Scheidungspapiere

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Was sind Scheidungspapiere?

Der Begriff „Scheidungspapiere" kann irreführend sein, da es in Deutschland keine speziellen Dokumente gibt, die bei einer Scheidung unterschrieben werden müssen. Der einzige offizielle Nachweis über die Scheidung ist der Scheidungsbeschluss, den das Familiengericht nach Abschluss des Scheidungsverfahrens erlässt.

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Muss ich Scheidungspapiere unterschreiben?

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube, dass bei einer Scheidung in Deutschland „Scheidungspapiere“ unterschrieben werden müssen. Dieser Mythos stammt vor allem aus Filmen und Fernsehsendungen, besonders aus amerikanischen Produktionen, in denen häufig gezeigt wird, wie Ehepartner Dokumente bei einer Scheidung unterzeichnen. Jedoch gibt es im deutschen Scheidungsverfahren keine „Scheidungspapiere", die von den Ehepartnern unterschrieben werden müssen.

Ablauf einer Scheidung in Deutschland

Das Scheidungsverfahren in Deutschland verläuft in mehreren Schritten: Ein Rechtsanwalt reicht im Namen des scheidungswilligen Ehepartners einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Der Antrag wird dabei aufgrund der Bevollmächtigung vom Anwalt unterschrieben, nicht vom Antragsteller selbst.

Während des Verfahrens erfolgt eine Anhörung der Eheleute, in der diese zu den Voraussetzungen der Scheidung sowie zu Fragen des Versorgungsausgleichs befragt werden. Auch an dieser Anhörung müssen keine Dokumente unterschrieben werden. Das einzig relevante Dokument am Ende des Verfahrens ist der Scheidungsbeschluss, der vom Richter oder der Richterin erlassen wird. Dieser Beschluss muss nicht von den Ehepartnern unterschrieben werden.

Scheidungsbeschluss

Der Scheidungsbeschluss ist das amtliche Dokument, das die rechtskräftige Scheidung bestätigt. Früher wurde dies als Scheidungsurteil bezeichnet, heute handelt es sich um einen Beschluss des Familiengerichts.

Der Scheidungsbeschluss enthält folgende wesentlichen Informationen:

  • Angaben zu den geschiedenen Eheleuten
  • Datum der Scheidung
  • Eventuelle Regelungen zu Folgesachen wie Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Entscheidung über den Verfahrenswert

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Wann wird der Scheidungsbeschluss zugestellt?

Der Scheidungsbeschluss wird in der Regel innerhalb weniger Wochen nach dem Scheidungstermin per Post zugestellt. Je nach Arbeitsbelastung des Gerichts kann dies jedoch auch bis zu 6 Wochen dauern.

Wann ist die Scheidung rechtskräftig?

Beide Ehepartner erhalten eine Ausfertigung des Scheidungsbeschlusses und haben ab dem Erhalt einen Monat Zeit, um gegebenenfalls Rechtsmittel einzulegen. Wenn innerhalb dieser Frist keine Einsprüche erfolgen, wird der Beschluss rechtskräftig. Nach Rechtskraft erhalten beide Ehepartner eine weitere Ausfertigung des Beschlusses, auf dem der Rechtskraftvermerk vermerkt ist. Dieser stellt den offiziellen Nachweis der Scheidung dar. Bis zur Rechtskraft bleibt die Ehe formal bestehen, auch wenn der Scheidungsbeschluss bereits zugestellt wurde.

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Erforderliche Unterlagen für die Scheidung

Für den Scheidungsantrag sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
  • Personalausweis oder Reisepass zur Identifikation
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen minderjährigen Kinder (sofern vorhanden)
  • Formular zum Versorgungsausgleich (außer bei Ehen unter 3 Jahren)
  • Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung (falls vorhanden)
  • Anwaltliche Vollmacht
  • Scheidungsantrag (wird vom Rechtsanwalt formuliert und eingereicht)
  • Gegebenenfalls Antrag auf Verfahrenskostenhilfe mit entsprechenden Nachweisen

Bei Streitigkeiten über Unterhalt oder Vermögen können zusätzliche Nachweise über Einkommen, Vermögen und monatliche Belastungen erforderlich sein.

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