Zurückziehen einer Kündigung
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können eine Kündigung zurückziehen, wenn bestimmte formelle Aspekte und notwendige Fristen eingehalten werden. Jedoch steht es der (jeweils) anderen Seite frei, ob sie der Rücknahme der Kündigung zustimmt. Wenn es darum geht, eine Kündigung zu widerrufen, sollte immer eine einvernehmliche Einigung angestrebt werden.
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Warum ist es nicht immer möglich, die Kündigung zurückzuziehen?
Eine Kündigung im Arbeitsrecht ist eine einseitige Willenserklärung, die darauf abzielt, ein Arbeitsverhältnis oder einen Vertrag zu beenden. Sobald eine schriftliche Eigenkündigung empfangen wurde, gilt sie als uneingeschränkt und lässt sich nicht ohne Weiteres rückgängig machen oder zurückziehen. Eine Zustimmung der Gegenseite ist dabei nicht notwendig, nur ein formal gültiges Kündigungsschreiben.
Wie lange kann man eine Kündigung zurückziehen?
Eine ausgesprochene Kündigung kann nicht ohne Weiteres zurückgezogen werden, da sie als einseitige Willenserklärung wirksam wird, sobald sie beim Arbeitnehmer (beziehungsweise Arbeitgeber) zugeht. Es existiert keine Frist, die eine einseitige Rücknahme der Kündigung nach Zugang noch ermöglicht. Die Kündigung kann nur zurückgenommen werden, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber beide mit der Rücknahme einverstanden sind. Die Kündigung ist wirksam, wenn dies nicht der Fall ist, und das Arbeitsverhältnis endet zum entsprechenden Kündigungszeitpunkt.
Was können Gründe dafür sein, eine Kündigung zu widerrufen?
Wenn eine Kündigung zurückgezogen wird, soll meistens eine schlechte oder unüberlegte Entscheidung korrigiert werden. Dabei sind die Gründe, warum eine Kündigung zurückgezogen wird, vielfältig.
Gründe von Arbeitnehmern, um eine Kündigung zurückzuziehen
- Vorschnelle Kündigung aus dem Affekt heraus.
- Veränderung der Situation, die zur Kündigung geführt hat, etwa Arbeitsbedingungen.
- Ein Jobwechsel ist nicht wie erhofft zustandegekommen.
- Ein Umzug/Ortswechsel hat nicht geklappt.
Gründe von Arbeitgebern, um eine Kündigung zurückzuziehen
- Veränderung der Situation, die zur Kündigung geführt hat: zum Beispiel bei einer Verdachtskündigung
- Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz und Vermeidung einer bevorstehenden Kündigungsschutzklage
- Stellenabbau ist nicht mehr notwendig (Veränderung der wirtschaftlichen Situation)
Können Arbeitnehmer eine Kündigung zurücknehmen?
Eine Kündigung durch den Arbeitnehmer kann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers zurückgenommen werden. Um eine Kündigungsrücknahme zu beantragen, muss sich der Arbeitnehmer an den Arbeitgeber wenden und seine Absicht erklären, die Kündigung nicht aufrechtzuerhalten.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erwähnen, dass eine Kündigung einseitig ist und ihre Wirksamkeit nicht von der Annahme des Gegenübers abhängig ist. Daher kann der Arbeitgeber die Kündigung nicht einseitig zurücknehmen. Ist der Arbeitnehmer nicht mit der Rücknahme einverstanden, bleibt die Kündigung wirksam und das Arbeitsverhältnis endet.
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Was tun, wenn der Arbeitgeber die Kündigung zurückzieht?
Angestellte müssen zwei Optionen abwägen, wenn der Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen möchte.
- Die Rücknahme der Kündigung wird angenommen und das Arbeitsverhältnis wird zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
- Die Kündigungsrücknahme wird abgelehnt und das Arbeitsverhältnis gilt (vorerst) als gekündigt. Das Arbeitsverhältnis ist nach Ablauf der Kündigungsfrist beendet.
Es kommt vor, dass Arbeitgeber aus taktischen Gründen eine Kündigung zurückziehen wollen. Etwa weil die Kündigung fehlerhaft ist und aufgrund dessen dem Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage droht. Als betroffener Angestellter sollten Sie sich daher unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, bevor Sie sich entscheiden, ob Sie der Kündigungsrücknahme zustimmen oder nicht. Häufig stellt sich dann nämlich die Frage, ob Arbeitnehmer überhaupt den ausstehenden Lohn der Vergangenheit verlangen können.
Kann die Kündigungsschutzklage zurückgenommen werden?
Wer eine Kündigung von seinem Arbeitgeber erhält, hat drei Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Es ist empfehlenswert, hierfür einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Es ist Eile geboten, denn eine Rücknahme der Kündigungsschutzklage ist nur bis zum Beginn der Verhandlung am Gericht möglich.
Rücknahme der Kündigung am Arbeitsgericht
Wenn der angeklagte Arbeitgeber einer Rücknahme der Kündigungsschutzklage zustimmt, ist es auch während des arbeitsgerichtlichen Prozesses möglich, die Klage zurückzuziehen.
Wenn der angeklagte Arbeitgeber während der Verhandlung am Arbeitsgericht die Kündigung zurücknimmt, bedeutet das nicht zwangsläufig einen Erfolg. Denn wenn das Gericht in einem Kündigungsschutzprozess feststellt, dass die Kündigung unwirksam ist, läuft das (vormals gekündigte) Arbeitsverhältnis. Nur wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, kann der Arbeitsvertrag trotzdem aufgelöst werden und im besten Fall erhält der (ehemalige) Angestellte eine Abfindung.
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