewerber keine Vergütung schuldet. Auch der Mindestlohn gilt für das Probearbeiten nicht. Selbstverständlich kann das Unternehmen aber eine Aufwandsentschädigung für den Probearbeitstag festlegen.

Wenn das Probearbeiten länger als ein paar Stunden dauert oder spezifische Arbeitsleistungen erbracht werden, die reguläre Arbeitstätigkeiten umfassen, kann eine Vergütung oder ein Entgeltanspruch entstehen.

Tipp für die Vergütung

Wer Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhält und währenddessen mit Bezahlung zur Probe arbeitet, muss damit rechnen, dass die Leistungen der Arbeitsagentur gekürzt werden. Für ALG-Empfänger ist also ratsam, das Probearbeiten anzumelden.

Versicherung während der Probearbeit

Bei einem Probearbeitsverhältnis ist der Bewerber nicht sozialversicherungspflichtig. Solange kein Arbeitsvertrag zustande kommt, muss der Arbeitgeber Probearbeiten nicht anmelden – nicht beim Finanzamt und nicht bei den Sozialversicherungsträgern. Diese Pflicht hat er nur bei Mitarbeitern im festen Arbeitsverhältnis.

Sollte es am Probearbeitstag zu einem Schaden kommen, greift die private Haftpflichtversicherung des Bewerbers.

Probearbeiten – wie lange?

Das Probearbeiten geht häufig acht oder weniger Stunden. Viele Unternehmen integrieren in den Probearbeitstag außerdem einen gemeinsame Pause, um auch auf persönlicher Ebene einen Eindruck voneinander zu bekommen. Das genaue Zeitfenster wird normalerweise im Voraus zwischen dem Arbeitgeber und dem Bewerber vereinbart. Auch wenn der Gesetzgeber für das Probearbeiten keine Höchstgrenze vorgibt, muss die Dauer des Probearbeitens angemessen sein und darf vom Arbeitgeber nicht dazu verwendet werden, eine unentgeltliche Arbeitsleistung zu erhalten.

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