Erhält man immer eine Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit?
Arbeitnehmer, die 10 Jahre oder länger bei einem Arbeitgeber tätig sind, haben oft eine besondere Verhandlungsposition in Bezug auf Abfindungen. Dennoch besteht nicht automatisch ein Anspruch auf Abfindung, wenn es nach langer Betriebszugehörigkeit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt. Entscheidend für den Erhalt einer Abfindung sind die Verhandlungsstärke gegenüber dem Arbeitgeber, der Kündigungsgrund und der persönliche Kündigungsschutz.
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Abfindung bei Aufhebungsvertrag nach 10 Jahren
Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. In diesem Vertrag werden in der Regel auch individuelle Regelungen zur Abfindung getroffen. Die Abfindung ist eine Art Entschädigung dafür, dass der Angestellte mit dem Aufhebungsvertrag auf seinen gesetzlichen Kündigungsschutz (und eine mögliche Kündigungsschutzklage) verzichtet.
Abfindung durch gerichtlichen Vergleich
Häufig führen Kündigungsschutzklagen zu einem gerichtlichen Vergleich, der eine Abfindung beinhaltet. In einem solchen Fall einigen sich die Parteien vor Gericht auf eine Abfindungssumme, um den Rechtsstreit beizulegen.
Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen (§ 1a KSchG)
In einigen Fällen verzichten Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage und erhalten im Gegenzug eine Abfindung, wenn eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird.
§ 1a KSchG: Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.
Rechtlicher Schutz bei Kündigung
Kündigungsschutzgesetz
Das Kündigungsschutzgesetz bietet einen gewissen Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen. Arbeitnehmer sollten sich darüber informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einholen.
Besonderer Kündigungsschutz für Schwangere und Schwerbehinderte
Schwangere und schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ist in diesen Fällen nur unter strengen Voraussetzungen möglich und benötigt die Zustimmung der zuständigen Behörde.
Wie hoch ist die Abfindung nach 10 Jahren im Betrieb?
Die Höhe der Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit wird bei einer betriebsbedingten Kündigung durch das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt. Gemäß § 1a Abs. 2 KSchG beträgt die Abfindung einen halben Monatsverdienst für jedes Jahr, in dem das Arbeitsverhältnis besteht. Demzufolge haben Arbeitnehmer nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit Anspruch auf eine Abfindung in Höhe von 5 Monatsgehältern.
- Dementsprechend würde es bei einem Monatslohn von 2.000 Euro brutto nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit 10.000 Euro Abfindung geben.
- Bei einem Gehalt von 3.500 Euro brutto würde die Abfindung nach 10 Jahren bei 17.500 Euro liegen.
- Liegt das Brutto-Gehalt bei 5.000 Euro, liegt die Abfindung nach 10 Jahren bei 25.000 Euro liegen.
- Die Abfindungshöhe beträgt 32.500 Euro nach 10 Jahren, wenn das monatliche Gehalt 6.500 Euro brutto beträgt.
Beachten Sie, dass diese Regelung nur gilt, wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer darauf hinweist, dass er die Abfindung beanspruchen kann, wenn er die dreiwöchige Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage verstreichen lässt.
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Bei allen anderen Kündigungsgründen besteht zwar kein Abfindungsanspruch, dennoch kann oft eine Abfindung verhandelt werden. Bei einer zehnjährigen Betriebszugehörigkeit kann als Orientierung die Abfindungshöhe von 5 Monatslöhnen genutzt werden. Die schlussendliche Abfindung kann aber sowohl höher als auch niedriger ausfallen.
Gekündigte Arbeiten sollten beachten, dass die Höhe der Abfindung oft von der einvernehmlichen Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber abhängig ist. Daher ist es ratsam, sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Abfindung zu erzielen.
Wann gibt es keine Abfindung?
Es gibt auch nach zehn Jahren oder länger im Betrieb oft keine Abfindung in folgenden Situationen:
- Es gibt keine Abfindung, wenn kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unterliegt, etwa bei Betrieben mit weniger als zehn Vollzeitmitarbeitern.
- Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine Abfindung selten. Kann jedoch nachgewiesen werden, dass eine mildere Sanktion als eine Kündigung angemessen gewesen wäre (beispielsweise eine Abmahnung), kann auch dann eine Abfindung verhandelt werden.
- Wenn der gekündigte Arbeitnehmer innerhalb der 3-wöchigen Frist keine Kündigungsschutzklage erhebt, verliert er die Möglichkeit, gegen die Kündigung vorzugehen und gleichzeitig eine Abfindung zu erhalten.
Neben den genannten Situationen kann es weitere Umstände geben, unter denen keine Abfindung gezahlt wird. Am besten lassen Sie die Kündigung von einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht prüfen.
Muss die Abfindung versteuert werden?
Abfindungen müssen grundsätzlich versteuert werden, da sie als Einkommen gelten. Sie sind jedoch von Sozialabgaben wie Beiträgen zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Eine Möglichkeit, die Steuerlast auf die Abfindung zu reduzieren, ist die Anwendung der sogenannten Fünftelregelung. Diese Regelung verteilt den steuerlichen Effekt der Abfindung gewissermaßen auf fünf Jahre.