Was ist die Düsseldorfer Tabelle?
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine bundesweit anerkannte Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts. Die Tabelle heißt "Düsseldorfer Tabelle", da sie 1962 vom Oberlandesgericht Düsseldorf eingeführt wurde. Bis heute werden die aktualisierten neuen Tabelle vom Oberlandesgericht Düsseldorf (veröffentlicht).
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Die Düsseldorfer Tabellen dienen allen deutschen Familiengerichten als Richtschnur für Entscheidungen über Unterhaltszahlungen. Die Tabellen geben eine Orientierung über die Höhe des Unterhalts, den ein unterhaltspflichtiger Elternteil für ein Kind zahlen muss, das nicht in seinem Haushalt lebt. Die Beträge sind gestaffelt nach dem unterhaltsrelevanten Netto-Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes.
Düsseldorfer Tabelle 2025
Die Düsseldorfer Tabelle 2025 mit aktualisierten Werten wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf bereits im Dezember des Vorjahres veröffentlicht. Gültig sind die Unterhaltsbeträge ab dem 1. Januar 2025: bis dahin gelten die Werte aus der Düsseldorfer Tabelle 2024. Im Vergleich zu 2024 ist der Kindesunterhalt (je Kind) um 2 Euro bis 8 Euro monatlich gestiegen.
Düsseldorfer Tabelle 2024
Bestandteile der Düsseldorfer Tabelle
Hier sind die grundlegenden Bestandteile der Düsseldorfer Tabelle:
¹Einkommen
Als Grundlage zur Berechnung dient das monatliche Netto-Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils.
²Altersstufe des Kindes
Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt das Alter des Kindes. Übersteigt ein Kind mit dem Geburtstag eine Altersstufe, steigt der Unterhaltsbetrag.
³Prozentsatz
Der Prozentsatz in der Düsseldorfer Tabelle bestimmt, wie viel Prozent des Nettoeinkommens des Unterhaltspflichtigen als Kindesunterhalt gezahlt werden muss. Vom Prozentwert ausgehend wird der konkreten Zahlbetrag berechnet.
Zahlbetrag
Der Zahlbetrag beziffert den Unterhalt, der dem Kind beziehungsweise dem Elternteil, bei dem es wohnt, zusteht. Je nachdem, welcher Elternteil das Elterngeld von der Kindergeldstelle erhält, wird vom Zahlbetrag noch anteilig das Kindergeld abgezogen.
⁴Bedarfskontrollbetrag
Über den Bedarfskontrollbetrag wird sichergestellt, dass der Unterhaltspflichtige selbst über genügend finanzielle Mittel verfügt, um seinen eigenen Lebensbedarf zu decken. Wird der Bedarfskontrollbetrag (ganz rechts) in der Tabelle unterschritten, erfolgt eine Einordnung in die nächstniedrigere Einkommensgruppe (ganz links).
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Wie wird das Kindergeld auf die Düsseldorfer Tabelle angerechnet?
Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergelds vom Unterhaltsbetrag abgezogen. Hintergrund ist, dass das Kindergeld zwar beiden Elternteilen je zur Hälfte zusteht, aber in der Regel in voller Höhe an den Elternteil ausgezahlt wird, bei dem das Kind wohnt. Nach Abzug des hälftigen Kindergelds ergibt sich der tatsächliche Unterhaltsbeitrag, der zu zahlen ist. Aktuell werden also 125,00 € abgezogen, da das monatliche Kindergeld 250,00 € pro Kind beträgt.
Beispiel-Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle
Beispiel für die Berechnung des Kindesunterhalts anhand der Düsseldorfer Tabelle:
Angenommen, der unterhaltspflichtige Elternteil hat ein 11-jähriges Kind und bekommt ein monatliches Nettoeinkommen von 3.200,00 €.
1. Schritt: Einkommensstufe bestimmen
In der ersten Spalte von rechts "Einkommen" kann die Einkommensstufe der (bar-)unterhaltspflichtigen Person abgelesen werden. Hierbei ist das Nettoeinkommen, also das Einkommen nach allen Abzügen, entscheidend. Im Beispielfall liegt das -Einkommen von 3.200,00 € in der Stufe "3.901-3.300 €" - also in der fünften Zeile.
2. Schritt: Altersstufe bestimmen
Die Altersstufe finden sich in der zweiten bis fünften Spalte der Tabelle. Dem Beispiel entsprechend liegt das 11-jährige Kind in der Altersstufe "6 bis 11 Jahre".
3. Schritt: Zahlbetrag ablesen
In der Düsseldorfer Tabelle für 2025 liegt der Zahlbetrag für die Altersgruppe 6 - 11 Jährige bei mindestens 638,00 € pro Monat.
4. Schritt: Kindergeld abziehen
Berücksichtigt man dabei noch das hälftige Kindergeld von 125,00 €, ergibt sich ein Unterhaltsbeitrag von 513,00 € (638,00 € - 125,00 € = 513,00 €).
→ Nach der Düsseldorfer Tabelle 2025 muss im Beispielsfall also ein monatlicher Unterhaltsbetrag von 513,00 € gezahlt werden.
Hinweise zur Unterhaltsabelle
Bitte beachten Sie, dass es sich um ein vereinfachtes Beispiel handelt. Über den tatsächlich zu zahlenden Unterhalt entscheidet letztendlich immer das Familiengericht.
Auch ist es ratsam, für die Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens einen Anwalt aus dem Familienrecht zu Rate zu ziehen. Hier sind nämlich Abzüge beispielsweise für die Altersvorsorge, Berufsaufwendungen oder Anrechnungen für das Wohnen im Eigenheim vorzunehmen. Auch die Ermittlung des Unterhalts für volljährige Kinder ist komplex, da hier das unterhaltsrelevante Einkommen beider Elternteile herangezogen werden muss.