Welches Arbeitsgericht ist zuständig?

Welches Arbeitsgericht ist zuständig?

Inhaltsverzeichnis

Örtliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten

Welches Arbeitsgericht zuständig ist, hängt davon ab, wo die beklagte Partei ihren Sitz hat. Wer eine Klage gegen den (ehemaligen) Arbeitgeber einreichen möchte, muss sich also an das Arbeitsgericht wenden, an dem dieser sitzt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 48 ArbGG in erster Linie nach dem Sitz oder der Niederlassung des Arbeitgebers sowie dem Erfüllungsort der Arbeit. 

§ 48 ArbGG: Rechtsweg und Zuständigkeit
(1a) Für Streitigkeiten nach § 2 Abs. 1 Nr. 3, 4a, 7, 8 und 10 sowie Abs. 2 ist auch das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat. Ist ein gewöhnlicher Arbeitsort im Sinne des Satzes 1 nicht feststellbar, ist das Arbeitsgericht örtlich zuständig, von dessen Bezirk aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet oder zuletzt gewöhnlich verrichtet hat.

Zuständiges Arbeitsgericht bei Homeoffice-Mitarbeitern

Für Arbeitnehmer, die ausschließlich im Homeoffice arbeiten, ist das Arbeitsgericht an ihrem eigenen Wohnort zuständig. Der eigene Wohnsitz ist in diesem Fall der Erfüllungsort. 

Zuständiges Arbeitsgericht bei wechselndem Arbeitsort

Bei Arbeitnehmern, die durch die Art ihrer Tätigkeit keinen gewöhnlichen Arbeitsort haben (also zum Beispiel LKW-Fahrer oder Vertriebler), gilt der Ort der Arbeitsaufnahme als gewöhnlicher Arbeitsort. Es ist also das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Arbeitsgerichtsbezirk die Arbeit aufgenommen wird. 

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Bei welchem Arbeitsgericht muss ich Klage einreichen?

In den meisten Fällen müssen Arbeitnehmer an dem Ort Klage einreichen, an dem ihr (ehemaliger) Arbeitgeber seinen Sitz hat. Jedem Arbeitsgericht ist ein Arbeitsgerichtsbezirk zugeordnet. Je nach Größe ist ein Arbeitsgericht für eine oder mehrere Städte und Landkreise zuständig.

Beispiel für die Zuständigkeit

Frau K. hat eine Kündigung erhalten und möchte gegen ihren Arbeitgeber, die Beispiel GmbH, Kündigungsschutzklage erheben. Die Beispiel GmbH hat ihren Sitz in der Stadt Spremberg, die zum Landkreis Spree-Neiße gehört. Der Landkreis Spree-Neiße ist neben anderen Landkreisen und Städten dem Arbeitsgerichtsbezirk Cottbus zugeordnet. Daher ist für Frau K. in diesem Fall das Arbeitsgericht Cottbus zuständig. 

Was passiert, wenn die Klage nicht beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht wird?

Auch wenn im Arbeitsrecht teilweise strenge Fristen gelten, haben Klagen, die am falschen Arbeitsgericht eingereicht werden, in der Regel keine schwerwiegenden Folgen. In solchen Fällen verweist das "falsche" Arbeitsgericht die Klage an das zuständige Arbeitsgericht. Die Rechtsprechung geht in derartigen Fällen davon aus, dass die Dreiwochenfrist trotzdem gewahrt wurde.

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Wofür sind die Landesarbeitsgerichte zuständig?

Die Landesarbeitsgerichte sind spezialisierte Gerichte in Deutschland, die für die Verhandlung und Entscheidung von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in den jeweiligen Bundesländern zuständig sind. Sie bilden die zweite Instanz in der Arbeitsgerichtsbarkeit und überprüfen die Urteile der Arbeitsgerichte erster Instanz. Konkret umfassen ihre Hauptaufgaben:

  1. Berufungsverfahren: Die Landesarbeitsgerichte prüfen Berufungen gegen erstinstanzliche Urteile der Arbeitsgerichte. Wenn eine Partei mit dem Urteil des Arbeitsgerichts nicht einverstanden ist, kann sie vor dem Landesarbeitsgericht Berufung einlegen.
  2. Beschwerdeverfahren: In bestimmten Fällen können auch Beschwerden gegen Beschlüsse der Arbeitsgerichte eingelegt werden. Das Landesarbeitsgericht entscheidet dann über diese Beschwerden.
  3. Auslegung und Anwendung von Tarifverträgen: Die Landesarbeitsgerichte beschäftigen sich mit der Auslegung und Anwendung von Tarifverträgen im Arbeitsrecht.
  4. Sozialrechtliche Vorschriften: Sie prüfen auch sozialrechtliche Vorschriften und deren Anwendung im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

Karte der deutschen Bundesländer, die alle Bundes-Arbeitsgerichte zeigt
Zuständige Landesarbeitsgerichte nach Bundesland

Wofür ist das Bundesarbeitsgericht zuständig?

Das Bundesarbeitsgericht ist die oberste Instanz in der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit und gehört zu den fünf obersten Gerichtshöfen des Bundes. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem Revisionen und Rechtsbeschwerden der Landesarbeitsgerichte. Außerdem trägt das Bundesarbeitsgericht zur Fortbildung des Rechts bei, wenn der Gesetzgeber bisher keine abschließende Regelung getroffen hat oder die nähere Ausgestaltung dem Gericht überlassen hat.

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