Arbeitsgericht
Für Rechtsstreitigkeiten in Arbeitsverhältnissen sind in Deutschland nicht Amts- oder Landgerichte, sondern eigenständige Arbeitsgerichte zuständig. Die Zuständigkeit gilt für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse, aber auch für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie das Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen.
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Zuständigkeiten der Arbeitsgerichte
- Kündigungsschutzklagen
- Anfechtung von Auflösungsverträgen
- Überprüfung der Wirksamkeit von Befristungen
- Gehaltsansprüche beziehungsweise Lohnansprüche
- Urlaub und Urlaubsgeld
- Erteilung von Arbeitszeugnissen und Berichtigung von Arbeitszeugnissen
- Wettbewerbsverbote (Schadensersatz oder Karenzentschädigung)
- Entfernung oder Berichtigung von Abmahnungen
- Betriebsrenten
Welches Arbeitsgericht für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier
Landesarbeitsgericht
In der Regel gibt es in jedem deutschen Bundesland ein oder mehrere zuständige Landesarbeitsgerichte. Manche Bundesländer haben sich zusammengeschlossen und haben ein gemeinsames Landesarbeitsgericht, wie etwa das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg. Die Landesarbeitsgerichte sind für alle Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Arbeitsgerichte zuständig.
Bundesarbeitsgericht
Das Deutsche Bundesarbeitsgericht hat seinen Sitz in Erfurt und ist die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Damit ist es allen anderen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten überstellt und ist deutschlandweit für alle Entscheidungen zuständig, gegen die in zweiter Instanz Revision eingelegt wurde (oder in erster Instanz eine sogenannte Sprungrevision).