Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Dieses Landesarbeitsgericht ist ein Arbeitsgericht in zweiter Instanz und zuständig für arbeitsrechtliche Angelegenheiten in den Bundesländern Berlin und Brandenburg.
Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.