Geblitzt in der Probezeit

Inhaltsverzeichnis

Geschwindigkeitsüberschreitung

In der Probezeit mit bis zu 20 km/h zu viel geblitzt

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen bis 20 km/h drohen in der Probezeit zunächst die gleichen Sanktionen wie für alle anderen Autofahrer auch: ein Verwarnungs- oder Bußgeld, je nach Höhe der Überschreitung. Innerorts sind bei bis zu 20 km/h zu schnell 15 bis 35 Euro fällig, außerorts 10 bis 30 Euro. Diese geringfügigen Verstöße haben keine Auswirkungen auf die Probezeit.

In der Probezeit mit mehr als 20 km/h zu viel geblitzt

Kritisch wird es ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h. Dies gilt als sogenannter A-Verstoß und hat neben dem regulären Bußgeld, Punkten und einem möglichen Fahrverbot auch Konsequenzen für die Probezeit: Sie wird um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre verlängert. Zudem muss der Fahranfänger an einem Aufbauseminar teilnehmen, das zwischen 250 und 500 Euro kostet und innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden muss. Versäumt man die Teilnahme, droht der Führerscheinentzug.

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Ab 21 km/h zu schnell innerorts drohen laut aktuellem Bußgeldkatalog folgende Strafen:

  • 21-30 km/h zu schnell: 80-100 Euro Bußgeld, 1 Punkt, evtl. 1 Monat Fahrverbot
  • 31-40 km/h zu schnell: 160 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 41-50 km/h zu schnell: 200 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • 51-60 km/h zu schnell: 280 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h zu schnell: 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Außerorts fallen die Strafen etwas milder aus, aber auch hier drohen ab 21 km/h zu schnell Bußgelder, Punkte und Fahrverbote.

Übersicht der Konsequenzen 

Innerorts geblitzt während der Probezeit

```html
Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Verstoßkategorie
Bis 10 km/h 30 € 0 0 B-Verstoß
11-15 km/h 50 € 0 0 B-Verstoß
16-20 km/h 70 € 0 0 B-Verstoß
21-25 km/h 115 € 1 1 Monat A-Verstoß
26-30 km/h 180 € 1 1 Monat* A-Verstoß
31-40 km/h 260 € 2 1 Monat A-Verstoß
41-50 km/h 400 € 2 1 Monat A-Verstoß
51-60 km/h 560 € 2 2 Monate A-Verstoß
61-70 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß
Über 70 km/h 800 € 2 3 Monate A-Verstoß
```

*Ein einmonatiges Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn es innerhalb eines Jahres zu einer zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Außerorts geblitzt während der Probezeit

```html
Geschwindigkeitsüberschreitung Bußgeld Punkte Fahrverbot Verstoßkategorie
Bis 10 km/h 20 € 0 - B-Verstoß
11-15 km/h 40 € 0 - B-Verstoß
16-20 km/h 60 € 0 - B-Verstoß
21-25 km/h 100 € 1 - A-Verstoß
26-30 km/h 150 € 1 1 Monat* A-Verstoß
31-40 km/h 200 € 1 1 Monat* A-Verstoß
41-50 km/h 320 € 2 1 Monat A-Verstoß
51-60 km/h 480 € 2 1 Monat A-Verstoß
61-70 km/h 600 € 2 2 Monate A-Verstoß
Über 70 km/h 700 € 2 3 Monate A-Verstoß
```

*Ein Fahrverbot wird in der Regel nur verhängt, wenn es innerhalb eines Jahres zu einer zweiten Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Wie oft darf man in der Probezeit geblitzt werden?

Wie oft man in der Probezeit geblitzt werden darf, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend ist die Schwere der Verstöße. 

Grundsätzlich gilt: 

  • Beim ersten A-Verstoß (z. B. mehr als 20 km/h zu schnell) wird die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet. Dieses Aufbauseminar kostet zwischen 250 und 500 Euro und muss innerhalb einer bestimmten Frist absolviert werden. 
  • Beim zweiten A-Verstoß folgen eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. 
  • Erst beim dritten A-Verstoß innerhalb der Probezeit droht der Führerscheinentzug für mindestens sechs Monate. 
  • Zwei B-Verstöße ziehen die gleichen Konsequenzen nach wie ein A-Verstoß. Als Fahranfänger können Sie sich in der Probezeit also einen B-Verstoß leisten und kommen mit einem Bußgeld oder Verwarngeld davon. Beim zweiten B-Verstoß verlängert sich die Probezeit automatisch auf vier Jahre und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen.

