5 Dinge, die Sie beim Gehalt unbedingt beachten sollten

5 Dinge, die Sie beim Gehalt unbedingt beachten sollten

Inhaltsverzeichnis

Ohne Arbeit kein Lohn. Dieser Grundsatz ist im deutschen Arbeitsrecht fest verankert. Von ihm wird nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen abgewichen, wie zum Beispiel im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Urlaub oder im Krankheitsfall. Was sollten Sie bei der Gehaltszahlung unbedingt beachten? Was tun, wenn Ihr Arbeitgeber seiner Pflicht zur Lohnzahlung nicht (rechtzeitig) nachkommt? Wenn Sie diese 5 Dinge beim Gehalt beachten, sind Sie auf der sicheren Seite.

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Wonach richtet sich mein monatliches Gehalt?

Das monatliche Gehalt wird in der Regel im Rahmen der Einstellung verhandelt und im Arbeitsvertrag aus Brutto-Lohn (vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen) festgehalten. Es bestimmt, für welche Arbeitsstunden welche Geldsumme bezahlt wird. In bestimmten Branchen werden zudem Tarifverträge relevant, auf die im Arbeitsvertrag Bezug genommen werden kann. In den Tarifverträgen sind oftmals die Mindesthöhe des Gehalts und Zuschläge für bestimmte Arbeiten oder Arbeiten zu bestimmten Zeiten, beispielsweise am Wochenendzuschläge, Feiertagszuschläge oder Nachtzuschläge, festgelegt. Sollten Sie nicht sicher sein, ob ein Tarifvertrag auf Ihr Gehalt korrekt angewendet wird, sollten Sie sich von einem Anwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht beraten lassen.

Was ist das Brutto-Gehalt?

Als Brutto-Gehalt wird das Gehalt vor Abzug der Lohnsteuer und anderer Abgaben bezeichnet. Das Gehalt abzüglich der Lohnsteuer und der anderen Abgaben ist das Netto-Gehalt. Im Arbeitsvertrag ist in der Regel das Brutto-Gehalt festgehalten, da das Netto-Gehalt von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich hoch sein kann. Neben der Lohnsteuer werden unter anderem Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung abgezogen – Mitglieder der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche und der jüdischen Kultusgemeinde zahlen außerdem noch eine Kirchensteuer. Wer einen Mini-Job hat (also 520,00 € pro Monat oder weniger verdient) muss normalerweise keine Abgaben leisten.

Wie hoch ist der aktuelle Mindestlohn?

Der aktuelle Mindestlohn liegt bei 12,41 € pro Stunde (Stand 2024). In Deutschland haben alle Arbeitgeber diesen gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.

Der Mindestlohn pro Stunde hat sich in den letzten Jahren stufenweise erhöht:

  • seit dem 1. Januar 2021: 9,50 €
  • seit dem 1. Juli 2021: 9,60 €
  • seit dem 1. Januar 2022: 9,82 €
  • seit dem 1. Juli 2022: 10,45 €
  • seit dem 1. Oktober 2022: 12,00 €
  • seit dem 1. Januar 2024: 12,41 €

Somit stieg der Mindestlohn in den letzten Jahren insgesamt um mehrere Prozent. Sollten Sie weniger als den Mindestlohn verdienen, haben Sie einen Anspruch auf Zahlung der Differenz zwischen dem gezahlten Gehalt und dem Mindestlohn gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Mein Arbeitgeber zahlt meinen Lohn nicht (rechtzeitig). Was nun?

Zunächst muss festgestellt werden, wann die Zahlung des Arbeitslohns fällig ist, also wann das Gehalt an den Arbeitnehmer gezahlt werden muss. Oft findet sich diese Regelung bereits im Arbeitsvertrag oder in den weiteren einschlägigen Regelwerken. Zahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht oder nicht rechtzeitig, sollte der Arbeitnehmer ihn zunächst zur Zahlung auffordern und eine angemessene Frist setzen. Sofern dann noch immer nicht gezahlt wird, empfiehlt sich der Gang zu einem Experten, der bei der Durchsetzung der Rechte hilft.

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Welche Dokumente benötige ich?

Sammeln Sie alle arbeitsrelevanten Informationen und Dokumente – so können Sie, beziehungsweise Ihr Rechtsanwalt, am besten einschätzen, in welchem Umfang ausgebliebenes Gehalt einzufordern ist. Zu den relevanten Dokumenten gehören:

  • Arbeitsvertrag (und wenn vorhanden, Änderungsverträge)
  • mindestens die letzten drei Lohnabrechnungen
  • (wenn vorhanden) zusätzliche Vereinbarungen wie einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung

Wo bekomme ich Hilfe bei Problemen mit meinem Gehalt?

Sofern Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht zahlt, können Ihnen die Hopkins Rechtsanwälte bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen. Zunächst wird auf eine außergerichtliche Einigung hingewirkt. Oftmals lässt sich die Angelegenheit durch ein klärendes Gespräch auf Augenhöhe aus der Welt schaffen und es muss keine Lohnklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Sollte der Arbeitgeber Ihren berechtigten Anspruch nicht erfüllen wollen, besteht die Möglichkeit der gerichtlichen Geltendmachung. Über die Erfolgsaussichten dieses Vorgehens klären wir Sie nach einer ausführlichen Prüfung des Sachverhalts gern auf und stehen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Rahmen eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht zur Seite.

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