Was ist eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die die finanziellen Risiken bei rechtlichen Auseinandersetzungen abdeckt. Welche Kosten eine Rechtsschutzversicherung übernimmt, hängt immer von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Versicherungsvertrages ab. Sie übernimmt in der Regel die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren und (staatlich bestellte oder von DIN/ISO-Normen akkreditierte Stelle zertifizierte) Gutachter bei allen im Versicherungsvertrag vereinbarten rechtlichen Streitigkeiten.
Die Versicherung kann je nach Vertragsgestaltung unterschiedliche Bereiche abdecken, wie zum Beispiel Privat-, Verkehrs-, Arbeits- oder Mietrecht. Wenn Sie die Leistungen Ihrer Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen möchten, bitten Sie den Versicherer unter Schilderung des Sachverhaltes um eine Deckungszusage. Oftmals muss nach Versicherungsabschluss eine Wartezeit verstreichen, um die Leistungen aus der Versicherung in Anspruch nehmen zu können.
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Arten von Rechtsschutzversicherungen
Es gibt verschiedene Bereiche, für die Sie eine Rechtsschutzversicherung abschließen können:
- Privatrechtsschutz
- Verkehrsrechtsschutz
- Vermieterrechtsschutz
- Wohn- und Mietrechtsschutz
- Berufs- und Arbeitsrechtsschutz
- Strafrechtsschutz
- Firmenrechtsschutz für Unternehmen und Gründer
Sie können bei den meisten Versicherungen mehrere Bausteine nach Ihren individuellen Bedürfnissen kombinieren.
Ist eine Rechtsschutzversicherung notwendig?
Obwohl eine Rechtsschutzversicherung nicht zu den wichtigsten Versicherungen zählt, kann sie eine sinnvolle Ergänzung sein. In Deutschland haben knapp 45 % bis 50 % der Haushalte eine Rechtsschutzversicherung. Ob sich eine Rechtsschutzversicherung für Sie lohnt, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ein individueller Bedarfscheck und ein Vergleich der Angebote helfen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Kosten für eine Rechtsschutzversicherung
Die Kosten für eine Rechtsschutzversicherung hängen vom gewählten Tarif und der Höhe des Selbstbehalts ab. Laut Stiftung Warentest liegen die jährlichen Beiträge zwischen 200 Euro und 650 Euro für eine umfassende Rechtsschutzversicherung, die Privat-, Arbeits- und Verkehrsrecht abdeckt und eine Selbstbeteiligung von 150 Euro beinhaltet.
Da die Beitragshöhen und Leistungen stark variieren, ist ein Vergleich der Tarife verschiedener Versicherer empfehlenswert.
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Zahlt die Rechtsschutzversicherung die Gerichtskosten?
Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel auch die Gerichtskosten. Es werden in der Regel sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen können, abgedeckt. Das gilt unabhängig davon, ob Sie den Prozess gewinnen oder verlieren.
Kommt es vor Gericht zu einem Vergleich, werden von der Versicherung zwar die Gerichts- und Anwaltskosten übernommen, nicht aber die im Vergleich vereinbarten Zahlungen.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung in 2. Instanz?
Die Rechtsschutzversicherung prüft für jede Instanz erneut, ob sie die Kosten übernimmt, und erteilt separat eine entsprechende Deckungszusage. Ob die Versicherung für die zweite Instanz zahlt, hängt von den individuellen Vertragskonditionen und den Erfolgsaussichten im konkreten Fall ab.
Wenn die Deckungszusage erteilt wird, übernimmt die Versicherung die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Was zahlt die Rechtsschutzversicherung, wenn ich verliere?
Die Rechtsschutzversicherung zahlt auch im Falle einer Niederlage. Dann trägt die Versicherung neben den Kosten des Versicherten und den Gerichtskosten auch die Kosten der gegnerischen Partei. Die meisten Versicherungen übernehmen nur die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegten Anwaltskosten. Bei individuell vereinbarten höheren Honoraren muss der Versicherte die Differenz üblicherweise selbst tragen.
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Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
Was genau Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt, hängt von den Details ihrer konkreten Police ab. Es kann sowohl vorkommen, dass bestimmte Rechtsgebiete (etwa Familienrecht), bestimmte Fälle (etwa Scheidungsverfahren) oder eine bestimmte Kostenart (etwa Kosten in der zweiten Instanz) nicht inbegriffen sind.
In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung folgende Kosten:
- Erstberatung beim Anwalt
- Anwaltskosten für das gesamte Verfahren
- Gerichtskosten
- Vollstreckungskosten
- Kosten der Gegenseite bei Prozessverlust
- Kosten für (bestimmte) Gutachter und Zeugen
Die Versicherung prüft dabei, ob der Rechtsbereich durch den Vertrag abgedeckt ist, ob die Wartezeit eingehalten wurde und ob der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat.