Mindestlohn 2024 in Deutschland

Mindestlohn 2024 in Deutschland

Inhalt:

Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland ist seit 2015 durch das Mindestlohngesetz geregelt. Aufgrund von wirtschaftlichen Veränderungen passt das Bundesministerium ihn immer wieder an. So lag 2023 der Mindestlohn in Deutschland bei 12,00 €. Die letzte Erhöhung folge zum Jahreswechsel: seit 2024 müssen mindestens 12,41 € Lohn pro Stunde gezahlt werden.

Wie hoch ist der Mindestlohn in Deutschland?

Der Mindestlohn liegt in Deutschland bei 12,41 € pro Stunde (Stand 2024). Für den Arbeitnehmer ist der gesetzliche Mindestlohn immer ein Brutto-Stundenlohn, also der Lohn vor allen Abzügen. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich zum Mindestlohn auch die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Rentenversicherung. Der Mindestlohn lässt sich auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit dem Mindestlohnrechner berechnen.

Sie benötigen rechtliche Hilfe? Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihre Ansprüche.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2023?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt im Jahr 2023 in Deutschland bei 12,00 Euro pro Stunde. Für 2023 ist keine weitere Erhöhung des Mindestlohns vorgesehen.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2024?

Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2024 in Deutschland bei 12,41 € pro Stunde. Das entspricht einem Anstieg um 41 Cent beziehungsweise um 3,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Der neue Mindestlohn gilt ab dem 1. Januar 2024. Für 2025 ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 12,82 € geplant.

Wann steigt der Mindestlohn?

  • 2025 steigt der Mindestlohn auf 12,82 €
  • der Mindestlohn liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 €
  • zum 1. Oktober 2022 stieg der Mindestlohn auf 12,00 € pro Stunde (ein Plus in Höhe von 1,55 €)
  • zum 1. Juli 2022 stieg der Mindestlohn auf 10,45 € pro Stunde (ein Plus in Höhe von 0,63 €)
  • zum 1. Januar 2022 stieg der Mindestlohn auf 9,82 € pro Stunde


Zur Einführung des Mindestlohngesetzes in Deutschland im Jahr 2015 betrug der Mindestlohn 8,50 €. Folgende Grafik zeigt den Anstieg des Stundenlohn-Minimums zwischen den Jahren 2015 und 2024:

Mindestlohn in Deutschland nach Jahr als Infografik
Höhe des Mindestlohn zwischen 2015 und 2025

Gilt der Mindestlohn auch für Minijobs?

Der Mindestlohn in Deutschland gilt auch für Minijobs. Mit der Anhebung des Mindestlohns 2023 auf 12,00 € pro Stunde wurde auch der 450-€-Job angepasst. Der Minijob ist von einem 450-€-Job zu einem 520-€-Job geworden.

Anpassung des Minijobs zum 520-€-Job

Der Gesetzgeber sieht vor, dass im Minijob bis zu zehn Stunden pro Woche gearbeitet werden kann. Die Erhöhung des monatlichen Verdienst-Maximums von 450,00 € auf 520,00 € ergibt sich aus der Berechnung der durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Monat multipliziert mit dem Mindestlohn. Als Durchschnittswert werden pro Monat 43,3 Arbeitsstunden angesetzt. Bei einem Mindestlohn in Höhe von 12,00 € ergibt sich dafür ein monatliches Gehalt von 12,00 € x 43,3 Arbeitsstunden = 519,60 €.

Minijob 2023 Mindestlohn: Berechnung 520-Euro-Job anstatt 450-Euro-Basis (Minijob)
Mindestlohn im Minijob (520-Euro-Job statt 450-Euro-Job) 2023

Gibt es Ausnahmen für den Mindestlohn?

Tatsächlich gibt es mehrere Arbeitnehmergruppen, die keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Das betrifft vor allem Menschen in Ausbildung oder Ehrenämtern.

10 Ausnahmen, für die der Mindestlohn nicht gilt

  1. Praktikanten, 
  • die das Praktikum als (verpflichtenden) Teil des Studiums absolvieren,
  • die das Praktikum zur Studien-Orientierung nutzen und weniger als drei Monate beschäftigt sind,
  • die das Praktikum während des Studium machen. Das Praktikum muss kürzer als drei Monate sein und es darf kein vorheriges Praktikumsverhältnis zwischen Student und Unternehmen geben,
  1. Azubis (Auszubildende) nach dem Berufsbildungsgesetz,
  2. Personen in Ehrenämtern,
  3. Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder einen Freiwilligendienst machen,
  4. Teilnehmer an einer Maßnahme der Arbeitsförderung,
  5. Heimarbeiter, da hier das Heimarbeitsgesetz gilt,
  6. Selbstständige, 
  7. Jugendliche, die keine abgeschlossene Berufsausbildung haben und jünger als 18 Jahre alt sind,
  8. Langzeitarbeitslose (, also Menschen mit einer Arbeitslosigkeit von einem Jahr und länger), die seit weniger als sechs Monaten wieder arbeiten.
  9. Behinderte Menschen, die eine Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) haben.


