Ein Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes kann sich in vielen Fällen lohnen. Durch einen Widerspruch haben Sie die Chance, eine höhere Einstufung des Grades der Behinderung (GdB) oder die Anerkennung zusätzlicher Merkzeichen zu erreichen. Damit gehen einige Vorteile einher, wie zum Beispiel Steuervergünstigungen oder vergünstigte Eintrittspreise.
Ab einem GdB von 50 und dem damit verbundenen Schwerbehindertenausweis können weitere Nachteilsausgleiche wie mehr Urlaub, ein Behindertenparkausweis, ein verbesserter Kündigungsschutz und ein früherer Renteneintritt in Anspruch genommen werden.
Um die Chancen auf einen erfolgreichen GdB-Widerspruch zu erhöhen, sollten Betroffene einige wichtige Punkte beachten:
Gemäß § 25 SGB X haben Sie (beziehungsweise Ihr Rechtsanwalt) das Recht, Einsicht in die Akten des Versorgungsamtes zu nehmen. So können Sie Entscheidungsgrundlagen des Amtes nachvollziehen und mögliche Fehler oder Lücken in der Ermittlung oder Bewertung ausfindig machen.
Eine detaillierte und fundierte Begründung des Widerspruchs ist entscheidend für den Erfolg. Fokussieren Sie sich dabei auf die konkreten Auswirkungen Ihrer Gesundheitsstörungen auf Ihren Alltag und Ihr Berufsleben. Beziehen Sie sich auf die Versorgungsmedizin-Verordnung und zeigen Sie auf, wo die Bewertung des Versorgungsamtes von den dort festgelegten Kriterien abweicht. Falls Sie unsicher sind, wie die Begründung stichhaltig und rechtlich fundiert formuliert werden kann, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Schwerbehindertenrecht hinzuziehen.
Grundlage der versorgungsamtlichen Entscheidung sind aktuelle fachärztliche Berichte. Bitten Sie Ihre behandelnden Ärzte um ausführliche Stellungnahmen, die nicht nur Diagnosen auflisten, sondern auch die funktionellen Einschränkungen und deren Auswirkungen auf Ihre Lebensführung beschreiben. Wichtig ist, dass sich der Arztbericht beziehungsweise die Stellungnahme an den Kriterien der Versorgungsmedizinverordnung orientiert.
Die Widerspruchsfrist beträgt gemäß § 84 SGG einen Monat ab Zugang des Bescheides. Um diese Frist zu wahren, können Sie zunächst einen fristwahrenden und unbegründeten Widerspruch einlegen. Dies gibt Ihnen Zeit, die Akteneinsicht abzuwarten und eine fundierte Begründung zu erstellen. Bei fehlender oder fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung verlängert sich die Widerspruchsfrist sogar auf ein Jahr (§ 66 SGG).
In bestimmten Fällen sind die Erfolgsaussichten eines GdB-Widerspruchs eher gering:
Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt mit Spezialisierung auf Schwerbehindertenrecht beraten, wie Ihre Erfolgsaussichten stehen und welche Alternativen Sie möglicherweise haben.
Die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts kann die Erfolgsaussichten eines GdB-Widerspruchs deutlich verbessern, denn ein gut vorbereiteter und begründeter Widerspruch hat durchaus Aussicht auf Erfolg. Die juristische Unterstützung kann dabei ein entscheidender Faktor sein, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen und zu erreichen, dass der Grad der Behinderung anerkannt wird, der Ihnen zusteht.
Durch Hopkins Rechtsanwälte steigen Ihre Chancen auf Erfolg beim Widerspruch gegen das Versorgungsamt, denn …