Bei geringfügigen Geschwindigkeitsüberschreitungen unter 21 km/h gibt es keine Begrenzung, wie oft man geblitzt werden darf, allerdings können auch zwei B-Verstöße die gleichen Konsequenzen wie ein A-Verstoß haben.

Verliert man den Führerschein, wenn man in der Probezeit geblitzt wird?

Den Führerschein verliert man in der Probezeit nicht sofort, wenn man einmal geblitzt wird. Erst bei wiederholten schweren Verstößen droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Allerdings kann auch ein einmaliger extremer Tempoverstoß (z. B. mehr als 70 km/h zu schnell) direkt zum Führerscheinentzug führen – das gilt aber für alle Autofahrer, nicht nur für Fahranfänger.

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Rote-Ampel-Blitzer in der Probezeit

Das Überfahren einer roten Ampel in der Probezeit wird als schwerwiegender A-Verstoß gewertet und zieht eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre sowie die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich. Bei einem einfachen Rotlichtverstoß während der Probezeit kommen 90 € Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister hinzu. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß erwarten den Fahranfänger 200 € Bußgeld, 2 Punkte und ein 1-monatiges Fahrverbot. 

Wer an der roten Ampel geblitzt wird und dabei den Verkehr gefährdet, eine Sachbeschädigung begeht oder einen Unfall baut, muss mit erhöhtem Bußgeld und zusätzlichen Punkten in Flensburg rechnen.

Wie sollte man auf einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid reagieren?

Wenn man einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhält, ist es wichtig, Ruhe zu bewahren. Ein Anhörungsbogen bedeutet noch nicht automatisch, dass ein Bußgeld oder andere Sanktionen folgen werden. Er dient dazu, dass Sie sich zu der Situation äußern können. Oft ist es ratsam, sich zunächst juristischen Rat einzuholen, bevor man Angaben macht.

Erhält man einen Bußgeldbescheid, sollte man diesen ebenfalls genau prüfen. Viele Bußgeldbescheide enthalten Fehler und können erfolgreich angefochten werden. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kann man Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dies sollte man unbedingt tun, wenn man der Meinung ist, dass der Vorwurf nicht zutrifft oder die Messung fehlerhaft war. Auch wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung nur knapp über 20 km/h lag, kann sich ein Einspruch lohnen. Denn gelingt es, die vorgeworfene Geschwindigkeit um wenige km/h zu reduzieren, kann dies den Unterschied zwischen einem A-Verstoß mit Probezeitverlängerung und einem folgenlosen Bußgeld ausmachen.

Anwalt für Verkehrsrecht

Generell ist es für Fahranfänger in der Probezeit ratsam, bei Bußgeldbescheiden oder drohenden Konsequenzen für den Führerschein anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen und kennt die rechtlichen Möglichkeiten, um Sanktionen abzuwenden oder abzumildern. Die Kosten für einen Anwalt sind oft geringer als die drohenden Bußgelder und Folgekosten wie ein Aufbauseminar.

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Fazit und Empfehlungen

Fahranfänger sollten sich bewusst sein, dass Geschwindigkeitsverstöße in der Probezeit ernste Konsequenzen haben können. Neben Bußgeldern und Punkten drohen die Verlängerung der Probezeit und teure Aufbauseminare. Im Wiederholungsfall kann sogar der frisch erworbene Führerschein wieder entzogen werden.

Generell ist es für Fahranfänger in der Probezeit ratsam, bei Bußgeldbescheiden oder drohenden Konsequenzen für den Führerschein anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Erfolgsaussichten eines Einspruchs einschätzen und kennt die rechtlichen Möglichkeiten, um Sanktionen abzuwenden oder abzumildern.

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