Was tun, wenn der Arbeitgeber den neuen Mindestlohn nicht zahlt?

Als Arbeitnehmer sollte man sich bei jedem Job um das Gehalt Gedanken machen. Auch bei gesetzlichen Erhöhungen des minimalen Lohns, ist es ratsam, zu prüfen, ob der Arbeitgeber die Mindestlohn-Vorgaben befolgt.

Diese 3 Schritte können Hilfe bieten, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt

  1. Informationen bei der Mindestlohn-Hotline einholen oder einen Termin bei einem Rechtsanwalt buchen
  2. Beratung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen
  3. Gegebenenfalls (mit Hilfe des Anwalts) Klage beim Arbeitsgericht einreichen und den Mindestlohn einfordern


Ihr Arbeitgeber zahlt weniger als den Mindestlohn? Schildern Sie uns Ihren Fall und finden Sie heraus, ob und wie wir Ihnen helfen können.

Welches Gesetz regelt den Mindestlohn?

Das Mindestlohngesetz, auch MiLoG, regelt den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Die Mindestlohnkommission überprüft den Mindestlohn regelmäßig und passt ihn gegebenenfalls an, beziehungsweise gibt eine Empfehlung zur Anpassung. Eine Ausnahme bildete die Erhöhung des Mindestlohn im Oktober 2022 auf 12,00 €, diese erfolgte durch eine gesetzliche Änderung.

Gibt es für bestimmte Berufe einen höheren Mindestlohn?

Nicht in allen Berufen ist der Mindestlohn gleich, einige Branchen haben abweichende Löhne. Diese werden branchenbezogene Mindestlöhne genannt.

Diese branchenbezogenen Mindestlöhne sind generell immer höher als der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland. Die branchenbezogenen Mindestlöhne werden durch das Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz geregelt.

Alle Arbeitgeber, die in den Geltungsbereich fallen, müssen ihren Beschäftigten den jeweiligen branchenbezogenen Mindestlohn bezahlen. Das gilt auch, wenn der Arbeitgeber im Ausland sitzt und der Arbeitnehmer in Deutschland tätig ist.

Was unterscheidet Mindestlohn und Tariflohn?

Mindestlohn und Tariflohn sind nicht das Gleiche – der Tariflohn ist nur eine bestimmte Art des Mindestlohns. Tariflöhne gelten immer nur für eine bestimmte Branche oder einzelne Unternehmen. Der Mindestlohn hingegen ist allgemein gültig. Deshalb darf der Tariflohn auch nicht unter dem Mindestlohn liegen. Allerdings ist es möglich, dass der Mindestlohn unter dem Tariflohn liegt. Ein weiterer Unterschied zwischen Mindestlohn und Tariflohn ist, dass der Tariflohn sich auf einen Tarifvertrag stützt, der Mindestlohn auf das Mindestlohngesetz.

Gilt der Mindestlohn auch für ausländische Arbeitskräfte?

Arbeitnehmer aus dem Ausland müssen ebenfalls den gesetzlichen Mindestlohn erhalten. Und zwar immer dann, wenn der Arbeitnehmer in Deutschland tätig ist. Unabhängig davon, wo das Unternehmen, beziehungsweise der Arbeitgeber, aus dem Ausland ist und nicht in Deutschland sitzt. Das gilt auch für so genannte “Saisonkräfte” wie Spargelstecher oder Erntehelfer.

4 Fakten zum Mindestlohn, die Sie kennen sollten

  1. Die Zollverwaltung in Deutschland kontrolliert, dass der Mindestlohn eingehalten wird.
  2. Die FKS (Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung) prüft regelmäßig, ob der Mindestlohn vom Arbeitgeber eingehalten wird.
  3. Wenn ein Arbeitgeber gegen das Mindestlohn-Gesetz verstößt, also zum Beispiel seinen Angestellten weniger als den Mindestlohn auszahlt, muss der Arbeitgeber mit Sanktionen bis zu 500.000,00 € rechnen und darf keine öffentlichen Aufträge mehr vergeben.
  4. Anders als sonstige finanzielle Ansprüche unterliegt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung des Mindestlohns nicht den arbeitsvertraglichen Ausschluss- und Verfallfristen (häufig nur drei Monate). Die Zahlung des Mindestlohns kann daher innerhalb der üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren geltend gemacht werden.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt? ➤ Hier geht's zum 5-Schritte-Plan

Mehr zum Thema

Lohn & Gehalt