Was ist eine Güteverhandlung?
Die Güteverhandlung (auch Gütetermin oder Güterichterverfahren) ist der erste Termin im Verfahren am Arbeitsgericht. Als erstinstanzliches Verfahren ist diese Verhandlung im arbeitsgerichtlichen Prozess besonders wichtig.
§ 54 ArbGG: Güteverfahren
(1) Die mündliche Verhandlung beginnt mit einer Verhandlung vor dem Vorsitzenden zum Zwecke der gütlichen Einigung der Parteien (Güteverhandlung).
Besonderheit der Güteverhandlung
Übergeordnetes Ziel der Güteverhandlung ist eine einvernehmliche Regelung des Rechtsstreits zwischen den Parteien, in der Regel zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine Besonderheit der Güteverhandlung ist, dass es keinen Verlierer und keinen Gewinner geben muss, sondern ein Kompromiss möglich ist.
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Arbeitsgericht: Ablauf der Güteverhandlung
Einladung zur Güteverhandlung
Etwa zwei bis vier Wochen nach der Klageerhebung werden beide Seiten zur Güteverhandlung eingeladen. Die Einladung enthält neben Datum und Uhrzeit des Gütetermins den Sitzungssaal und das Geschäftszeichen des Arbeitsgerichts.
Es gibt keine Kleiderordnung für die Güteverhandlung, es ist aber empfehlenswert, sich der Ernsthaftigkeit des Termins entsprechend zu kleiden.
Vor Ort im Arbeitsgericht
Der Termin der Güteverhandlungen findet bei Kündigungsschutzklagen etwa drei bis sechs Wochen nach der Klageerhebung statt. Bei anderen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten kann es ein wenig länger bis zum Verhandlungstermin dauern.
Bei einer Güteverhandlung sind neben dem Berufsrichter der Kläger (in der Regel der Arbeitnehmer) und der Beklagte (in der Regel der Arbeitgeber) anwesend. Sowohl Kläger als auch Angeklagter haben die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen. Diese Prozessvertretung kann zum Beispiel ein Rechtsanwalt oder ein Gewerkschaftsvertreter sein.
Normalerweise kennt das Arbeitsgericht den Sachverhalt bereits aus der Klage. Darüber hinaus werden sowohl dem Kläger als auch dem Angeklagten Fragen gestellt oder sie werden um Stellungnahme gebeten. Bei einer Güteverhandlung gibt es weder eine förmliche Beweisaufnahme noch eine eidliche Vernehmung oder einen Zeugenverhör.
Ergebnis der Verhandlung
Das angestrebte Ergebnis einer Güteverhandlung ist eine gütliche Einigung, meistens in Form eines Vergleichs. Die gütliche Einigung muss von beiden Parteien mündlich vor dem Arbeitsgericht bestätigt werden. Im Nachgang wird die Einigung schriftlich festgehalten und an beide Parteien versendet. Damit ist das arbeitsrechtliche Verfahren abgeschlossen.
Wird in der Güteverhandlung keine einvernehmliche Einigung erreicht, bestimmt das Arbeitsgericht einen Kammertermin, bei dem der Rechtsstreit weitergeführt wird. Sollten alle Beteiligten noch die Möglichkeit sehen, dass es doch noch zu einer Einigung kommt, kann das Arbeitsgericht auch noch einen weiteren Gütetermin bestimmen.
Grundsätze der Güteverhandlung
- Beschleunigungsgrundsatz
- Prinzip der Mündlichkeit
- Kein Anwaltszwang
1.) Beschleunigungsgrundsatz
Der Beschleunigungsgrundsatz besagt, dass die Güteverhandlung innerhalb von zwei Wochen nach der Klageeinreichung folgen soll. Hintergrund ist, dass beide Parteien oft noch für eine lange Dauer miteinander arbeiten müssen oder sich (bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses) neuen Aufgaben widmen wollen.
2.) Mündlichkeitsprinzip
Güteverhandlungen am Arbeitsgericht werden mündlich und in Anwesenheit beider Parteien oder ihrer Vertreter durchgeführt.
3.) Kein Anwaltszwang
Für die Erhebung einer arbeitsrechtlichen Klage und die Güteverhandlung muss kein Anwalt oder Fachanwalt mandatiert werden. Dennoch kann es ratsam sein, sich bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber an einen Rechtsanwalt zu wenden. Dieser ist nicht nur mit fachlichen Aspekten bestens vertraut, sondern ist auch erfahren und sicher in Verhandlungen.
Taktik beim Arbeitsgericht
Grundsätzlich sollte man sich vor einer Güteverhandlung am Arbeitsgericht bewusst machen, dass das deutsche Arbeitsrecht und somit die Arbeitsgerichte in Deutschland tendenziell arbeitnehmerfreundlich sind. Das liegt unter anderem daran, dass das ungleiche Machtverhältnis zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern berücksichtigt wird. Es gibt keine grundsätzliche Taktik, die bei einer Güteverhandlung erfolgversprechend ist. Es kommt immer auf den individuellen Fall und das persönliche Verhandlungsgeschick an. Daher ist es in arbeitsrechtlichen Fällen ratsam, einen erfahrenen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser hat neben der fachlichen Expertise auch Vertrautheit mit Verhandlungen und taktischer Argumentation.