Unterhaltstitel

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Unterhaltstitel?

Ein Unterhaltstitel ist ein rechtsverbindliches Dokument über einen Unterhaltsanspruch. Er sichert dem Unterhaltsempfänger den regelmäßigen Unterhalt zu und verpflichtet den Unterhaltspflichtigen dazu, den Unterhalt in der vereinbarten Höhe fristgerecht zu zahlen. Als Vollstreckungstitel ermöglicht der Unterhaltstitel es der Person mit Unterhaltsanspruch, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, sollte der Schuldner den Unterhalt nicht zahlen.

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Was unterscheidet den Unterhaltstitel von der freiwilligen Unterhaltszahlung?

Der Unterhaltstitel ist deutlich rechtsverbindlicher als eine unverbindliche Unterhaltszahlung. Auch freiwillige Unterhaltszahlungen können über einen Unterhaltstitel rechtssicher festgehalten werden. Sollte der Unterhaltspflichtige nicht zahlen, kann nur mit einem gültigen Unterhaltstitel die Unterhaltszahlung per Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden. Gerade bei streitigen Unterhaltsansprüchen ist ein Unterhaltstitel also sinnvoll. 

Unterhaltstitel beantragen

Wie und wo der Unterhaltstitel beantragt werden muss, richtet sich nach der Art des Unterhalts und danach, ob ein Gerichtsverfahren nötig ist.

Unterhaltstitel ohne Gerichtsverfahren beantragen

  • Ehegattenunterhalt: Der Unterhaltstitel kann Teil einer Scheidungsfolgenvereinbarung sein.
  • Kindesunterhalt: Das Jugendamt stellt eine Urkunde mit dem Unterhaltstitel aus.
  • Betreuungsunterhalt: Jugendämter können auch den freiwilligen Unterhalt zur Betreuung beurkunden.
  • Notarielles Schuldanerkenntnis: Beim Notar kann sich die unterhaltspflichtige Person eine beglaubigte Urkunde über die Anerkennung der Unterhaltspflichten ausstellen lassen.
  • Damit ein außergerichtlicher Vergleich über den Unterhalt rechtswirksam ist, muss dieser von einem Gericht bestätigt werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn im Rahmen einer Scheidung eine Unterhaltszahlung vereinbart wird.

Unterhaltstitel mit Gerichtsverfahren beantragen

Zahlt der Unterhaltspflichtige nicht und es ist keine außergerichtliche Einigung möglich, kann der Unterhalt eingeklagt werden. Dann wird der Unterhaltstitel vom Familiengericht durchgesetzt.

  • Gerichtlich protokollierter Vergleich: Dieser wird ausgestellt, wenn es im Rahmen einer Unterhaltsklage zu einer Einigung kommt. Das Protokoll dient in diesem Fall als Unterhaltstitel.
  • Gerichtlicher Beschluss: Die verbindliche Entscheidung des Gerichts in einer Unterhaltsklage dient als Unterhaltstitel.
  • Kindesunterhalt: Für die Durchsetzung von Kindesunterhalt ist ein vereinfachtes Verfahren möglich, mit dem der Unterhaltstitel zügig und kostengünstig erwirkt werden kann. Der entsprechende Antrag kann ohne Anwalt beim Amtsgericht-Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gestellt werden. Das vereinfachte Verfahren ist nur möglich, wenn kein Unterhaltsverfahren läuft und die Unterhaltsforderung das 1,2-fache des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle nicht überschreitet.

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Wie lange dauert es, einen Unterhaltstitel zu bekommen?

Die Dauer zwischen Antrag auf einen Unterhaltstitel und dessen Ausstellung liegt bei mehreren Wochen bis zu mehreren Monaten. Entscheidend sind dabei die Kooperationsbereitschaft der Beteiligten, die Auslastung der Behörde, die Art des Unterhalts und das gewählte Verfahren. So dauert die Beurkundung durch das Jugendamt bei einer außergerichtlichen Einigung über den Kindesunterhalt nur wenige Wochen, während sich gerichtliche Unterhaltsverfahren mit strittigen Ansprüchen sogar mehrere Monate in die Länge ziehen können. 

Wie sieht ein Unterhaltstitel aus?

In den meisten Fällen ist der Unterhaltstitel eine formelle Urkunde aus Papier mit detaillierten Angaben zu den Beteiligten, dem Unterhaltsbetrag und den Zahlungspflichten. Außerdem enthält der Unterhaltstitel den Stempel und die Unterschrift der ausstellenden Person und/oder Behörde.

Voraussetzungen für einen Unterhaltstitel

Der Unterhaltstitel kann vom Gericht nur vollstreckt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Es muss ein Anspruch auf Unterhalt bestehen.
  2. Der Unterhalt wird nicht freiwillig gezahlt. 
  3. Der Schuldner muss in der Lage sein, Unterhalt zu zahlen. 
Unterhaltstitel
Wann vollstreckt das Gericht einen Unterhaltstitel?

Wie lange gilt ein Unterhaltstitel?

In der Regel haben Unterhaltstitel eine bestimmte Laufzeit und sind nicht unbegrenzt gültig. In der Regel endet der Titel mit dem Ende der Unterhaltsverpflichtung, also zum Beispiel bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Kindes oder bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung. 

Statischer und dynamischer Unterhaltstitel

Statischer Unterhaltstitel: Dieser legt einen festen Betrag fest, der regelmäßig gezahlt werden muss. Änderungen sind nur durch eine offizielle Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung möglich.

Dynamischer Unterhaltstitel: Hier wird der Unterhaltsbetrag an bestimmte Bedingungen gekoppelt, wie z. B. Einkommensveränderungen des Unterhaltspflichtigen und/oder das Erreichen einer neuen Altersstufe des Kindes gemäß der Düsseldorfer Tabelle

Änderung von Unterhaltstiteln

Der Unterhaltstitel kann abgeändert werden, etwa wenn das Einkommen des Unterhaltspflichtigen steigt. In der Regel muss die Änderung des Unterhaltstitels vor Gericht beantragt werden und bedarf einer Zustimmung beider Parteien oder eines gerichtlichen Urteils.

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Kosten eines Unterhaltstitels

Zunächst entstehen bei der Beantragung des Titels Gerichtskosten, welche vom Gläubiger vorzustrecken sind. Diese können je nach Streitwert des Verfahrens und Anzahl der Termine variieren und sollten im Vorfeld abgeklärt werden. Kostengünstiger ist unter Umständen das Bestreben nach einem einvernehmlichen Unterhaltstitel durch eine Schlichtung/Mediation mit Kostenteilung für beide Parteien, Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige. Für beide Seiten entstehen in einer streitigen Auseinandersetzung ansonsten weitere Kosten, wenn sie einen Anwalt in Anspruch nehmen. 

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