Promillegrenzen für E-Scooter

Promillegrenzen für E-Scooter

Inhaltsverzeichnis

Darf man alkoholisiert mit dem E-Scooter fahren?

Wie auch bei allen anderen Fahrzeugen handelt es sich um Trunkenheit im Verkehr, wenn jemand aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage ist, den E-Scooter sicher zu lenken (§ 316 StGB).

§ 316 StgB: Trunkenheit im Verkehr
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.

Abbildung der Promillegrenzen für E-Scooter und E-Roller im Straßenverkehr
E-Scooter Promillegrenzen

Gibt es eine Promillegrenze beim E-Scooter-Fahren?

Auch beim E-Scooter-Fahren gelten in Deutschland Promillegrenzen: Diese entsprechen weitestgehend den Alkohol-Richtlinien und Strafen für Autofahrer. Unabhängig davon, ob der E-Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreicht und damit unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung fällt, Elektrokleinstfahrzeuge gelten die Promillegrenzen gemäß Straßenverkehrsgesetz (§ 24a StVG): Wer mit einem Alkoholspiegel von 0,5 bis 1,09 Promille E-Roller oder Scooter fährt, muss damit rechnen, den Führerschein für mindestens einen Monat zu verlieren.

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Promillegrenzen E-Scooter und E-Tretroller

0,0 Promille 

  • Absolutes Alkoholverbot (0 Blutalkohol) für Fahranfänger in der Probezeit 
  • Absolutes Alkoholverbot für Fahrer unter 21 Jahren
  • Alkoholisiertes Fahren gilt in der Probezeit als A-Verstoß
  • Die Probezeit für den Führerschein wird um 2 Jahre verlängert
  • Bußgeld von mindestens 250,00 €
  • 1 Punkt im Fahreignungsregister
  • Pflicht zur Teilnahme am Aufbauseminar
  • Ab dem dritten A-Verstoß: Entzug des Führerscheins

0,3 Promille 

  • Volljährige E-Scooter-Fahrer gelten ab 0,3 ‰ als relativ fahruntauglich
  • Bei einem Blutalkoholwert von 0,3 ‰ liegt noch keine Ordnungswidrigkeit vor
  • Bußgeld von rund 250,00 €
  • Bis zu 3 Punkte im Fahreignungsregister bei Gefährdung des Verkehrs 

0,5 Promille

  • Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille liegt eine Ordnungswidrigkeit vor
  • Auch volljährige E-Scooter-Fahrer gelten ab 0,5 ‰ als relativ fahruntauglich
  • Bußgeld von rund 530,00 € beim ersten Verstoß
  • Bußgeld von rund 1.050,00 € beim Zweitverstoß
  • Bußgeld von rund 1.580,00 € beim dritten Verstoß
  • 2 Punkte im Fahreignungsregister
  • Fahrverbot von einem Monat bei Erstverstoß, sonst sogar bis zu 3 Monaten
  • Entzug des Führerscheins ist möglich, wenn der Verkehr unter Alkoholeinfluss gefährdet wird

1,1 Promille 

  • Ab 1,1 ‰ gelten E-Scooter-Fahrer als absolut fahruntüchtig 
  • Es liegt eine Straftat vor
  • Geldstrafe (Höhe nach Tagessätzen) oder Freiheitsstrafe
  • 3 Punkte im Fahreignungsregister
  • Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre

1,6 Promille 

  • Ab 1,6 Promille wird in der Regel eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet
  • Geldstrafe nach Tagessätzen oder Freiheitsstrafe
  • 3 Punkte im Fahreignungsregister
  • Entzug der Fahrerlaubnis für 6 Monate bis 5 Jahre

 

80.000 € Strafe für alkoholisierte E-Scooter-Fahrt

Abhängig vom Gehalt kann es auch zu deutlich höheren Bußgeldern kommen: So musste der Gründer Tarek Müller 80.100,00 € Strafe zahlen für eine Trunkenheitsfahrt auf einem E-Roller in Berlin. Ursprünglich sah der Strafbefehl einen Betrag von 30 Tagessätzen zu je 50,00 € (insgesamt also 1.500,00 €) vor, korrigierte den Tagessatz aber nach Einspruch Müllers auf 30 Tagessätze zu je 2.670 €.

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Sharing E-Roller

Handelt es sich um einen E-Scooter von einem Sharing-Anbieter (zum Beispiel Lime, Bird oder Tier) und es kommt durch die alkoholisierte Fahrt zu einem Unfall, drohen neben den verkehrsrechtlichen Konsequenzen hohe Schadenssummen aus der Versicherung. In der Regel gilt die Versicherung der Anbieter nur für Schäden, die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind, wovon man bei Trunkenheit im Verkehr nicht ausgehen kann.

Was tun, wenn man bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt wird?

  1. Keine Aussagen zum Alkoholkonsum machen
    Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zu Ihren Trinkgewohnheiten oder der konsumierten Menge an Alkohol. Beschränken Sie sich darauf, Ihre Personalien anzugeben.
  2. Rechtsanwalt kontaktieren
    Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren, der Sie in der weiteren Vorgehensweise berät und die nächsten Schritte übernimmt. 
  3. Verhalten bei der Kontrolle
    Vermeiden Sie freiwillige Tests wie das Gehen auf einer Linie oder den Einbeinstand, da diese Tests zur Feststellung alkoholtypischer Ausfallerscheinungen dienen und freiwillig sind.

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