Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit

Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit

Inhaltsverzeichnis

Für die Probezeit eines Arbeitsverhältnisses gelten besondere Regelungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine Kündigung in dieser Zeit kann verschiedene Gründe haben, darunter auch Krankheit.

In der Probezeit kann eine Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen erfolgen. Davor schützt auch eine Krankschreibung nicht.

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Was bedeutet Probezeit?

In der Probezeit soll ein neuer Mitarbeiter seine Eignung für die Stelle unter Beweis stellen und sich in das Unternehmen eingliedern. Die Probezeit dauert in der Regel sechs Monate, kann in Ausnahmefällen aber auch kürzer sein. Bei Auszubildenden kann die Probezeit maximal vier Monate lang sein. Wer sich in der Probezeit befindet, hat nur einen anteiligen Anspruch auf Urlaub und nur einen eingeschränkten Kündigungsschutz. Daher ist bis zum Ende der Probezeit eine Kündigung auch ohne Angabe von Gründen möglich.

Darf man in der Probezeit krank sein?

Grundsätzlich darf man auch während der Probezeit krank sein. Wichtig ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren und sich krank melden. Am dritten Tag der Krankheit ist in der Regel eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendig. Diese wird bei gesetzlich Versicherten elektronisch vom Arzt an Krankenkasse und Arbeitgeber weitergeleitet. Je nach Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung kann der Arbeitgeber auch schon am ersten Fehltag eine AU-Bescheinigung fordern.

Darf man in der Probezeit gekündigt werden?

In der Probezeit kann eine Kündigung mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen erfolgen. Auch wenn aufgrund einer Krankheit gekündigt wird.

Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit
Nicht in allen Fällen ist eine krankheitsbedingte Kündigung in der Probezeit rechtens

Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit

Während der Probezeit können Arbeitnehmer immer mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden, unabhängig davon, ob der Grund eine Krankheit ist oder wegen eines anderen Grundes. Denn innerhalb der ersten 6 Monate im Arbeitsverhältnis gilt nur ein geminderter Kündigungsschutz. Wenn der Arbeitgeber berechtigte Zweifel daran hat, dass der Arbeitnehmer die vertraglich vereinbarte Leistung jetzt und in Zukunft erbringen kann, darf er den Arbeitsvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Eine Krankheit schützt den Arbeitnehmer während der Probezeit also nicht vor einer Kündigung.

Bedingungen für die krankheitsbedingte Kündigung 

Außerhalb der Probezeit können Arbeitsverhältnisse nur unter Erfüllung strenger Kriterien aufgrund von Krankheit gekündigt werden. Krankheitsbedingt kann immer nur gekündigt werden, wenn die betrieblichen Abläufe beeinträchtigt sind, wenn es nicht möglich ist, den Arbeitsplatz leidensgerecht zu gestalten, und wenn die Gesundheitsprognose negativ ist.

Aber auch wenn diese Voraussetzungen innerhalb der sechsmonatigen Probezeit in der Regel nicht erfüllt werden, kann der Arbeitgeber in der Probezeit ohne Begründung fristgerecht kündigen. Selbstverständlich müssen aber auch bei einer Probezeitkündigung im Krankenstand die allgemeinen gesetzlichen Regeln zur Kündigungsfrist und Form der Kündigung eingehalten werden.

Kündigungsschutz im Krankenstand

Entgegen dem weit verbreiteten Mythos bietet eine Krankschreibung oder Krankmeldung keinen Schutz vor einer Kündigung. Für krankgeschriebene Arbeitnehmer gilt der gleiche Kündigungsschutz wie für Arbeitnehmer ohne Krankschreibung.

Ausnahmen: Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?

1. Bei Schwangerschaft

Schwangere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz profitieren auch während der Probezeit vom besonderen Kündigungsschutz und dürfen nur in sehr wenigen Ausnahmefällen und unter Zustimmung der zuständigen Behörde gekündigt werden. In der Regel beginnt der Mutterschutz 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt. Das gilt unabhängig davon, ob die werdende Mutter krankgeschrieben ist, im Beschäftigungsverbot ist oder der Arbeit nachgeht.

2. Bei formellen Fehlern

Eine Kündigung innerhalb der Probezeit kann unwirksam sein, wenn das Kündigungsschreiben formelle Fehler (wie die fehlende Schriftform) oder inhaltliche Fehler enthält.

3. In der Elternzeit und ab Anmeldung der Elternzeit

Sobald (werdende) Eltern die Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden, stehen sie auch in der Probezeit unter besonderem Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber muss spätestens 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist beziehungsweise vor dem errechneten Geburtstermin angemeldet werden. Bei älteren Kindern (ab dem 3. Geburtstag bis zum Tag vor dem 8. Geburtstag) muss die Elternzeit spätestens 13 Wochen vor Beginn der Elternzeit angemeldet werden.

4. Datenschutzbeauftragte

Auch interne Datenschutzbeauftragte dürfen während der Probezeit (und darüber hinaus) nicht ohne wichtigen Grund gekündigt werden. Das heißt, eine krankheitsbedingte Kündigung in der Probezeit ist nur möglich, wenn die Kündigung des Datenschutzbeauftragten die Merkmale einer personenbedingten Kündigung erfüllt. Das hatte auch das Bundesarbeitsgericht 2022 in einem Urteil bestätigt (2 AZR 225/20).

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Welche Auswirkungen hat die Kündigung in der Probezeit wegen Krankheit auf das Arbeitslosengeld?

Wenn der Arbeitgeber in der Probezeit kündigt, kann der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dies hängt jedoch von verschiedenen Faktoren wie zum Beispiel der Dauer der vorhergehenden Beschäftigung und der Erfüllung der Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld ab. Es ist wichtig, sich nach einer Kündigung schnellstmöglich bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos zu melden, um die Ansprüche nicht zu gefährden.

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