Anspruch auf Gehalt bei Kündigung
Nach einer Kündigung haben Sie als Arbeitnehmer weiterhin Anspruch auf Ihr Gehalt. Der Lohn muss bis zum tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnis pünktlich und in vereinbarter Höhe an den gekündigten Arbeitnehmer gezahlt werden. Der Lohnanspruch gilt bis zum Ende der Kündigungsfrist, unabhängig davon, ob die Kündigung ordentlich oder außerordentlich erfolgte.
Auch bei einer Eigenkündigung kann der Lohn nicht einfach einbehalten werden: Erst, wenn das Arbeitsverhältnis tatsächlich endet, ist der Arbeitgeber nicht mehr zur Lohnzahlung verpflichtet!
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Gehaltsfortzahlung und Abgeltung von Urlaubsansprüchen
Bei einer ordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Gehaltsfortzahlung wie vor der Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses. Außerdem müssen Urlaubsansprüche und eventuelle Mehrarbeitsstunden finanziell abgegolten werden. Der Resturlaub wird gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt.
§ 7 Abs. 4 BUrlG: Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.
Lohnansprüche bei unberechtigter Kündigung und Kündigungsschutzklage
Hat der Arbeitgeber wegen einer Kündigung kein Gehalt mehr gezahlt und diese Kündigung stellt sich als unberechtigt heraus, gerät er in Annahmeverzug. Denn für den fälschlicherweise gekündigten Angestellten besteht weiterhin ein Anspruch auf Lohn, auch wenn er während dieser Zeit nicht gearbeitet hat. Auch bei einer unwirksamen Kündigung im Rahmen einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage kann ein Verzugslohn gefordert werden.
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Was kann ich tun, wenn der Arbeitgeber nach Kündigung nicht zahlt?
Wenn der Chef Ihren Lohn nicht zahlt, haben Sie mehrere Möglichkeiten, um an Ihr ausstehendes Gehalt zu kommen.
1) Außergerichtliche Mahnung
Mahnen Sie den Arbeitgeber zunächst außergerichtlich ab. Um später einen Nachweis zu haben, sollte die außergerichtliche Mahnung schriftlich erfolgen und per E-Mail, persönlich mit Zeugen oder postalisch als Einschreiben versandt werden.
2) Anwaltliches Schreiben
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Dieser kann mit einem anwaltlichen Schreiben wirkungsvoll Druck ausüben und steht Ihnen auch bei weiteren rechtlichen Schritten zur Seite.
3) Lohnklage
Reichen Sie beim zuständigen Arbeitsgericht eine Lohnklage ein, wenn Ihr Arbeitgeber weiterhin nach der Kündigung nicht zahlt. Achten Sie bei der Klage unbedingt darauf, alle Fristen und formellen Anforderungen einzuhalten, oder lassen Sie die Klageeinreichung von einem erfahrenen Rechtsanwalt übernehmen.
Vorsicht bei Aufhebungsverträgen und Ausgleichsquittungen
Arbeitnehmer sollten vorsichtig sein, wenn ihnen ein Aufhebungsvertrag oder eine Ausgleichsquittung vorgelegt wird. Mit solchen Vereinbarungen könnten Lohnansprüche und weitere rechtliche Ansprüche (wie etwa Abfindungen) ausgeschlossen werden. Eine genaue Prüfung (gegebenenfalls durch einen fachkundigen Rechtsanwalt) ist daher ratsam.
Wichtige Hinweise für die Gehaltsansprüche
Ausschlussfrist
In Tarif- oder Arbeitsverträgen können Ausschlussfristen festgelegt sein, die dazu führen, dass Ansprüche automatisch verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden.
Verjährungsfrist
Die regelmäßige Verjährungsfrist für Gehaltsansprüche beträgt üblicherweise 3 Jahre, beginnend am Jahresende nach Entstehung des Anspruchs, und gilt nur, wenn es keine Ausschlussfrist im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt. Zusätzlich zum Gehalt können Verzugszinsen ab dem Fälligkeitstag verlangt werden. Die Höhe der Verzugszinsen liegt aktuell bei 8,62 %, entsprechend § 288 BGB bei 5 % über dem Basiszinssatz.
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