Für Rechtsstreitigkeiten in Arbeitsverhältnissen sind in Deutschland nicht Amts- oder Landgerichte, sondern eigenständige Arbeitsgerichte zuständig. Die Zuständigkeit gilt für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse, aber auch für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie das Zustandekommen von Arbeitsverhältnissen.
In der Regel gibt es in jedem deutschen Bundesland ein oder mehrere zuständige Landesarbeitsgerichte. Manche Bundesländer haben sich zusammengeschlossen und haben ein gemeinsames Landesarbeitsgericht, wie etwa das Landesarbeitsgericht Berlin/Brandenburg. Die Landesarbeitsgerichte sind für alle Berufungen und Beschwerden gegen die Entscheidungen der Arbeitsgerichte zuständig.
Das Deutsche Bundesarbeitsgericht hat seinen Sitz in Erfurt und ist die höchste Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit. Damit ist es allen anderen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten überstellt und ist deutschlandweit für alle Entscheidungen zuständig, gegen die in zweiter Instanz Revision eingelegt wurde (oder in erster Instanz eine sogenannte Sprungrevision).