Abtretungserklärung

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Abtretungserklärung?

Die Abtretungserklärung ist ein Vertrag über einen Gläubigerwechsel: Immer dann, wenn Forderungen von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger übertragen werden, spricht man von Abtretung. Die Abtretungserklärung, die auch Zessionsvertrag genannt wird, ist für alle Seiten bindend und sowohl im Verbraucherrecht als auch zwischen juristischen Personen möglich.

Beispiel: Abtretungserklärung

Person A. ist Vermieter von Person B. Person B. schuldet dem Vermieter 900,00 € Miete. Person A. schließt eine Abtretungserklärung mit Person C. und überträgt die Forderung von 900,00 €.

Die Abtretungserklärung im Gesetz

Der Gesetzgeber definiert die Abtretungserklärung in § 398 BGB:

Eine Forderung kann von dem Gläubiger durch Vertrag mit einem anderen auf diesen übertragen werden (Abtretung). Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.

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Voraussetzungen für die Abtretungserklärung

Für die Abtretungserklärung gelten folgende Voraussetzungen:

  • Einigung: Beide Gläubiger müssen sich über die Abtretung einig sein, der Schuldner selbst spielt bei der Abtretungserklärung keine Rolle.
  • Berechtigung: Die Abtretungserklärung kann nur geschlossen werden, wenn der Altgläubiger Inhaber der Forderung oder Forderungen ist.
  • Abtretbarkeit: Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Forderungen abtretbar. Jedoch kann es sein, dass eine Übertragung der Forderung nicht möglich ist, wenn dies im ursprünglichen Vertrag eindeutig ausgeschlossen wurde.
  • Pfändbarkeit: Über unpfändbare Forderungen (wie etwa Versorgungsrenten) kann nach § 400 BGB keine Abtretungserklärung geschlossen werden.

Zukünftige Forderungen

Es ist auch möglich, dass eine Abtretungserklärung über zukünftige (wahrscheinliche) Forderungen geschlossen wird.

Wichtige Begriffe bei der Abtretungserklärung

  • Zession: Abtretung
  • Zedent: Altgläubiger
  • Zessionar: Neugläubiger

Schema Abtretungserklärung
Zession: Zessionar, Abtretungserklärung und Zedent

Bestandteile der Abtretungserklärung

Normalerweise kann die Abtretungserklärung übrigens formfrei erfolgen. Außer bei Abtretungserklärungen über Hypotheken ist die Schriftform nicht erforderlich. Dennoch sollten Abtretungserklärungen immer schriftlich aufgesetzt werden, um im Streitfall nachweisen zu können, wer der Gläubiger ist.

Personen

Es werden die (juristischen) Personen genannt, zwischen denen die Abtretungserklärung geschlossen wird: Zessionar und Zedent.

Gegenstand

Als Gegenstand der Abtretungserklärung wird die Forderung aufgeführt. Außerdem werden der Schuldner, gegen den die Forderung besteht, die Höhe des Anspruchs und die Art des ursprünglichen Vertrags (beispielsweise Kaufvertrag) festgehalten.

Zusicherung

Die Abtretungserklärung sollte einen Paragraphen enthalten, der die Forderungen dem neuen Gläubiger (Zessionar) zusichert.

Nebenrecht

Alle Nebenrechte, so genannte akzessorischen Sicherheiten (zum Beispiel Hypotheken oder Bürgschaften), aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis gehen mit der Abtretung auf den neuen Gläubiger über.

Schlussbestimmung

Zum Schluss wird bestimmt, ob und wie Änderungen am Vertrag möglich sind und ob es weitere Bedingungen gibt. Eine mögliche Bedingung wäre zum Beispiel, dass alle Unterlagen auf den neuen Gläubiger übergehen müssen. Wird eine salvatorische Klausel vereinbart, wird auch diese an dieser Stelle ergänzt.

Unterschrift

Beide Vertragspartner unterschreiben die Abtretungserklärung.

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Rechtliche Folgen der Abtretungserklärung

Mit der Abtretungserklärung wechselt nicht nur der Gläubiger, sondern es werden auch die akzessorischen Sicherungsrechte übertragen. Der ursprüngliche Vertrag zwischen Altgläubiger und Schuldner bleibt trotz Abtretungserklärung bestehen. Das heißt, dass zum Beispiel auch die Möglichkeit zur Anfechtung, zur Kündigung oder zum Rücktritt bei den ursprünglichen Vertragspartnern bleibt.

Abtretungserklärung (Zessionsvertrag) mit Drittschuldner
Abtretungserklärung und Drittschuldner

Beispiel für eine Abtretungserklärung

Person A. ist Vermieter von Person B., Person B. schuldet dem Vermieter 900,00 € Miete. Person A. schließt eine Abtretungserklärung mit Person C. und überträgt die Forderung von 900,00 €.
Der Mietvertrag zwischen Vermieter A. und Mieter B. bleibt von der Abtretungserklärung zwischen A. und C. unberührt. Möchte B. etwa seine Wohnung kündigen, muss er die Kündigung an den Vermieter A. richten.

Beispiel für eine Abtretungserklärung (am Beispiel Mietschulden)
Beispiel: Abtretungserklärung

Abtretungserklärung bei einer Versicherung

Abtretungserklärungen bei Versicherungen kommen häufig ins Spiel, wenn es um die Schadensabwicklung von Verkehrsunfällen geht. Hierbei tritt der Geschädigte seine Forderungen gegenüber der gegnerischen Versicherung an die Autowerkstatt ab. Diese rechnet dann direkt mit dem Versicherer ab, ohne dass die Gegenseite in Vorleistung gehen oder sich mit der Versicherung auseinandersetzen muss.

Factoring

Auch im Rahmen des Online-Shoppings sind Abtretungsvereinbarungen üblich. Wenn Kunden Ihre Rechnung nicht begleichen, treten viele E-Commerce-Händler die entsprechenden Forderungen an eine Factoring-Gesellschaft ab. Als Factoring wird die gewerbliche Abtretung von Forderungen eines Unternehmens an ein Kreditinstitut oder ein Factoring-Unternehmen bezeichnet.

Abtretungserklärung und Jobcenter

Auch Abtretungserklärungen für das Jobcenter sind in der Praxis verbreitet. In der Regel ist es so, dass das Jobcenter die Miete an den Bürgergeld-Empfänger überweist und dieser den Betrag an den Vermieter weiterleitet. Über eine Abtretungserklärung kann nach § 22 Abs. 7 SGB 2 eine direkte Zahlung vom Jobcenter an den Vermieter vereinbart werden.

Abtretungserklärung im Insolvenzverfahren

Eine Abtretungserklärung spielt im Insolvenzverfahren eine wichtige Rolle. Der Insolvenzschuldner tritt damit den pfändbaren Teil seines Einkommens an den Insolvenzverwalter ab.

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