Die Gerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit entscheiden beispielsweise über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen und Aufhebungsverträgen.
Dieses Landesarbeitsgericht ist ein Arbeitsgericht in zweiter Instanz und zuständig für arbeitsrechtliche Angelegenheiten im Bundesland Rheinland-Pfalz.
Hopkins Rechtsanwälte unterstützen Arbeitnehmer deutschlandweit. Sollte es einen Gerichtstermin geben, sind wir natürlich für Sie auch vor Ort.