Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit

Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit

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Für Arbeitnehmer, die unerwartet in eine Situation kommen in der sie einen Arbeitsrechtsschutz benötigen, ist es oft schon zu spät, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Entweder weil eine Wartezeit nötig ist, oder weil die Versicherung nur für Rechtsverletzungen der Zukunft gilt. Glücklicherweise gibt es auch Alternativen.

Rechtsschutz im Arbeitsrecht

Eine Arbeitsrechtsschutz-Versicherung (auch: Berufsrechtsschutz-Versicherung) schützt den Versicherungsnehmer vor den Kosten von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Sie kann (je nach Police) die Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und andere Ausgaben im Zusammenhang mit einem Arbeitsrechtsstreit abdecken und bietet somit finanzielle Absicherung.

Arbeits- oder Berufsrechtsschutzversicherungen setzen in der Regel eine Wartezeit voraus. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss der Versicherung greift, sondern erst nach Ablauf einer bestimmten Frist. Die Wartezeit dient dazu, sicherzustellen, dass keine bereits bekannten oder absehbaren Rechtsstreitigkeiten versichert werden. Sie soll verhindern, dass jemand eine Versicherung abschließt, um dann kurz darauf einen Rechtsstreit einzuleiten. Die Wartezeit beträgt in den meisten Tarifen 3 Monate.

Arbeitsrechtsschutz ohne Wartezeit: 46,3 % der Haushalte haben eine Rechtsschutzversicherung, wer diese neu abschließt, muss oft eine Wartezeit einplanen.
46,3 % aller deutschen Haushalte haben keine Rechtsschutz-Versicherung


Die Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht kann eine wertvolle Absicherung sein, um sich vor den potenziell hohen Kosten von Arbeitsrechtsstreitigkeiten zu schützen. Es ist jedoch wichtig, die Bedingungen und Leistungen der Police sorgfältig zu prüfen, einschließlich der Wartezeit und anderer Ausschlüsse, um ein klares Verständnis davon zu haben, wann der Versicherungsschutz greift und in welchem Umfang.

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Arbeitsrechtsschutz mit Wartezeit

Arbeitsrechtsschutz-Versicherungen haben oft eine Wartezeit, die eingehalten werden muss, bevor der Schutz beginnt. Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließt, muss in der Regel drei bis sechs Monate warten, um die Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen zu können. In der Praxis kann es dann schon zu spät sein, den Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen und sich beispielsweise gegen eine Kündigung zu wehren.

Nachteil der Wartezeit

Wer arbeitsrechtliche Unterstützung benötigt, muss in der Regel zügig handeln. Gerade, wenn es um Kündigungen geht, sind Fristen von nur wenigen Wochen einzuhalten, um die eigenen Rechte und Ansprüche durchzusetzen.

Die Wartezeit sorgt dafür, dass ein Arbeitnehmer zum Beispiel nicht noch „schnell eine Versicherung abschließen kann", wenn sich ein Versicherungsfall (zum Beispiel eine Kündigung) schon abzeichnet. Versicherungen möchten natürlich keine „Zweckabschlüsse", sondern Versicherungsnehmer, die sich wirklich einfach für die Zukunft absichern möchten.

Alternativen zum Arbeitsrechtsschutz (ohne Wartezeit!)

Wenn Sie dringend rechtliche Unterstützung in Arbeitsangelegenheiten benötigen, gibt es zwei Alternativen zum Arbeitsrechtsschutz, die keine Wartezeit haben.

  1. Als Arbeitnehmer können Sie selbst tätig werden und sich an das zuständige Arbeitsgericht wenden (und zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage einreichen).
  2. Eine weitere Möglichkeit ist es, direkt eine Kanzlei wie Hopkins zu konsultieren, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist.

Wir bei Hopkins Rechtsanwälten bieten Ihnen verschiedene Finanzierungsmodelle an, damit Sie Ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche ohne Kostenrisiko durchsetzen können. Wir prüfen zum Beispiel auch immer, ob Sie möglicherweise Anspruch auf „Prozesskostenhilfe” haben, sodass der Staat für Ihren Anwalt zahlt. Schildern Sie uns Ihr Anliegen und Sie erhalten zeitnah ein unverbindliches und transparentes Angebot.

Hopkins bietet Ihnen Hilfe im Arbeitsrecht, wann immer Sie diese benötigen.
Ihre Vorteile, wenn Sie sich für Hopkins entscheiden:

  • Es entfällt jede Wartezeit.
  • Sie gehen keine langfristige Vertragsbindung ein.
  • Es entstehen keine laufenden Kosten. 

Kosten im Arbeitsrecht

In Deutschland sind Anwälte und Anwaltskanzleien in gerichtlichen Verfahren an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden. Dies gibt vor, wie viel ein Anwalt mindestens in Rechnung stellen muss. Im außergerichtlichen Bereich jedoch können Anwälte hingegen auch eine geringere Vergütung verlangen. Dennoch ist es häufig teuer, sich anwaltliche Hilfe zu nehmen. Hier verschaffen Rechtsschutzversicherungen oder auch die staatliche Prozesskostenhilfe Finanzierungsmöglichkeiten. Bei Hopkins gibt es zudem oft die Möglichkeit, das Kostenrisiko an einen Prozessfinanzierer abzutreten, sodass nur im Erfolgsfall gezahlt werden muss.

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