Eine neue Arbeitsstelle schließt den Erhalt einer Abfindung nicht automatisch aus. Es kann aber sein, dass sich der neue Job ungünstig auf Ihre Verhandlungsposition auswirkt. Daher ist es wichtig, strategisch vorzugehen und sich rechtlich beraten zu lassen, um sich die Chancen auf eine Abfindung nicht entgehen zu lassen. Auch wenn es grundsätzlich möglich ist, eine Abfindung trotz neuem Job zu erhalten, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:
Wenn Sie gekündigt werden, haben Sie keinen allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn die Umstände nahelegen, dass eine Kündigung unrechtmäßig ist, lassen sich Arbeitgeber oft davon überzeugen, eine Abfindung zu zahlen, um ein Kündigungsschutzverfahren zu vermeiden. Da der Großteil der Angestellten einen Kündigungsschutz genießt, sind Abfindungszahlungen in der Praxis aber sehr verbreitet. Auf jeden Fall sollten Sie Ihren Anspruch auf eine Abfindung und die Höhe einer möglichen Abfindung prüfen, sobald Sie eine Kündigung erhalten.
Bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag oder einen gerichtlichen Vergleich im Rahmen der Kündigungsklage sollten Sie den neuen Job eher nicht erwähnen. Der Arbeitgeber kann dann argumentieren, dass der finanzielle Ausgleich geringer ausfallen sollte, da Sie bereits eine neue Einkommensquelle haben.
Auch wenn das Rechtsschutzbedürfnis für die Kündigungsschutzklage nicht durch einen neuen Job entfällt, kann die Verhandlungsposition geschwächt werden, wenn auf Wiedereinstellung geklagt wird und Sie bereits in einer neuen Anstellung sind.
In vielen Fällen enden Kündigungsschutzprozesse mit einem Vergleich, bei dem das alte Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung aufgehoben wird. Sollte das Arbeitsgericht die Kündigung als unwirksam erklären und eine Weiterbeschäftigung als zumutbar ansehen, kann es zu dem Dilemma kommen, dass Sie zwei Arbeitsverhältnisse haben.
Die bloße Annahme einer neuen Arbeitsstelle führt in der Regel nicht automatisch zu einer Rückzahlungspflicht der Abfindung. Die Abfindung ist in der Regel eine Entschädigung für den Verlust des alten Arbeitsplatzes und nicht an die Bedingung geknüpft, dass Sie keinen neuen Job annehmen.
Eine Pflicht zur Rückzahlung der Abfindung besteht nur dann, wenn dies ausdrücklich im Abfindungsvertrag oder in einer Vereinbarung festgelegt wurde. Lesen Sie daher die Bedingungen der Abfindungsvereinbarung genau oder lassen diese durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Gleichzeitig sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses um eine neue Anstellung zu bemühen. Eine neue Stelle während der Klage ist daher nicht unüblich. Wenn Sie keine Anschlussbeschäftigung haben, kann es auch sein, dass die Agentur für Arbeit die Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.
Es ist ratsam, die neue Arbeitsstelle gegenüber Ihrem alten Arbeitgeber nicht zu erwähnen, solange Verhandlungen über eine mögliche Abfindung laufen. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten, um Ihre Chancen auf eine Abfindung zu maximieren und mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden.