Eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht soll es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermöglichen, ihre rechtlichen Interessen ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Diese Versicherung bietet finanzielle Unterstützung für rechtliche Beratung und Vertretung im Falle von arbeitsrechtlichen Streitigkeiten wie
Die Kosten für eine Arbeitsrechtsschutzversicherung variieren je nach Leistungsumfang, Beruf, Tarif und Versicherungsanbieter. Häufig ist der Bereich Arbeitsrecht als Bestandteil einer Rechtsschutzversicherung zu- oder abwählbar. Generell gilt: Je umfangreicher der Versicherungsschutz ist, desto teurer ist die Versicherung. Auch die Selbstbeteiligung beeinflusst die Kosten der Prämie. Üblich sind Selbstbehalte zwischen 150,00 € und 250,00 € pro Rechtsfall. Wer auf eine Selbstbeteiligung verzichtet, muss mit höheren Beiträgen für die Arbeitsrechtsschutzversicherung rechnen.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung zahlt die Kosten für den Rechtsanwalt und das Arbeitsgericht sowie Gebühren für Gutachter oder Sachverständige. Übernommen werden dabei die Kosten bis zu einer bestimmten Versicherungssumme, die mit der Versicherungspolice vereinbart wird. Üblich ist im Arbeitsrecht eine Deckungssumme zwischen 300.000,00 € und 1.000.000,00 €.
Im Normalfall sind Arbeitsrechtsschutzversicherungen nicht unmittelbar nach Abschluss wirksam. Es gibt eine Wartezeit, die in der Regel etwa 3 Monate beträgt. Diese Wartezeit dient dazu, sicherzustellen, dass die Versicherung nicht für bereits bestehende Konflikte genutzt wird.
Die Versicherung greift nach der Wartezeit in der Regel dann, wenn der Arbeitnehmer sich im Streit mit dem Arbeitgeber befindet. Reine Überprüfungen von Arbeitsverträgen sind zum Beispiel häufig nicht enthalten. Allerdings gibt es auch Tarife, die zumindest immer eine telefonische Beratung beinhalten oder sogar ein bestimmtes jährliches Budget für jegliche arbeitsrechtliche Hilfe anbieten.
Es sollte idealerweise vor Beauftragung eines Anwalts immer zunächst eine Deckungsanfrage bei der Versicherung gestellt werden, um sicherzugehen, dass die Versicherung den vorliegenden Fall auch wirklich bezahlt. Das Team von Hopkins Rechtsanwälten wird die Deckungsanfrage für Sie immer kostenfrei übernehmen.
Wer sofort rechtliche Unterstützung benötigt und die Wartezeit vermeiden möchte, sollte sich mit den Alternativen zum Arbeitsrechtsschutz beschäftigen. Gerade bei Kündigungen ist Eile geboten: Verstreichen mehr als 3 Wochen nach Kündigungszugang, entfällt die Möglichkeit, gegen die Kündigung vorzugehen und möglicherweise eine Abfindung zu erhalten.
Als Alternative zum Arbeitsrechtsschutz mit Wartezeit können Sie auch selbst tätig werden und sich mit Ihrem Anliegen an das zuständige Arbeitsgericht wenden. Oder eine Kanzlei wie Hopkins Rechtsanwälte konsultieren, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.
Hopkins Rechtsanwälte bieten Ihnen Hilfe im Arbeitsrecht, wann immer Sie diese benötigen.
Ihre Vorteile, wenn Sie sich für Hopkins entscheiden:
In bestimmten Fällen kann Hopkins in Zusammenarbeit mit Partnern auch eine Prozessfinanzierung anbieten, die das Kostenrisiko einer anwaltlichen Beauftragung trägt.
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten kommen häufiger vor als gedacht. Allein im Jahr 2023 wurden mehr als 275.550 Urteilsverfahren an deutschen Arbeitsgerichten abgearbeitet. Durchschnittlich kommen also mehr als 1.000 Verfahren pro Arbeitstag zusammen. Hinzu kommen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit außergerichtlicher Einigung.
Schlussendlich entscheiden die persönlichen Finanzen und das individuelle Sicherheitsbedürfnis, ob eine Rechtsschutzversicherung für berufsbezogene Angelegenheiten sinnvoll und lohnend ist.
Auch ohne Arbeitsrechtsschutzversicherung können Anwälte in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten mandatiert werden. Ein guter Anwalt für Arbeitsrecht berät nicht nur transparent zu bevorstehenden Kosten, sondern auch zu den persönlichen Erfolgsaussichten und Möglichkeiten der Finanzierung.
Alternative Finanzierungsmodelle ermöglichen es, die Rechte als Arbeitnehmer wahrzunehmen und durchzusetzen, auch wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht. Zum Beispiel kann das Kostenrisiko an einen Prozessfinanzierer abgetreten werden, sodass es nur im Erfolgsfall zu einer Zahlung kommt.
Arbeitnehmern, die keine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben und sich keinen Anwalt für Arbeitsrecht leisten können, steht die Prozesskostenhilfe zu. Diese staatliche Finanzierungshilfe muss beantragt werden und umfasst in der Regel die Kosten für einen Rechtsanwalt, für Gutachten und für den Gerichtsprozess. Kanzleien wie Hopkins Rechtsanwälte helfen auch kostenfrei bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe.
Die Versicherung übernimmt nicht nur die Kosten des eigenen Anwalts, sondern auch (wenn zutreffend) die Kosten des gegnerischen Anwalts sowie alle Gerichts- und Gutachterkosten. Wenn keine Versicherung besteht, trägt nach § 12a des Arbeitsgerichtsgesetzes in der ersten Instanz jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. In der zweiten und dritten Instanz der Arbeitsgerichte werden die Kosten (je nach Ausgang) verhältnismäßig geteilt. Bei einer außergerichtlichen Einigung fallen nur die Kosten für den eigenen mandatierten Anwalt für Arbeitsrecht an.