Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine vorher bestimmte Person Entscheidungen in Ihrem Namen treffen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Zum Beispiel bei plötzlicher Krankheit, durch einen Unfall oder im Alter. Die bevollmächtigte Person kann entweder Entscheidungen in allen Ihren Lebensbereichen treffen oder nur in bestimmten Bereichen, wie zum Beispiel Gesundheit, Vermögensverwaltung oder Wohnangelegenheiten.
Es gibt vorgefertigte Formulare, beispielsweise als PDF vom Bundesministerium der Justiz, die man nur noch ankreuzen oder unterschreiben muss. Hierdurch werden allerdings individuelle Fragestellungen, besondere familiäre Konstellationen oder Kombinationen mit anderen Vollmachten unter Umständen nicht berücksichtigt.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann jede vertrauenswürdige Person bevollmächtigt werden. Sehr häufig werden Familienmitglieder benannt, aber auch an enge Freunde oder professionelle Betreuer kann die Vorsorgevollmacht erteilt werden.
Auch mehrere Bevollmächtigte sind möglich: Entweder mit jeweils verschiedenen Verantwortungsbereichen oder als gegenseitige Kontrollinstanz, verantwortlich für den gesamten Umfang der Vorsorgevollmacht. Auch eine Ersatz-Bevollmächtigung ist denkbar. Diese tritt ein, wenn der Hauptbevollmächtigte ausfällt.
Es ist wichtig, dass diese Person in der Lage ist, alle Interessen und Wünsche zu vertreten und zu respektieren. Daher sollte mit der Vorsorgevollmacht nur eine absolute Vertrauensperson betraut werden.
Meist wird eine Vorsorgevollmacht in der Befürchtung getroffen, ein fremder Dritter könnte als Betreuer bestellt werden. Dies ist aber keine gängige Praxis, da das Betreuungsgericht gesetzlich verpflichtet ist, bei der Betreuerauswahl den Ehegatten und die Verwandten ersten Grades vorrangig zu berücksichtigen (§ 1816 BGB).
Eine notarielle Vorsorgevollmacht hat mehrere Vorteile:
Eine Vorsorgevollmacht verhindert nicht zwangsläufig eine Betreuung. Es hängt davon ab, wie die Vollmacht formuliert ist und ob sie bestimmte Aufgabenbereiche und Entscheidungen abdeckt. In vielen Fällen kann eine gut ausgearbeitete Vorsorgevollmacht jedoch dazu beitragen, eine Betreuung zu vermeiden.
Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung schließen sich nicht aus, sondern ergänzen sich im Idealfall: