Erbauseinandersetzung: Die Erbengemeinschaft auflösen

Erbauseinandersetzung: Die Erbengemeinschaft auflösen

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Erbauseinandersetzung?

Eine Erbauseinandersetzung bezeichnet den Prozess der Aufteilung des Nachlasses, wenn ein Verstorbener mehrere Erben hinterlässt. Ziel ist es, den Nachlass gerecht unter den Erben zu verteilen und die Erbengemeinschaft aufzulösen. Dieser Vorgang ist abgeschlossen, sobald das gesamte Erbe verteilt wurde.

Die Art der Erbauseinandersetzung hängt davon ab, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat oder nicht. Man unterscheidet daher zwischen der Erbauseinandersetzung mit Testament und der Erbauseinandersetzung ohne Testament.

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a.) Erbauseinandersetzung mit Testament

Hat der Verstorbene ein Testament hinterlassen, wird der Nachlass gemäß den Anweisungen im Testament verteilt. Die Erben können jedoch eine abweichende Aufteilung vereinbaren, sofern alle Beteiligten zustimmen. Gibt das Testament lediglich die Miterben und deren jeweilige Erbquoten an, können die Erben die konkrete Verteilung und den Übergang des Nachlasses durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag regeln.

b.) Erbauseinandersetzung ohne Testament

Liegt kein Testament vor, erfolgt die Nachlassverteilung gemäß den gesetzlichen Erbregelungen. Dieser Prozess kann jedoch komplizierter sein, da die Ermittlung aller Erben mitunter schwierig ist. Zudem können Streitigkeiten unter den Erben entstehen, die den Ablauf der Erbauseinandersetzung verzögern und die Einigung erschweren.

Streit bei der Erbauseinandersetzung

Kommt es unter den Miterben zu keiner Einigung, was leider recht häufig der Fall ist, kann das Nachlassgericht auf Antrag eines Miterben die Teilung vermitteln. Falls es auch hierbei nicht zu einer Einigung kommt, bleibt nur noch der Prozessweg offen.

Miterben haben die Möglichkeit einen Teilungsplan aufzustellen und die anderen Erben auf Durchführung der Teilung verklagen. Derartige Verfahren und Erbstreitigkeiten sind  oft langwierig und können sich über Jahre hinziehen. Ein klar formuliertes und rechtlich einwandfreies Testament kann die Erben vor kostenintensiven und langwierigen Streitigkeiten bewahren.

Erbauseinandersetzung
Erbauseinandersetzung


Kosten der Erbauseinandersetzung

Die Kosten einer Erbauseinandersetzung variieren stark und hängen vom Verlauf des Prozesses ab. Einvernehmliche Regelungen unter den Erben verursachen in der Regel nur geringe Kosten. Muss jedoch ein Anwalt, ein Mediator oder ein Gericht eingeschaltet werden, steigen die Kosten erheblich.

Wer trägt die Kosten der Erbauseinandersetzung?

Die Kosten der Erbauseinandersetzung werden üblicherweise aus der Erbmasse gedeckt. Sie werden als Passiva im Nachlassverzeichnis aufgeführt und reduzieren somit den Nettowert des Nachlasses, der den Erben verbleibt.

Steuerliche Aspekte der Auseinandersetzung

Aus steuerlicher Sicht können Erbauseinandersetzungen bedeutende einkommensteuerrechtliche Konsequenzen haben. Dies gilt insbesondere bei der Vererbung von Unternehmen oder Unternehmensanteilen. In solchen Fällen können die Auseinandersetzungsverträge sehr komplex werden, weshalb eine sorgfältige steuerliche und rechtliche Beratung ratsam ist.

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Erbauseinandersetzungsvertrag

Der Erbauseinandersetzungsvertrag markiert den Abschluss der Erbauseinandersetzung. Obwohl es keine festen Formvorgaben gibt, empfiehlt es sich, den Vertrag schriftlich festzuhalten. Sobald der Erbauseinandersetzungsvertrag wirksam geschlossen wurde, von allen Miterben anerkannt und der Nachlass verteilt wurde, ist die Erbengemeinschaft aufgelöst.

In der Regel ist der Abschluss des Vertrags ohne Notar möglich. Falls zum Nachlass eine Immobilie oder eine im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gehört, ist eine notarielle Beurkundung des Auseinandersetzungsvertrages erforderlich.

Was steht im Erbauseinandersetzungsvertrag?

Der Erbauseinandersetzungsvertrag beinhaltet 

  • den Namen des Erblassers,
  • den Namen der Erben, 
  • den jeweiligen Erbteil der Erben (beispielsweise ¼ Erbteil),
  • das Nachlassverzeichnis mit Schulden und Vermögen,
  • die Auseinandersetzungsvereinbarung (so spezifisch und eindeutig wie möglich formuliert, welcher Erbe, welchen Teil des Nachlass, wann erhält und unter welchen Bedingungen),
  • das Datum der Übergabe und das Datum der Verrechnung,
  • die Verzichtserklärung über weitere Forderungen,
  • die Vollmacht (beispielsweise für die Auflösung eines Bankkontos),
  • sowie Ort, Datum und Unterschrift der Erben.

Wie lange dauert die Erbauseinandersetzung?

Die Dauer einer Erbauseinandersetzung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wenn die Erben sich einig sind, kann die Erbauseinandersetzung schnell abgeschlossen werden. Wenn jedoch ein Gericht eingeschaltet werden muss, kann die Erbauseinandersetzung mehrere Monate oder sogar Jahre dauern.

Anwalt für Erbauseinandersetzung

Wenn Sie vor einer Erbauseinandersetzung stehen, kann ein Anwalt für Erbrecht Ihnen helfen, eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden. Er kann Sie bei der Erstellung eines Testaments und der Planung Ihres Nachlasses unterstützen und Sie über Ihre Rechte und Pflichten informieren. In einer Erbstreitigkeit kann er vermitteln und eine außergerichtliche Einigung erzielen, um teure Gerichtsverhandlungen zu vermeiden. Ein Anwalt kann auch in komplexen Fällen wie internationalen Erbfällen oder Streitigkeiten um große Vermögen helfen. Kurz gesagt: Ein Anwalt ist ein unverzichtbarer Partner in allen Fragen rund um das Erbrecht.

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