Der Begriff „Scheidungspapiere" kann irreführend sein, da es in Deutschland keine speziellen Dokumente gibt, die bei einer Scheidung unterschrieben werden müssen. Der einzige offizielle Nachweis über die Scheidung ist der Scheidungsbeschluss, den das Familiengericht nach Abschluss des Scheidungsverfahrens erlässt.
Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass bei einer Scheidung in Deutschland „Scheidungspapiere“ unterschrieben werden müssen. Dieser Mythos stammt vor allem aus Filmen und Fernsehsendungen, besonders aus amerikanischen Produktionen, in denen häufig gezeigt wird, wie Ehepartner Dokumente bei einer Scheidung unterzeichnen. Jedoch gibt es im deutschen Scheidungsverfahren keine „Scheidungspapiere", die von den Ehepartnern unterschrieben werden müssen.
Das Scheidungsverfahren in Deutschland verläuft in mehreren Schritten: Ein Rechtsanwalt reicht im Namen des scheidungswilligen Ehepartners einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Der Antrag wird dabei aufgrund der Bevollmächtigung vom Anwalt unterschrieben, nicht vom Antragsteller selbst.
Während des Verfahrens erfolgt eine Anhörung der Eheleute, in der diese zu den Voraussetzungen der Scheidung sowie zu Fragen des Versorgungsausgleichs befragt werden. Auch an dieser Anhörung müssen keine Dokumente unterschrieben werden. Das einzig relevante Dokument am Ende des Verfahrens ist der Scheidungsbeschluss, der vom Richter oder der Richterin erlassen wird. Dieser Beschluss muss nicht von den Ehepartnern unterschrieben werden.
Der Scheidungsbeschluss ist das amtliche Dokument, das die rechtskräftige Scheidung bestätigt. Früher wurde dies als Scheidungsurteil bezeichnet, heute handelt es sich um einen Beschluss des Familiengerichts.
Der Scheidungsbeschluss enthält folgende wesentlichen Informationen:
Der Scheidungsbeschluss wird in der Regel innerhalb weniger Wochen nach dem Scheidungstermin per Post zugestellt. Je nach Arbeitsbelastung des Gerichts kann dies jedoch auch bis zu 6 Wochen dauern.
Beide Ehepartner erhalten eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses und haben ab dem Erhalt einen Monat Zeit, um gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Wenn innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erfolgen, wird der Beschluss rechtskräftig. Nach Rechtskraft erhalten beide Ehepartner eine weitere Ausfertigung des Beschlusses, auf dem der Rechtskraftvermerk vermerkt ist. Dieser stellt den offiziellen Nachweis der Scheidung dar. Bis zur Rechtskraft bleibt die Ehe formal bestehen, auch wenn der Scheidungsbeschluss bereits zugestellt wurde.
Für den Scheidungsantrag sind folgende Unterlagen erforderlich:
Bei Streitigkeiten über Unterhalt oder Vermögen können zusätzliche Nachweise über Einkommen, Vermögen und monatliche Belastungen erforderlich sein.